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Erbschaft / Vermögen / etc...

gefragt von madames am 08.07.2008 um 14:52 Uhr

Hallo, habe eine Frage... wenn ich einen Mann heirate, der aus seiner ersten Ehe noch Verpflichtungen hat (Haus wurde zwangsversteigert und Schulden geteilt) ... Wenn dieser Mann dann als mein Ehemann verstirbt. Hafte ich dann für diese Schulden mit meinem Haus? (ich besitze ein Haus) gibt es einen Weg dies zu vermeiden? Angenommen ich schlage dann mal das Erbe aus? Was wäre wenn ich das Erbe ausschlage? Bekomme ich dann die Lebensversicherung die auf meinen Namen ausgestellt ist, bzw. bekomme ich dann Rente (Witwenrente) von ihm? Und Wie lange erhält man eigentlich Witwenrente? Ist das eine Zahlung für immer?


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Reply


anonym
beantwortet von Nine25 am 8. Juli 2008 14:56
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Muss Verona Pooth für die Schulden ihres Mannes aufkommen....NEIN! Macht vorher einen Vertrag aus dem dieses hervorgeht! Um Witwenrente zu beziehen musst Du erst eine gewisse Zeit verheiratet sein und dann wird gezahlt...


anonym
beantwortet von Bluce am 8. Juli 2008 14:56
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Du bekommst die Lebensversicherung und dein Haus zählt nicht als Vermögen aus der Zugewinngemeinschaft.

Das Haus bleibt also ganz bei dir und du bekommst die LV, wenn du das Erbe ausschlägst.

Allerdings bekommst du die LV auch nur, wenn dein Mann seit der Eintragung deines Namens in der LV, noch mindestens 10 Jahre lebt - sonst zählt sie zur Erbmasse (die du ja ausschlägst).

MfG!

Kommentar von Bluce am 8. Juli 2008 14:59

PS: Zur Rente kann ich leider nichts sagen, aber einen Ehevertrag brauchst du für das Haus und die LV nicht.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 8. Juli 2008 21:46

Einfacher mit der LV: De Mann ist versichert, aber die Frau zahlt die LV und ist die Begünstigte.

Dann gehört die LV immer ihr und wird gar nicht vererbt.

Dieser Trick gilt für alle Ehepaare und Paare. http://www.klicktipps.de/geldtipps-versicherungen.php#lv-erbschaftssteuer

Kommentar von Bluce am 9. Juli 2008 15:54

Klar geht das 8) Aber so wie ich die Frage gelesen habe, besteht die Versicherung ja schon einige Zeit...

"Versicherungsnehmer" ist also gleich "versicherte Person".

MfG!


regideur
beantwortet von regideur am 8. Juli 2008 14:56
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Diese Fragen solltest Du einem Familienanwalt stellen da sie sehr umfangreich sind. Ich denke in Deinem Fall solltest Du über einen Ehevertrag nachdenken der Dir viele Probleme ersparen kann.




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