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Erbschaft hatte ich ausgeschlagen, dennoch möchte ich den Pflichtteil beim Amtsgericht anmelden

gefragt von rsony am 27.03.2008 um 9:48 Uhr

hat jemand davon gehört? Die Hintergründe sind kompliziert, der Nachlaß hatte hohe Schulden, Frage ist, ist das grundsätzlich möglich ?

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Recht x 35.151 Finanzen x 23.691 erbe x 776 Pflichtteil x 134

gri1su
beantwortet von gri1su am 27. März 2008 09:52
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Nein, wenn Du ein Erbe ausgeschlagen hast, besteht auch kein Anspruch mehr auf einen Pflichtteil. Entweder ganz - oder gar nicht. Es kann nicht sein, daß man sich aus dem Erbe die Rosinen herauspickt und den Rest Anderen überlässt.


waterlilies
beantwortet von waterlilies am 27. März 2008 09:55
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Entweder du nimmst die Erbschaft an (mit eventuellen Verbindlichkeiten) oder du schlägst sie aus. Da du schon ausgeschlagen hast ist die Sache sowieso erledigt.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 27. März 2008 09:49
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Ausschlagen heisst verzichten - oder willst du den Pflichteil der Schulden auch haben.

Ganz oder gar nicht...

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 27. März 2008 09:51

...!...


Luise
beantwortet von Luise am 27. März 2008 09:51
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Entweder oder. Man kann sich keine Häppchen raussuchen. Erbe annehmen mit den Schulden oder ausschlagen, dazwischen gibt es nichts.


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 27. März 2008 09:51
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wie willst Du denn einen Pflichtteil einfordern, wenn es nur Schulden gibt? Dazu brauchst Du jedenfalls einen Fachanwalt für Erbrecht. Und es kommt drauf an, ob Du pflichtteilsberechtigt bist


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 27. März 2008 10:51
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Grundsätzlich ist es zulässig, das Erbe auszuschlagen und den Pflichtteil geltend zu machen. Ob das bei einem Nachlass mit hohen Schulden sinnvoll ist, muss geprüft und berechnet werden. Wenn das Aktivvermögen die Schulden übersteigt, kommt noch etwas heraus.

Der Pflichtteil muss im übrigen nicht gegenüber dem Gericht sondern gegenüber dem/den Erben geltend gemacht werden. Diese sind verpflichtet, Dir Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen, damit Du die Höhe des evtl. Pflichtteilanspruchs ausrechnen kannst.


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