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Erbschaftssteuer: Nur Teilauszahlung. Was ist jetzt schon fällig?

gefragt von derarmeberliner am 02.04.2009 um 12:02 Uhr

hallo, ich bin Empfänger eines Teilerbes, d.h.: Das Gesamterbe wurde unter mehreren Erben aufgetielt. Bisher wurde nur ein Teil des Erbes ausgezahlt. Eine Fondsanlage wurde bisher gesperrt: Folge der Bankenkrise. Das Finanzamt hat nun aber auf das gesamte mir zustehende Erbe die Erbschaftssteuer veranlagt.

FRAGE: Brauche ich auf nur das bisher ausgezahlte Erbe zahlen? Und den Rest dann, wenn die Auszahlung tatsächlich stattgefunden hat? Muss ich hier einen Teilwiderspruch gegen den Bescheid an das Finanzamt schicken?

Vielen Dank schon mal für die Hilfen.


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Pumukl
beantwortet von Pumukl am 2. April 2009 12:04
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Also wenn ich meine Erben so richtig ärgern will, dann zwinge ich die zu einer Erbengemeinschaft. Gegenüber dem Finanzamt schuldet jeder Erbe gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, das Finanzamt kann von jedem Alles verlangen, bis es seinen Teil hat. Sprich mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 2. April 2009 12:11
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> Muss ich hier einen Teilwiderspruch

> gegen den Bescheid an das Finanzamt schicken?

Ich würde erst mal mir ihnen reden (hingehen oder Telefon) und erörtern, was denn möglich ist.

Wenn man jetzt bei niedrigem Kurs Fons verkaufen muss hat ja später auch das FA weniger Steuern von den Zinsen.


Steuerforen: www.klicktipps.de/foren.php#finanzen_steuer


firstgardian
beantwortet von firstgardian am 2. April 2009 12:12
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Die Steuern sind zum Zetipunkt des Erbeintritts fällig - nicht zum Zeitpunkt der Liquidation. Hätten Sie zum Beispiel ein Haus von einem entfernten Verwandten geerbt, müßten sie sogar im Zweifel ein Darlehen aufnehmen, bis Sie aus der Liqudation durch Verkauf die Steuern zahlen können.


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