Erbrecht Stiefmutter- welches Recht steht ihr zu?

3 Antworten

Die neue Frau deines Vaters hat im Regelfall einen Erbteil von 1/2. Da gibt es auch nichts zu klagen. Der Miteigentumsanteil deines Vaters würde somit an die Erbengemeinschaft, bestehend aus deiner Stiefmutter, deinem Bruder und dir vererbt werden. Zudem kann dein Vater natürlich ein Testament aufsetzen, in dem er etwas anderes bestimmt.

Eine rein sachliche Antwort ohne Nebenbemerkungen zu Neid etc.::

1. Das Haus gehört zur Zeit dem Vater zu 1/2 und ihrem Bruder und ihnen           zu je 1/4

2. Wenn ihr Vater verstirbt ohne ein Testament zu hinterlassen, wird sein            Nachlass, zu dem auch sein 1/2 Miteigentum am Haus gehört, wie folgt vererbt:  Ehefrau zu 1/2 (unterstellt, dass kein Ehegütervertrag zwischen Vater und seiner Ehefrau besteht), ihr Bruder und Sie je 1/4. Im Ergebnis würde das Haus dann zu 1/4 der Ehefrau und zu je 3/8 ihrem Bruder und ihnen gehören. Sie würden dann zusammen eine Erbengemeinschaft in bezug auf die Haushälfte des Vaters bilden, die nur gemeinschaftlich darüber verfügen kann.  Hier könnte "Ärger" vorprogrammiert sein.

3.Ihr Vater könnte durch ein Testament seine Erbfolge beliebig anders regeln, müsste dann aber bei Enterbung der Ehefrau oder eines seiner Kinder mit deren Pflichtteilsansprüchen (in Geld im Werte von 1/2 des gesetzlichen Erbanteils) an die eingesetzten Erben rechnen.  Vielleicht sollten Sie ihrem Vater raten, ihren Bruder und sie zu je 1/2 zu Erben einzusetzen und der Ehefrau als Vermächtnis ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht in dem Haus zuwenden (neben etwaigen anderen Zuwendungen an die Ehefrau).  Aber um da einen umfassenden Rat geben zu können, wäre Einblick in die gesamten Vermögensverhältnisse ihres Vaters nötig, was hier den Rahmen der Community übersteigen würde. Da sollte ein Anwalt befragt werden.

Deine Eltern waren geschieden. Stand Deine Mutter nach der Scheidung noch im Grundbuch - als Miteigentümerin? Also wurde sie doch vermutlich zum Zeitpunkt der Scheidung abgefunden. Oder wie wurde dann aufgeteilt?

Meine Mutter stand ebenfalls im Grundbuch. Das Erbe von ihr wurde uns bereits zugesprochen. Also stehen im Grundbuch mein Bruder und ich drin.

Also die Eigentümer sind momentan mein Vater 1/2; mein Bruder 1/4 und ich 1/4. Nur möchte ich nicht, dass die Stiefmutter einen Anrecht auf das Haus bekommt, weil sie sich quasi ins gemachte Nest gesetzt hat.

@milacennet

Im regulären Erbfall würde dies bedeuten - von dem verbleibenden Hausanteil des Vaters würde die jetzige Ehefrau 50 % erben - würde bedeuten 25% des Hauses würden / könnten ihr gehören. Außer Dein Vater trifft eine andere Verfügung..

@milacennet

Sie hätte je nach Testament deines Vaters mit dessen Ableben einen Miteigentumsaneil von 1/4 oder 2/8, während ihr dann jeder (1/4 + 1/8) = 3/8 besitzen würdet.

Jeder von euch hätte ein Vorkaufsrecht; könnte man sich nicht einigen, wer wem welchen Anteil verkauft oder ausbezahlt, kann jeder Teilungversteigerung betreiben und das Haus für etwa 70% seines Wertets ersteiegern, wobei die Erlöse entsprechend verteilt würden.

Noch einmal: Es würde micht wundern, wenn eurer Vater dieses Gezerre sehenden Auges zuliesse und seine Frau vor die Tür gesetzt liesse und deshalb keine andere Verfügung träfe.