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Erbrecht von Tochter auf Vater?

gefragt von Kim1977 am 04.11.2009 um 21:02 Uhr

Hallo an alle. Ich habe eine Frage zum Erbrecht. Meine Mutter ist vor 4 Wochen verstorben und mein Bruder und ich haben das Haus geerbt sowie alle anderen Besitztümer. Mein Bruder und ich sind Halbgeschwister und mein Vater lebt noch, allerdings nicht bei uns bzw. bei mir. Meine Frage ist nun, muß ich ein Testament zu Gunsten meines Bruders machen, falls mir etwas zustößt? Und kann mein Vater irgendetwas von mir erben? Bekommt er ein Pflichtteil? Denn es ist so, daß Haus und die Besitztümer waren alle nur meiner Mutter. Im vorraus herzlichen Dank für hilfreiche Auskünfte! Kerstin


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Walkiman
beantwortet von Walkiman am 5. November 2009 07:50
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Zitat ais dem Gesetzbuch:

Hat der Erblasser jedoch kein Testament verfasst, gilt die gesetzliche Erbfolge, die detailliert im Gesetz geregelt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen lassen sich dabei auf den einfachen Nenner bringen, dass der Erblasser von seinen Verwandten beerbt wird. Dabei kommen die nächsten Verwandten, wie z.B. Kinder und Enkel, eher zum Zug als weiter entfernte Verwandte, wie z.B. Neffen oder Nichten. Näher Verwandte schließen die weiter entfernt Verwandten grundsätzlich von der Erbfolge aus.

Also wenn dir etwas passiert dann erbt dein Bruder wenn deinem Bruder vorher was passiert (hoffe nicht)dann kriegt alles dein Vater u.s.w.

Aber wennn du ein Testament verfasst z.b. dass alles dein Onkel oder sowas bekommt dann gilt dies auch und er kriegt es und nicht dein Vater oder Bruder.

Hoffe Antwort ist Hilfreich =)

Lg Walkiman


CheSmittyVara
beantwortet von CheSmittyVara am 5. November 2009 09:26
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Zunächst ist der von Walkiman zitierte Text kein Gesetzestext. Des weiteren muss man wissen, ob Dein Vater noch mit Deiner Mutter verheiratet war, als sie starb. Wenn ja, dann hat er zumindest einen Pflichtteilsanspruch; wenn sie schon geschieden waren, hat er keinen Anspruch auf den Nachlass der Mutter.

Aber: wenn Du stirbst, bevor Du Kinder hast, erbt Dein Vater mit und hätte sogar einen Pflichtteilsanspruch. Also lass Dich von einem spezialisiertem Anwalt oder bei einem Notar beraten. Da gibt es nämlich noch ein paar Dinge, die es zu klären gilt.



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