gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Erbschaft, was wird fällig?

gefragt von Marrei am 03.07.2009 um 20:59 Uhr

Hallo,

mein Sohn hat 2008 von einer Tante (Scwester von Stiefvater), die selbst keine Kinder hat geerbt. Bei dem Erbe handelte es sich um ein Haus und Geld. Da es einen weiteren Miterben gab, wurde mein Sohn mit 46.000 Euro ausgezahlt. Meine Fragen: Wird die Erbschaftssteuer automatisch fällig oder muss er das beim Finanzamt melden und wie hoch ist diese und muss er auf das geerbte Geld noch Einkommenssteuer zahlen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33284)
Finanzen (22514)
Erbschaftssteuer (99)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 3. Juli 2009 21:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich weiß es nicht aber gib bei google ...Erbschaftssteuer...ein. Vielleicht findest du da eine Antwort.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 3. Juli 2009 22:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei der erbschaftssteuer gibt es Freibeträge. Um hier etwas sagen zu können, müsste man den Wert des Hauses kennen


anonym
beantwortet von Marrei am 3. Juli 2009 22:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Haus hatte einen Wert von 61.000 Euro. Fällt mein Sohn als nicht leiblicher Neffe in die Steuerklasse II oder zählt er als sonstige Erben in Steuerklasse III?


Volker13
beantwortet von Volker13 am 3. Juli 2009 23:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Steuerklasse ist bei der Erbschaft völlig unerheblich. Bei diesen geringen Summen wird Erbschaftssteuer im Rahmen der Freibeträge wohl eher nicht anfallen.

Anmelden sollte man es dennoch. Dann ist man auf der sicheren Seite.

Allerdings verstehe ich gerade nicht, wie der Wert eines Hauses inkl. Grundstück mit 61 TE beziffert werden kann. Ist etwas wenig!

Kommentar von EnnoBecker am 4. Juli 2009 06:57

...also, völliger Blödsinn. Warum schreibst du in diesem Forum?

Kommentar von Marrei am 4. Juli 2009 07:21

Volker13: das Haus mit Grudstück hat der andere Miterbe übernommen. Es ist wohl nicht mehr wert.


anonym
beantwortet von EnnoBecker am 4. Juli 2009 07:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

...also, ich meine, dein Sohn fällt in Steuerklasse III. So ganz 100% sicher bin ich mir da aber nicht und würde gern die Meinung von Wago1956 lesen....
.
Der Freibetrag wäre dann 20.000 Euro. Der ändert sich auch nicht, wenn dein Sohn in Steuerklasse II fällt.
.
Den Wert des Hauses mit 61.000 Euro nehme ich jetzt mal her, obwohl er für steuerliche Zwecke so nicht stimmen dürfte. Hiernach hätte er also (61+46=) 107' Euro geerbt, richtig?
.
Der Steuersatz beträgt 30%, das sind dann 26.100 Euro, wenn ich nichts übersehen habe in der Frühe.
.
Wichtigste Rechtsnormen:
. BGB 1937 ErbStG 15 (1), 16 (1), 19 (1)


Kommentar von EnnoBecker am 4. Juli 2009 07:15

...also, neee, hab nix übersehen. Und der 30. Juni ist ja auch vorbei.

Kommentar von Marrei am 4. Juli 2009 08:10

Ist der 30.Juni ein Stichtag und wenn ja, welcher?

Kommentar von Marrei am 4. Juli 2009 07:25

Nein, er hat nur die 46.000 Euro bekommen.

Kommentar von EnnoBecker am 5. Juli 2009 09:16

...also, wer lesen kann... jetzt sehe ich es auch. Sorry.
.
Dann eben 30% von 26.000.


anonym
beantwortet von Marrei am 4. Juli 2009 08:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mein Sohn hat nur die 46.000 Euro bekommen. Da der Erbfall in 2008 eingetreten ist, gehe ich mal davon aus, es gilt das Steuerrecht von 2008, obwohl es erst 2009 zur Klärung der Erbangelegenheit kam und er in 2009 das Geld erhalten hat. Ist das so richtig? Wenn Stiefkinder in Steuerklasse I fallen, dann müsste er doch auch als angeheirateter Neffe in Steuerklasse II fallen obwohl er mit der angeheirateten Tante nicht wirklich verwandt war? See ich das so richtig? Ach, unsere Gesetze sind so eindeutig.

Kommentar von EnnoBecker am 5. Juli 2009 09:20

...also, ein 2008er Fall. Ich hab grad kein 2008er Gesetz hier, liefere aber morgen gern nach.


Viadrus
beantwortet von Viadrus am 7. Juli 2009 14:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Erbschaft muss dem Finanzamt spätestens nach 3 Monaten gemeldet werden.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.