1

Erbschaft - Aufteilung

Frage von schocki02 schocki02

Hallo, vor 13 Jahren haben wir (4 Personen) ein Haus von unserem Vater geerbt. Nun haben wir es verkauft. Kaufvertrag etc. sind unterzeichnet und nun haben wir ein Brief vom Notar bekommen, dort steht die Berechnung, bzw. die Aufteilung des Geldes. Als wir den Kaufvertrag abgeschlossen haben, haben wir eine Schulderkenntnis unterschrieben, also dass die Käufer 25000€ vom Kaufpreis erhalten. Nun sieht die Berechnung wie folgt aus: Schwester (Minderjährig) erhält knapp 20000€, Mutter ebenfalls, allerdings wird das Geld von der Bank direkt eingezogen wegen Schulden. Es bleiben 40000€ übrig, Anteil von meinem Bruder und mir. ALLERDINGS wird das Geld, also die 25000€ von unserem Anteil abgezogen und die Anwaltskosten sodass uns nur 14000€ übrig bleibt. Wir haben die Schulderkenntis allerdings zu dritt (Mutter, Bruder, ich) unterschrieben, wieso wird das Geld nur von unserem Anteil abgezogen also von uns zwei und nicht von uns drei? Außerdem haben die uns darüber, trotz direkter Nachfrage nicht aufgeklärt, was das zu bedeuten hat. Mein Bruder und ich haben unterschrieben, weil wir unserer Mutter vertraut haben. Und jetzt haben wir den Salat. Kann man da irgendwas machen? Oder Pech gehabt.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 0
    Antwort von schocki02 schocki02

    wieviel würde es ungefähr kosten, der ganzen sache nachzugehen? Kaufvertrag, Schuldanerkenntnis usw. Wenn ein Anwalt prüft, ob das ganze mit rechten Dingen zuging? An dieser Sache ist irgendwas faul. Und welchen Anwalt für welchen Schwerpunkt soll ich dafür aufsuchen? Es geht ja um eine Imobillie, Kaufvertag und die Schuldanerkenntnis und natürlich das Erbrecht. Aber ich glaub mit der Aufteilung ging alles mit rechten Dingen zu. Ich bin mir da unsicher. Ich vermute, dass wir mit dieser Sache pech haben, da alles unterschrieben ist. Es lässt mir aber keine Ruhe. Da stinkt etwas gewaltig

  • 0
    Antwort von SquadStein SquadStein

    Also um diese Frage richtig zu beurteilen, brauchst Du:

    • den vollständigen Kaufvertrag
    • den Erbschein (oder Testament mit Eröfnungsniederschrift)
    • ggf. Grundbuchauszug
    • paar Geldscheine für den Anwalt
  • 0
    Antwort von schocki02 schocki02

    Hi, Danke für den Rat. Allerdings wurden die Schulden/Hypotheken und der ganze Kram schon vom Kaufpreis vorab abgezogen, die insgesamt 80000€ ist das, was wir erben. Der Anteil von meiner Mutter wurde von der Bank eingezogen da sie damals Selbstständig war und Schulden bei der Bank hatte. Ich verstehe nur nicht, warum wir (Bruder, ich) die 25000€ bezahlen müssen und meine Mutter nicht, obwohl sie mit unterschrieben hat. Ich mein, sie ist zwar unsere Mutter, aber trotzdem können wir doch nicht automatisch ihren Anteil sozusagen mitbezahlen. Wir haben ja nichts von ihr geerbt. Sie ist auch bereit dazu, das Geld aufzuteilen und dass sie sozusagen von ihrem Erbe ein Teil der 25000€ zahlt. Denn von dem Geld wird sie ja so oder so nichts haben. Ich versteh nicht, warum ein Teil der 25000€ nicht von ihrem Erbanteil abgezogen wird, so wie es bei uns ist. Ich versteh irgendwie gar nichts mehr

  • 0
    Antwort von brunhilde45 brunhilde45

    Ich würde mich detailliert nochmal bei einem Anwalt für Familienrecht informieren.

    ES KANNsein,dass nach Abzug von Schulden,Hypotheken,Grundschulden,die nie getilgt wurden vorab...schon wenigerübrig bleibt...weil die Bank da schlichtweg noch Forderungen offen hat. Wenn ihr als ERben das Erbe angenommen habt,erbt ihr auch die Lasten.

    WIE WAS umverteilt wird,würde ich versuche,so friedlich wie irgend möglich zu regeln MIT HILFE eines Anwalts,der neutral ist und mit dem VORAB ein Honorar bzw.eine Beratung abgemacht wird(wg.Kosten)..sonst hast DU bald keine GEschwister mehr,weil ihr euch für Generationen zerstreiten werden oder zerfleischen. Erben bringt Scherben. Leider ist das oft so..

    Kommentar von SquadStein SquadSteinSquadStein

    Familienrecht? Wenn, dann Erbrecht.

    Kommentar von brunhilde45 brunhilde45brunhilde45

    geht bei Anwälten oft ineinander über. Manche REchtsvertreter sind auf mehreren Gebieten bewandert.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.