gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Erbrecht Pflichtteil

gefragt von Paula182 am 22.02.2008 um 10:52 Uhr

Mein alleinstehender Onkel ohne Frau und Kinder, Eltern leben ebenfalls nicht mehr, ist gestorben. Gemäss Testament hat er sein Erbe Bekannten vermacht. Gibt es hier einen Anspruch, d.h. Pflichtteil für meine Mutter und meinen Onkel, d.h. Schwester und Bruder meines Onkels als einzige Angehörige?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Erbrecht (156)
Pflichtteil (50)
ähnliche Fragen

Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 22. Februar 2008 10:51
10x
Thumb_up

Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Kommentar von Simple_avatar10smallvalvetvipe am 22. Februar 2008 10:59

das ist richtig!

Kommentar von E8636ea013e682faf61f56ce1cb1ab5csmallOskar Momo am 22. Februar 2008 11:00

kenne ich auch so!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 22. Februar 2008 11:04

Geschwister und Großeltern des Erblassers sind nicht pflichtteilsberechtigt.
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/enterbung-pflichtteil.htm


anonym
beantwortet von benutzer27 am 22. Februar 2008 11:02
2x
Thumb_up

Geschwister haben schon einen Anspruch, allerdings nur, wenn die Eltern nicht mehr leben! Es kommt also auf den Rest der Verwandschaft und das genaue Testament an. Wurde dort die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt und ein Erbe definiert, dann haben Geschwister kein Anrecht mehr (diese können im Gegensatz zu leiblichen Kindern von der Erbfolge ausgeschlossen werden). Informiere dich doch mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge und auch dem dortigen Link Pflichtteil

Kommentar von Paula182 am 22. Februar 2008 11:45

Wie gesagt, ausser Bruder und Schwester und dann natürlich uns Kindern (Nichten und Neffen) gibt es keine weitere Verwandschft. Muss die gesetzliche Erbfolge ausdrücklich ausser Kraft gesetzt werden oder reicht eben das Einsetzen, das Definieren, einer anderen Person als Erbe schon aus?

Kommentar von benutzer27 am 22. Februar 2008 12:48

Wenn es ein (rechtsgültiges!!!) Testament gibt, dann ist damit automatisch die gesetzliche Erbfolge (soweit möglich) außer Kraft gesetzt. Ob es ein rechtsgültiges Testament ist, müsstet ihr überprüfen (lassen). Nicht gültige Testamente sind z.B. Computerausdrucke, welche ohne Datum unterschrieben sind. Sobald ein Notar das testament verwaltet oder entgegengenommen hat, sollte es allerdings schon rechtssicher sein. Selbst geschriebene (mit Datum und Unterschrift) sind auch gültig.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.