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Erbschaftsfrage

gefragt von Hase am 22.02.2008 um 6:58 Uhr

wer kann helfen,mein leiblicher Vater ist verstorben und mir hat von der neuen Fam.nie was mitgeteilt.Wir wohnen zwar nicht in der selben Stadt(sie wissen aber wo ich wohne).Habe ich noch anspruch auf ein Erbe und kann ich nach ein paar Jahren noch was machen.Und was kann ich machen.Wer kann mir helfen.


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Reply


Udo Lachnieth
beantwortet von Udo Lachnieth am 22. Februar 2008 07:32
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Erst einmal mein Beileid.
Wende Dich an das Nachlassgericht am letzten Wohnort deines verstorbenen Vaters. Die können Dir auf jeden Fall weiter helfen, da Dir ja von Gesetz wegen ein Erbteil zusteht.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 22. Februar 2008 07:45
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An deinem Erbanspruch ändert die aktuelle Konstellation nichts. Du könntest ihn zwar auch noch nach Jahren anmelden, aberwer weiß schon, ob dann noch was übrig sein wird. Wende dich daher schnellstens an das für deinen Vater zuständige Nachlassgericht.


Stephan7
beantwortet von Stephan7 am 22. Februar 2008 07:32
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Natürlich hast du Anspruch auch noch nach Jahren. Du weißt das die neue Familie deies Vaters von dir wußte - beweise es und gehe zu einem Anwalt oder Notar. Der kennt sich aus wie man das macht. (Was du wissen solltest: Wie hoch wird den das Erbe? Rentiert es sich das einzuklagen? )




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