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Erbschaft - Aufteilung

gefragt von schocki02 am 01.11.2009 um 21:33 Uhr

Hallo, vor 13 Jahren haben wir (4 Personen) ein Haus von unserem Vater geerbt. Nun haben wir es verkauft. Kaufvertrag etc. sind unterzeichnet und nun haben wir ein Brief vom Notar bekommen, dort steht die Berechnung, bzw. die Aufteilung des Geldes. Als wir den Kaufvertrag abgeschlossen haben, haben wir eine Schulderkenntnis unterschrieben, also dass die Käufer 25000€ vom Kaufpreis erhalten. Nun sieht die Berechnung wie folgt aus: Schwester (Minderjährig) erhält knapp 20000€, Mutter ebenfalls, allerdings wird das Geld von der Bank direkt eingezogen wegen Schulden. Es bleiben 40000€ übrig, Anteil von meinem Bruder und mir. ALLERDINGS wird das Geld, also die 25000€ von unserem Anteil abgezogen und die Anwaltskosten sodass uns nur 14000€ übrig bleibt. Wir haben die Schulderkenntis allerdings zu dritt (Mutter, Bruder, ich) unterschrieben, wieso wird das Geld nur von unserem Anteil abgezogen also von uns zwei und nicht von uns drei? Außerdem haben die uns darüber, trotz direkter Nachfrage nicht aufgeklärt, was das zu bedeuten hat. Mein Bruder und ich haben unterschrieben, weil wir unserer Mutter vertraut haben. Und jetzt haben wir den Salat. Kann man da irgendwas machen? Oder Pech gehabt.

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Vertrag x 1.872 Erbe x 774 Anspruch x 147

anonym
beantwortet von schocki02 am 3. November 2009 01:45
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wieviel würde es ungefähr kosten, der ganzen sache nachzugehen? Kaufvertrag, Schuldanerkenntnis usw. Wenn ein Anwalt prüft, ob das ganze mit rechten Dingen zuging? An dieser Sache ist irgendwas faul. Und welchen Anwalt für welchen Schwerpunkt soll ich dafür aufsuchen? Es geht ja um eine Imobillie, Kaufvertag und die Schuldanerkenntnis und natürlich das Erbrecht. Aber ich glaub mit der Aufteilung ging alles mit rechten Dingen zu. Ich bin mir da unsicher. Ich vermute, dass wir mit dieser Sache pech haben, da alles unterschrieben ist. Es lässt mir aber keine Ruhe. Da stinkt etwas gewaltig


SquadStein
beantwortet von SquadStein am 2. November 2009 08:43
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Also um diese Frage richtig zu beurteilen, brauchst Du:

  • den vollständigen Kaufvertrag
  • den Erbschein (oder Testament mit Eröfnungsniederschrift)
  • ggf. Grundbuchauszug
  • paar Geldscheine für den Anwalt

anonym
beantwortet von schocki02 am 1. November 2009 21:51
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Hi, Danke für den Rat. Allerdings wurden die Schulden/Hypotheken und der ganze Kram schon vom Kaufpreis vorab abgezogen, die insgesamt 80000€ ist das, was wir erben. Der Anteil von meiner Mutter wurde von der Bank eingezogen da sie damals Selbstständig war und Schulden bei der Bank hatte. Ich verstehe nur nicht, warum wir (Bruder, ich) die 25000€ bezahlen müssen und meine Mutter nicht, obwohl sie mit unterschrieben hat. Ich mein, sie ist zwar unsere Mutter, aber trotzdem können wir doch nicht automatisch ihren Anteil sozusagen mitbezahlen. Wir haben ja nichts von ihr geerbt. Sie ist auch bereit dazu, das Geld aufzuteilen und dass sie sozusagen von ihrem Erbe ein Teil der 25000€ zahlt. Denn von dem Geld wird sie ja so oder so nichts haben. Ich versteh nicht, warum ein Teil der 25000€ nicht von ihrem Erbanteil abgezogen wird, so wie es bei uns ist. Ich versteh irgendwie gar nichts mehr


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 1. November 2009 21:38
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Ich würde mich detailliert nochmal bei einem Anwalt für Familienrecht informieren.

ES KANNsein,dass nach Abzug von Schulden,Hypotheken,Grundschulden,die nie getilgt wurden vorab...schon wenigerübrig bleibt...weil die Bank da schlichtweg noch Forderungen offen hat. Wenn ihr als ERben das Erbe angenommen habt,erbt ihr auch die Lasten.

WIE WAS umverteilt wird,würde ich versuche,so friedlich wie irgend möglich zu regeln MIT HILFE eines Anwalts,der neutral ist und mit dem VORAB ein Honorar bzw.eine Beratung abgemacht wird(wg.Kosten)..sonst hast DU bald keine GEschwister mehr,weil ihr euch für Generationen zerstreiten werden oder zerfleischen. Erben bringt Scherben. Leider ist das oft so..

Kommentar von 71b3fcd58cf20bff36b0f6a94b2f8524smallSquadStein am 2. November 2009 08:41

Familienrecht? Wenn, dann Erbrecht.

Kommentar von 018bb69faebbd68b1331c0132cdea242smallbrunhilde45 am 2. November 2009 12:32

geht bei Anwälten oft ineinander über. Manche REchtsvertreter sind auf mehreren Gebieten bewandert.


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