Erbschaftsvollmacht wird von Banken nicht akzeptiert?
Hallo, mir geht es um Erbschaftsvollmachten. Folgende Annahme: Wir sind eine Erbengemeinschaft, inzwischen liegt ein Erbschein vor und jeder Beerbte hat eine Vollmacht mit der gleichen Person erteilt, d.h. ein Miterbe vertritt nun alle anderen Parteien. Die Vollmacht schließt Rechtsgeschäfte ein, auch mit Bankkonten der Verstorbenen. Die Vollmacht ist nach BGB erstellt und nicht notariell.
Ein Teil der Vollmacht lautet: [...]Die Vertretung soll vor dem Amtsgericht/Nachlassgericht, dem zuständigen Finanzamt und anderen Behörden, einem Steuerberater und einem Notar erfolgen sowie gegenüber Banken mit bestehenden Konten zum Zwecke der Verfügung und Abwicklung gelten. Der Bevollmächtigte ist befugt gegenüber obigen Stellen alle notwendigen Erklärungen zu verfassen und zu unterzeichnen, welche in dieser Nachlasssache erforderlich werden, insbesondere auch zur Abgabe eines Nachlassverzeichnisses.[...]"
Nun wird versucht, das Geld von drei Konten zu einem Konto zusammenzuziehen. (Warum das so wichtig ist, ist mir erstmal egal.). Eine der Banken, wo das Geld abgezogen werden soll (eine Sparkasse) verlangt wohl eine eigenes Vollmachts-Formular, das im Beisein eines Sparkassen-Mitarbeiters unterschrieben werden muss. (Unklar war, ob eine andere Hausbank auch in Ordnung geht)
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Es liegt ein Erbschein vor und Vollmachten, eine Person hat hierfür die volle Vollmacht. Warum werden weitere Formalien benötigt?
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Welche Art von Beglaubigung soll das sein, wenn ein Bankmitarbeiter bei der Unterschrift zusieht? Geht es hier um eine klare Identitätsbestimmung oder welche Relevanz hat das Ganze?
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Die Erbengemeinschaft wohnt teilweise verstreut. In USA gibt es keine Sparkasse und die Amtssprache ist nicht Deutsch. Dann wird das sehr schwierig, oder? Dann müsste man wohl mit beglaubigten Übersetzungen arbeiten, obwohl wie gesagt Vollmachten vorliegen.
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Was soll der Wahnsinn?
Danke!
3 Antworten
Hi! Das hat verschiedene Gründe - leider verhält sich hier die Bank absolut korrekt, selbst wenn es bürokratischer Wahnsinn ist und Dir sicher nachvollziehbare Probleme verursacht. Und wenn ausländische Personen im Spiel sind wird es nochmal komplizierter. Aber letztendlich muss die Bank gerade bei Erbschaften einwandfrei feststellen, wer Erbe ist, sonst ist sie bei Missbrauch den Erben haftbar. Da wirst Du leider irgendwie durch müssen, aber ein bisschen liegt das ja auch im Interesse aller Kunden, dass hier nicht einfach dem Erstbesten ohne Nachprüfung ausbezahlt wird. Gruss
Was soll der Wahnsinn?
Dir ist schon klar, dass die Bank/Sparkasse haftet, wenn sie auf eine gefälschte Vollmacht hin Verfügungen vornähme oder weitere, bei Erbscheinsbeantragung ungenannte Erben Ansprüche stellen?
Dass sie sich insoweit auf ein notarielle bzw. botschafterliche Beglaubigung berufen will oder sich in Person von dessen Willenserklärung überzeugen möchte, ist da nachvollziehbar.
G imager761
Wenn ihr zu einer Bank wechseln wollt, dann soll diese das Konto bei der SPK einziehen. Ist normalerweise der einfachere Weg.