Erbschaftsteuer Neues Recht
Fall: Eheleute erben und waren nicht verwandt mit dem Erlasser.
Erbschaft: Haus (Wert ca 180.000) u Geld 45.000 €
Der Erblasser wurde von Erben die letzten 5 Jahre gepflegt. Hat dies irgendwelche Auswirkungen??? Vergünstigungen deswegen???
Das Haus wird nach § 151 BewG ivm § 157 BewG mit dem Zeitwert des Erfalls bewertet. Einen Abschlag nach § 13 c ErbStG scheint auszuscheiden, da der Erblasser das Haus selbst bewohnt hat... Gibt es diesen Abschlag dennoch, wenn das Erbe im Anschluss doch noch vermietet wird???
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Hmm keine Antworten mehr Schade.....
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So eine Frage konnte ich mir gerade selbst beantworten:
Anwendungserlass ErbSt A 36: Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt, also § 13 c ErbStG scheidet komplett aus, da zum Zeitpunkt des Erbfalls eine Selbstnutzung stand.
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