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Erbschaftssteuer für Enkel

gefragt von leon111de am 01.11.2009 um 9:02 Uhr

Hallo liebes Forum,

wie ist es eigentlich mit der Erbschaftssteuer und dem tatsächlichen Erbteil?

Konkret: z.B. Enkel dürfen nach der Erbschaftssteuerreform 2009 bis 200 000 € steuerfrei erben.

Wie ist es wenn ein Enkel dadurch dass ein Pflichtteilsberechtigter das Erbe ausschlägt Alleinerbe wird? (Testamentarisch Quote 50/50 Pflichtteilsberechtigter/Enkel) Der Enkel erbt dann z. B. 300 000 € muss aber 150 000 € Pflichtteil auszahlen ein Vermächtnis an eine Drittperson im Wert von 50 000 € muss auch noch herausgegeben werden.

Hier soll nur die steuerrechtliche Seite betrachtet werden, außerhalb 2318 BGB.

Wertmäßig hätte der Enkel ja nur 100 000 € , welche Erbschaftssteuer fällt für den Enkel an?

Vielen Dank für eure Antworten

l1de


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xXSWKAXx
beantwortet von xXSWKAXx am 1. November 2009 09:45
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des is ne wirklich interessante Frage, ich denke mal dir das nur en Finanzexperte, oder Anwalt etc 100% sagen kann. Ich würde jetzt sagen das du 100.000 zu versteuern hast.


elenore
beantwortet von elenore am 2. November 2009 09:26
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Das neue Erbschaftsteuergesetz ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Bei Erbfällen (nicht bei Schenkungen) die nach dem 31.12.2006 und vor dem 01.01.2009 eingetreten sind, kann man als Erbe wählen, ob altes oder neues Recht Anwendung finden soll.

Enkelkinder: Freibetrag alt = 51.200 € Freibetrag neu =200.000 € Ausführlich unter: http://www.ra-kotz.de/erbschaftssteuer.htm

Kommentar von leon111de am 3. November 2009 13:36

@elenore Vielen Dank für deine Antwort, dass habe ich schon in meiner Frage klar gestellt.

@xXSWKAXx ich hab einen Notar befragt - geltend gemachte Pflichtteilsansprüche sind vorher abzuziehen. Ist ja auch logisch sonst würde der Staat ja für ein und die selbe Sache zweimal abkassieren.

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten l1de



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