Erbrochenes im Treppenhaus, muss der Vermieter die Sauerei nicht wegmachen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Soweit ich weiß, müsste er es eigentlich weg machen. Ruf doch morgen nochmal an und sag dass es immer noch net weg ist. Schließlich könnte sogar jemand drüber rutschen u dann hat er richtig verkackt

Der der diese "Sauerei" verursacht hat ist auch in der Pflicht diese zu beseitigen. Wobei dieser jemand hier nicht auffindbar ist (richtig?). Dein Vermieter hat daran ebensoviel Schuld wie du, nämlich keine. Aber wenn es nicht auszuhalten ist kannst du ja eine Reinigungsfirma beauftragen.

Ja aber der Vermieter kassiert ja die Miete dann muss er doch für soetwas sorgen oder? Ich kenne mich aber mit den Gesetzen auch nicht aus und eine Reinigungsfirma ist doch viel zu teuer

Ja aber der Vermieter kassiert ja die Miete dann muss er doch für soetwas sorgen oder? Ich kenne mich aber mit den Gesetzen auch nicht aus und eine Reinigungsfirma ist doch viel zu teuer

Eine Instandhaltungspflicht obliegt dem Vermieter. Es ist demnach nicht Aufgabe des Mieters, hier eine Firma zu beauftragen

Aber in unseren Hütten trocknet das immer an und was läuft denn da bei euch unrund? Zudem gibt es in unseren Hütten eine Hausordnung und darin steht, daß die Bewohner für die Reinigung Treppenhaus und Zuwege und Boden und Kellergang und den Winterdienst zuständig sind. Aus anderen Hütten kenne ich, daß es auch Reinigungsfrimen gibt und die Mieter diese Kosten und Lasten dann mit der BK-Abrechnung wuppen müssen. Somit doch alles eigentlich ganz einfach.

okay aber bei mir steht die hausverwaltung ist zustndig für die reinigung 14 tägig hält sich nur nie dran

@hansarostock

...ist doch völlig in Ordnung, wenn die Bewohner damit so einverstanden sind, dies auch nie rügen, aber mit der BK-Abr. bezahlen.

Das ist die Pflicht des Kotzers.

aber das problem ist keiner weiß wer es war sone menschen sind wiederlich

@hansarostock

Dann der Hausmeister. Wird das nicht, könntest du die Miete mindern.