KarinWeber am 25.11.2008 um 17:28 Uhr
Eine Bekannte fragte mich, ob sie eine Erbschaft nachträglich einfordern kann.Ihr Opa wurde 1946 erschossen und hat wohl noch ein Gartengrundstück in Berlin gehabt mit lebenslanger Pacht. Was wird aus solchen Verträgen??

Er hat das Gartengrundstück also "gehabt". War er Eigentümer oder Pächter? Ich finde, dass das nicht ganz rauskommt. Wenn er Eigentümer war, würde ich mich weiter kümmern, andernfalls nicht.

Mit dem Tode endet jeder Vertrag ! Sein Pachtrecht ist somit ab dem Ableben erloschen!
SquadStein am 26. November 2008 09:50 Das ist falsch. Wenn der Opa aber tatsächlich Pächter war, dann würde ich nicht die Pacht für die unverjährte Zeit zahlen wollen.

Wieso wurde der Opa 1946 erschossen und wo sind die Verträge? Ich glaube Ihr seid etwas naiv oder die Frage hier ist nicht seriös.

Lebenslang bedeutet: für ein Leben lang, bis der Tod kommt. Außerdem war er nicht Eigentümer, und wäre er es gewesen, wäre es - in Ermangelung von Erben - dem Staat zugefallen.

Bis vor 10 jahren hätte es evtl. noch irgenwelche Pflichteilsergänzugansprüche geben können aber die dürften 1956 mit gestroben sein. Was das Pachtland angeht, kann man relativ sicher sein, dass die seit 1946 vom Opa geschuldete Pacht heute nicht mehr von seinen Erben eingefordert werden dürfte. Worauf hofft man denn? Handelt es sich vielleicht um ein Erbbaurechtsgrundstück - dann könnte ich noch etwas dazu beisteuern!

diese frage ist sehr intresant! wer ist jetzt auf diesem grundstück oder wurde es wieder verkauft?
gruß edaminer

Sie kann es versuchen, besonders, wenn sie die einzige Nachkommin ist.
Das Gartengrundstück könnte - je nach Lage - heute Millionen wert sein :-) Allerdings sind die Informationen etwas spärlich. 1946 sind noch eine Menge Leute erschossen worden, und das aus den unterschiedlichsten Gründen.