Vater zeugte in jungen Jahren während einer kurzen Affäre 1 uneheliches Kind und trennte sich kurzer Zeit später von der Frau. Zahlte für das Kind bis zum 18 Lebensjahr Unterhalt. Hatte nach der Trennung aber keinen Kontakt mehr zur Frau und zum Kind.
Nach der Trennung traf er seine Traumfrau, heiratete Sie und zeugte mit Ihr nach und nach 3 eheliche Kinder. Die Eheleute kauften sich irgendwann mal zusammen ein Haus, für das sie sich einen Kredit bei der Bank aufnahmen. Der Vater als Alleinverdiener.
Jetzt verstarb der Familienvater durch Krankheit. Für die hinterbliebene Familie war klar, das jetzt ein noch engeres zusammenhalten gefragt ist, da die Mutter nicht arbeitet. Es sollte alles bleiben wie immer, bis auf das der Vater nicht mehr “da” ist. Wenn da nicht die Halbschwester wäre, die keiner von allen kennt. Nach zigt Suchanfragen wurde der Nachname und die Wohnhaft ausfindig gemacht. Es folgte von der Ehefrau ein Einschreiben an die uneheliche Tochter des verstorbenen mit sämtlichen Kopien von Grundbucheintrag (Eheleute), Darlehnverträgen (Eheleute), Kontoauszügen (Gemeinschaftskonto) und Sterbeurkunde. Alle Geldangelegenheiten sind verschuldet, auch das Haus.
....weiteres im nächsten Abschnitt... Sorry, ich kriegs nicht in Kurzform ausführlich hin....
Erstmal - das uneheliche Kind kann ja wohl am wenigsten für Alles! Sie wäre wahrscheinlich auch lieber in einer intakten Familie Wohlbehütet aufgewachsen. Das sie keinen Kontakt zu euer aller Vater hatte ist vielleicht auch die Schuld eures Vaters... Nichts desto trotz braucht ihr auf alle Fälle einen Erbschein - ohne den geht gar nichts. Denn kann einer für alle beim Gericht beantragen. Da müsst ihr eure Halbschwester mit Namen und Adresse angeben. Für eine Erbauschlagung gibt es 6 (?) Wochen Frist - soweit mir bekannt ist laufen die 6 Wochen aber erst von Bekanntgabe / Offenlegung des Vermögens. Da könnt ihr aber auch nochmal beim Gericht anrufen und nachfragen. Sie ist aber unehelich hin oder her genauso erbberechtigt wie ihr alle. Da hätte euer Vater ein Testament machen müssen. Ich wünsche euch viel Glück!!! Versucht doch euch mit ihr gütlich zu einigen.
habe nicht ganz mitbekommen was ihr von der halbschwester überhaupt möchtet. Versetzte dich mal in ihrer lage. der vater meldet sich nie, stirbt und dann bekommt sie einen brief?
Hallo! Die Halbschwester hatte schon vor dem Brief vom Tod gewußt. Irgendjemand aus der großen Verwandtschaft hat wohl Kontakt zu der. Aber wenn man die Verwandten fragt war es keiner die es Ihr erzählt haben.
Was wir möchten ist, das wir alles richtig machen und uns kein Anwaltsschreiben ins Haus flattert, das wir jemanden hintergangen hätten. Die Halbschwester ist irgendwas um Ende 40 und hatte sich auch nie bei uns gemeldet. Und gesetzlich steht ihr ja was zu, und sei es Schulden. Es will ja im Grunde genommen keiner, das sie für die Schulden aufkommt, wir wollen das "jetzt" alleine schaffen. Aber sie will ja jetzt was erben, nur keine Schulden. Zwischen uns liegen übrigens 700 km
beweise es ihr doch das alles verschuldet ist und somit wird sie es auch sein lassen. die 700km würde ich jedenfalls in kauf nehmen nur um sie mal kennen zu lernen. habe auch meine halbgeschwister kennengelernt und es ist alles wunderbar
Sieslack am 26. Mai 2009 06:35 Sie kann das Erbe ablehnen. Dazu muss Sie es aber kennen.
Die Beweise hat sie doch schon alle in Kopie per Post geschickt bekommen. - Aktuellen Kontostand am Sterbetag (im minus) - 3 verschiedene Darlehn bei der Bank - Die Kopie des Grundbuchs vom Haus (das beide Eheleute drin eingetragen ist und wie teuer es zum damaligen Zeitpunkt war. Das das Haus renovierungsbedürftig ist...
...was braucht man mehr an Beweise? Offener können die Karten nicht sein.
Ablehnen kann sie doch nicht mehr, da es diese gesetzliche 6 wochenfrist gibt und sie es ja nicht ausgeschlagen hat. also nimmt sie automatisch an. oder wie erfährt man eigentlich wenn einer das erbe ausschlägt?
Sieslack am 26. Mai 2009 07:02 Das Haus und das Grundstueck haben einen Wert. So wie die Verbindlichkeiten auch vorhanden sind. Daraus ergibt sich ein Anspruch oder eine Forderung. Das ist nunmal Trumpf. Es kommt auch darauf an ob Ihr eine Gewinngemeinschaft hattet ab Ehehschliessung oder nicht. Ist alles wirklich nicht so einfach. Wem gehoeren die Schulden zu 100 % usw. Ist ein Testament vorhanden. Oh so viele Fragen. Man kann sich nicht die Rosinen aussuchen.
Also die Restschulden und Kredite vom Haus betragen noch laut Versicherungsschätzer genausoviel wie es zum jetzigen Zeitpunkt Wert ist. Und es es zusätlich noch Renovierungsbedürftig.
Was eine Gewinngemeinschaft ist weiß ich nicht. Hab ich noch nicht gehört. Ich weiß nur das sie alles immer zu zweit unterschrieben haben. Käufe wie Kredite. Und ein Testament gibt es nicht.
Mich würde jetzt nur interessieren ob es Pflicht ist zu so nem Gericht zu gehen. Ich hab gelesen das die teils sehr teuer sein sollen.

wenn siesich nen RA genommen hat, wird der alles weitere in die Wege leiten. Er wird sich Aktteneinsicht holen, ihr müsst alle Papiere offen legen, alle Konten und der berät sie dann ob es nicht besser sei, das Erbe auszuschlsagen, da wirklich nichts als Schulden da sind, Ansonsten wird er schon holen was seiner Mandantin gehört.
Sie sagte ja beim einmaligen telefonat das sie sich einen RA nehme. Bloß das ist jetzt schon 3 Monate her und es kam nicht. Kein weiterer Anruf von Ihr geschweige denn ein Schreiben vom Rechtsanwalt. Ausser eben der anonyme anruf, das wir eine anzeige bekommen, wenn wir nicht zum nachlassgericht gehen.
Wir sind natürlich nicht zum nachlassgericht, weil das kostet ja, und so wie ich mich informiert habe, besteht da auch nur eine pflicht, wenn ein testament gefunden wird oder vorliegt oder hinterlassen wurde. also warum noch mehr geld rauswerfen.

wenn die Halbschwester das Erbe nicht ausgeschlagen hat, haftet sie für die Schulden mit; § 1967 BGB: Der Erbe haftet für die Nachlassverbíndlichkeiten; die Ausschlagung ist gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären; Haftung ist aber auf das Erbe beschränkt wenn Nachlassaverwaltung oder Nachlassinsolvenz angeordnet wurde; darüberhinaus gibt es die Dürftigkeitseinrede des Nachlasses; aus Deiner Fragestellung ist leider nicht ersichtlich was Ihr von der Schwester bzw. diese nun von Euch will; bei der Komplexität des Sachverhaltes ist es ratsam, juristischen Rat einzuholen; Rücksprache beim Nachlassgericht ist dabei sicher hilfreich.
Okay, nochmal. Guten Morgen Guppy! Die Halbschwester hat das Erbe nicht ausgeschlagen (bzw. Sie hat sich bei uns nicht gemeldet) Jetzt sind aber schon Wochen vorbei, auch die 6 Wochen ausschlagfrist. Also sitzen wir jetzt alle drinn. Aber wie geht es jetzt weiter??? Wir wissen zum Beispiel, das die hälfte vom Haus (was da der einzige greifbare was auch immer ist) meiner Mutter gehört. Die andere Hälfte gehörte meinem Vater, was ja jetzt vererbt wird. Von der Vaters Hälfte bekommt die Ehefrau die Hälfte. Bleibt also vom ganzen Haus 1/4 übrig was wir durch 3 eheliche und eine halbschwester teilen müssen. Bloß wie funktioniert das jetzt? Die ehelichen Kinder kennen ja die Verhältnisse. Wohnen alle in der nähe und sind natürlich gewillt (da ein gutes Verhältnis besteht) die Mutter in allem zu unterstützen. Nur die Halbschwester meldet sich jetzt nicht mehr. Also was tun? Wird das Erbe erst wirksam, wenn so ein Gericht eingeschaltet wurde?
Guppy194 am 26. Mai 2009 07:53 Guten Morgen; nachdem Eure Eltern jeweils zu 1/2 Eigentümer des Hauses waren, geht es natürlich nur um den Hälfteanteil des verstorbenen Vaters; den Erbteil des Vaters müsst Ihr unabhängig vom Haus als Ganzes sehen; davon bekommt die Mutter 1/4 und als pauschalen Zugewinnausgleich ein weiteres Viertel, also wie Du ja schreibst, insgesamt 1/2; die andere Hälfte des Erbes teilt sich auf die vier Geschwister auf, also jedes Geschwister bekommt vom Erbe des Vaters 1/8; bezüglich des Hauses bleibt im Grundbuch der Anteil der Mutter mit 1/2 unverändert und am 1/2-Anteil des Vaters wird die Érbengemeinschaft (Mutter 1/2, Kinder je 1/8) vermerkt; vom tatsächlichen Wert des Hauses hat dann die Mutter ihre Hälfte plus die Hälfte des väterlichen Anteiles in Höhe von einem Viertel, sodaß die Mutter insgesamt nun 3/4 hat und sich das restliche Viertel auf die Kinder aufteilt, somit hat jedes Kind 1/16 des Wertes des Hauses; für die Verbindlichkeiten des Nachlasses haftet jeder Erbe (Mutter, eheliche Kinder, nichteheliches Kind) in voller Höhe, wobei er natürlich im Verhältnis der Erben untereinander gegen die Miterben einen entsprechenden Ausgleichsanspruch hat; bezüglich des Hauses müsst ihr Euch notariell auseinandersetzen im übrigen könnt ihr Euch untereinander einigen. Gruß
Wie oder was ist denn ein Ausgleichsanspruch? Ist das eine Art Auszahlung? Wahrscheinlich wird uns das der nun eingeschaltete Anwalt auch sagen, aber im Vorfeld informiert sein kann ja nicht schaden
Ich habe einmal einen Roman gelesen, der hieß "Das Erbe von Asbach", und der hatte denselben Hintergrund wie Deine Schilderung. Er endete dramatisch. Das willst Du aber sicher nicht hören. Nur so viel. Aus Deiner Schilderung hast Du persönlich mit dieser Geschichte gar nichts am Hut. Daher mein Rat: Überlasse die Angelegenheit den Betroffenen.
ich denke sie schreibt es nur so. ist aber mit involviert
Ich denke das ich als Miterbe schon betroffen bin, vor allen Dingen weil ich meiner Mutter helfen will. Weil ICH habe mir den Kredit allein für die Beerdigungskosten bei der Bank aufgenommen. (Was mir auch eine große Genugtuung ist, meiner Mutter mit der Tat unterstützen zu können. Die ist nämlich nervlich am Ende)
Viele Romane bestehen aus Wahrheit. Warum sollte es nicht anderen genauso gehen?

Erbrechtlich wird Sie behandelt wie Deine 3 Kinder. Nicht mehr und nicht weniger. Natuerlich hat Sie Rechte. Ihr muesst auch in Ihrem Sinne alles abwickeln, kann sonst sogar noch Regressansprueche geben. Ist nun mal so. Hat evtl. sogar Anspruch auf Waisenrente. etc.
du meinst wie seine 3 kinder und nicht wie "deine"?!
Sieslack am 26. Mai 2009 06:37 Beides ist richtig - sorry
Guten Morgen Sieslack. ich bin eins der Kinder. Wir wissen ja das sie Rechte hat, deswegen haben wir ja die Karten auch offen auf den Tisch gelegt und die uns wildfremde Person angeschrieben. Wir dachten ja Sie schlägt es aus (weil wer will schon Schulden erben), vorallem weil Sie beim einzigsten Telefonat nach erhalt des Briefes ja sagte, es gäbe doch das Haus zu erben, worauf wir aber gesagt haben, das dieses immernoch verschuldet ist, was wir ihr ja auch schriftlich alles kopiert haben.
Auf jeden Fall gibts die Halbschwester schon über 40 Jahre und es bestand nie Kontakt, auch nicht von Ihr.
Wäre jetzt nur gut zu wissen, wie man jetzt weiter fortfahren muß. Es rührt sich ja jetzt keine Seite mehr.
Ich hab schon das "halbe" Internet durchforstet und ich finde nirgends eine Meldepflicht beim Nachlassgericht, wenn wie in dem Fall, kein Testament besteht (geschweige denn eine Lebensversicherung oder ähnliches)
Sieslack am 26. Mai 2009 07:09 Kontakt hin und her. Das beste ist die oertliche OERA aufzusuchen und den Fall zu schildern. In Hamburg haben wir soetwas. Je nach Einkommen bezahlt man 10 bis !!!! Euro. Also aeusserst preisweret wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. OERA - oeffentliche Rechtsauskunft der Stadt. Ist gleichzeitung auch eine Schlichtungsstelle.
Richtiger rechtlicher Rat ist das beste fuer euch alle. Wir alle neigen zu Sympathien - ich auch.
Eine Rechtschutzversicherung besteht. Ich hab eine, meine Eltern haben eine...aber...die ÖRAG übernimmt keine Sachen im Erbrecht. Sonst hätten wir uns ja schon Anwaltlichen Rat geholt. Wir wollen ja niemanden verklagen oder so, wir wollen nur endlich Ruhe vom ganzen. Es ist diese Ungewissheit die einen innerlich zerbröseln läßt, wenn man nicht weiß wie es weiter geht.
Schön wäre es gewesen, wenn Sie ausgeschlagen hätte. Wir hatten nie was mit ihr zu tun, aber jetzt, wo wir die erst recht nicht brauchen, schleicht sie sich ein. Das gibt nur zusätzliche Unruhe.
Danke Sieslack
P.S. Wenn einer sagt, wir sollen der noch paar Euros geben ists doch auch in Ordnung. Dann kriegt sie die auch. Bloß wer bestimmt das?
Sieslack am 26. Mai 2009 08:41 Rechtschutzversicherung ist doch toll. Schreibe die RVS an. Du moechtest eine Rechtsberatung in Sachen Erbschaft. Schreibe nicht zuviel an RSV. Eine Rechtsberatung pro Jahr oder Fall uebernimmt sogar die RSV. Schreibe einfach Du brauchst eine Beratung. Die anderen koennen das auch so machennd RSV vorhanden.
Ein Anwalt ist jetzt eingeschaltet. Dankeschön!
Nachdem die uneheliche Tochter das Schreiben erhielt kam auch schon ein Anruf. Sie komme mit den Unterlagen nicht klar, sie dachte es gibt was zu erben und jetzt soll Sie Anteilhaft die Schulden mit begleichen, sie nehme sich einen Anwalt zu rate. Es kam nie irgendwas schriftliches oder telefonisches darauf, bis auf einen anonymen Anruf bei der Witwe das sie sich strafbar mache, wenn sie den Erbschein beim Nachlassgericht nicht anfordere. Die 6 Wochenfrist nach erhalt des Einschreibens ist auch schon längst abgelaufen. Mittlerweile wurden auch schon Anziehsachen des Verstorbenen in die Altkleidersammlung gebracht.
Wie geht man jetzt vor? Zu holen ist wirklich nichts und teure Gebühren fürn Erbschein (braucht man den überhaupt? Für Banken, Versicherungen etc. ging alles ohne, nur mit Sterbeurkunde) will keiner unbedingt ausgeben. Das Haus ist mehr wie Asbach. Von 18 hundert und. Und immer noch nicht abgezahlt. Man war froh den Mann beerdigen zu können, in dem man einen weiteren Kredit aufnahm. Die Hinterbliebenenrente ist so gering, das sie die monatlichen Fixkosten nicht deckt. Zur unehelichen Halbschwester will keiner Kontakt. Muß man auch nicht kennen lernen. Im Grunde ist es eine wildfremde Person. Was für Pflichten hat die hinterbliebene Familie jetzt? Reicht es nicht aus die Karten offen zu legen und zu zeigen hier gibt es nur Schulden zu erben? Da die Frist von 6 Wochen abgelaufen ist, ist Sie ja jetzt mit drin. Aber wer muß was jetzt tun?
Wäre für Hilfe sehr dankbar.
Mit lieben Grüssen
Erbschein braucht ihr auf alle Fälle. Bei der Bank geht die Schließung der Konten mit Sterbeurkunde aber für die Auflösung braucht ihr den Erbschein.

Jetzt mal ernsthaft. Der Verlust des elterlichen Hauses durch eine Teilungsversteigerung ist zu befürchten. Und Ihr breitet das hier im Forum aus und hofft darauf, den Fall so lösen zu können. Der einzig richtige Ansatz ist der Gang zum Rechtsanwalt. (Bitte einen, der auch ernsthaft Erbrecht betreibt!) Eine Erstberatung sollte nicht mehr als 100 - 200 € kosten. Ggf. vorher fragen. Wenn Ihr Euch das nicht leisten könnt, dann holt euch einen Beratungshilfeschein beim örtlichen Amtsgericht. Darüber wird der Rechtsanwalt nicht begeistert sein, aber er wird Euch trotzdem helfen.
Danke, ist jetzt eingeschaltet
Die Anwort war doch schonmal hilfreich. Danke Paula und guten Morgen. Das sie dafür nichts kann ist mir schon klar, und wenn ihr irgendwas zusteht solls auch so sein. Problem war ja nur das keiner mehr weiter weiß was zu tun ist. So wie mir bekannt ist, laufen die 6 Wochen ab dem Zeitpunkt, wo man vom verstorbenen kenntnis genommen hat. Also bei uns waren es gleich 6 wochen nach dem tod, bei der halbschwester fingen die 6 wochen erst nach dem erhalt des einschreibens an. es sei den man lebt im ausland, dann verlängert sich das meines wissens nach meine ich auf ein 1/4 oder 1/2 jahr. aber da will ich mich jetzt nicht festlegen.
also ist es ja (wenn ich dich richtig verstanden habe) egal, wer jetzt zum amtsgericht, abteilung nachlassgericht geht. einer von uns oder sie könnte das ja dann auch machen. muß der erbschein-antragsteller die kosten allein übernehmen? weißt du zufällig wie viel das sein könnte? ich lese nur immer sowas ist teuer teuer teuer.
die offenlegung des vermögens/verschuldung hat sie ja schon alles in schriftform / kopien von uns erhalten.
und mit dem testament hast du recht, das wäre sinnvoll gewesen, genauso wie eine lebensversicherung. ich bin nur froh, das ich mich in meinen "jungen" jahren schon so gut abgesicht habe, das sich in meinem fall mal später keiner den hals brechen wird.
die glückliche einigung wäre ja möglich, wenn da nicht der anonyme drohanruf gekommen wäre. so ein unsinn...wenn sie was will, sollte sie wenigstens den mum haben und genauso mit offenen karten spielen wie wir. das macht einen ja so ärgerlich beim ganzen.
aber trotzdem danke paula
Ja, bei ihr laufen die 6 Wochen vom Erhalt des Einschreibens an - somit ist die Frist auch schon abgelaufen. Ja, es ist egal wer von euch beim Gericht den Erbschein beantragt. Die Kosten dafür werden normalerweise vom Erbe abgezogen bzw. durch die Anzahl der Erben geteilt. Ihr braucht und bekommt auch nur einen Erbschein - da ja "nur" ein Todesfall ist. Aber ohne Anwalt wird es echt schwer werden für euch. Am besten wird es sein wenn ihr restlichen Geschwister mit eurer Mutter zusammenhaltet und euch zusammensetzt und alles auseinander dividiert. Der Mutter steht aber meines Wissens nach ein geringerer Erbteil als dem Kind (ern) zu. Und wenn ihr das habt dann teilt ihr das eurer Halbschwester mit. Sollte sie dann nicht damit einverstanden sein dann kann sie doch einen Anwalt einschalten. Den Anwalt zahlt jeder selbst!!! Noch eine Anmerkung: Die Umschreibung soll innerhalb von 2 Jahren kostenlos sein.
Hallo Paula. Deine Antworten waren echt gut! Ein Anwalt ist jetzt eingeschaltet. Ihr Erbanteil beträgt laut Anwalt 12,5%. Mal sehen wie es jetzt weiter geht. Jetzt muß man erst mal abwarten. Aber trotzdem, vielen vielen Dank :-)