Erbschaftsvollmacht wird von Banken nicht akzeptiert?

3 Antworten

Hi! Das hat verschiedene Gründe - leider verhält sich hier die Bank absolut korrekt, selbst wenn es bürokratischer Wahnsinn ist und Dir sicher nachvollziehbare Probleme verursacht. Und wenn ausländische Personen im Spiel sind wird es nochmal komplizierter. Aber letztendlich muss die Bank gerade bei Erbschaften einwandfrei feststellen, wer Erbe ist, sonst ist sie bei Missbrauch den Erben haftbar. Da wirst Du leider irgendwie durch müssen, aber ein bisschen liegt das ja auch im Interesse aller Kunden, dass hier nicht einfach dem Erstbesten ohne Nachprüfung ausbezahlt wird. Gruss

Was soll der Wahnsinn?

Dir ist schon klar, dass die Bank/Sparkasse haftet, wenn sie auf eine gefälschte Vollmacht hin Verfügungen vornähme oder weitere, bei Erbscheinsbeantragung ungenannte Erben Ansprüche stellen?

Dass sie sich insoweit auf ein notarielle bzw. botschafterliche Beglaubigung berufen will oder sich in Person von dessen Willenserklärung überzeugen möchte, ist da nachvollziehbar.

G imager761

Wenn ihr zu einer Bank wechseln wollt, dann soll diese das Konto bei der SPK einziehen. Ist normalerweise der einfachere Weg.