Mein alleinstehender Onkel ohne Frau und Kinder, Eltern leben ebenfalls nicht mehr, ist gestorben. Gemäss Testament hat er sein Erbe Bekannten vermacht. Gibt es hier einen Anspruch, d.h. Pflichtteil für meine Mutter und meinen Onkel, d.h. Schwester und Bruder meines Onkels als einzige Angehörige?
Geschwister haben schon einen Anspruch, allerdings nur, wenn die Eltern nicht mehr leben! Es kommt also auf den Rest der Verwandschaft und das genaue Testament an. Wurde dort die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt und ein Erbe definiert, dann haben Geschwister kein Anrecht mehr (diese können im Gegensatz zu leiblichen Kindern von der Erbfolge ausgeschlossen werden). Informiere dich doch mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge und auch dem dortigen Link Pflichtteil
Wie gesagt, ausser Bruder und Schwester und dann natürlich uns Kindern (Nichten und Neffen) gibt es keine weitere Verwandschft. Muss die gesetzliche Erbfolge ausdrücklich ausser Kraft gesetzt werden oder reicht eben das Einsetzen, das Definieren, einer anderen Person als Erbe schon aus?
Wenn es ein (rechtsgültiges!!!) Testament gibt, dann ist damit automatisch die gesetzliche Erbfolge (soweit möglich) außer Kraft gesetzt. Ob es ein rechtsgültiges Testament ist, müsstet ihr überprüfen (lassen). Nicht gültige Testamente sind z.B. Computerausdrucke, welche ohne Datum unterschrieben sind. Sobald ein Notar das testament verwaltet oder entgegengenommen hat, sollte es allerdings schon rechtssicher sein. Selbst geschriebene (mit Datum und Unterschrift) sind auch gültig.
das ist richtig!
kenne ich auch so!
Geschwister und Großeltern des Erblassers sind nicht pflichtteilsberechtigt.
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/enterbung-pflichtteil.htm