wer kann mir helfen ich wurde von meiner Mutter enterbt Sie ist im Mai 2007 gestoben ,wir sind 3 Kinder und nur eine meiner Schwestern hat alles bekommen ,das Haus mit Grundstück wurde 2000 auf 147000 DM geschätzt und an meine Schwester verschenkt wie wir aus dem Tesament erfahren haben. Das will ich aber nicht gut sein lassen und möchte mein Pflichtteil anfechten wie muß ich vorgehen .Habe meiner Schwester schon die Ankündigung gemacht in schriftlicher Form per einschreiben .Danke schon mal

Wenn die Schenkung noch nicht 10 Jahre her ist, dann hast du Anspruch auf den anteilmäßigenPflichtteil aus dem Wert des Hauses. Lasse dich beraten!!!
"Habe meiner Schwester schon die Ankündigung gemacht in schriftlicher Form per einschreiben ." (Zitat aus der gestellten Frage)
Das genügt nicht, um die Grundlagen für einen Verzug herbeizuführen! Hierzu muss eine Stufenmahnung ausgesprochen werden!
Schau mal auf die Seite http://www.pflichtteilrechner.de unter der Rubrik "Pflichtteil-Fragen". Hier findest Du viele Informationen!
Das Pflichtteilsrecht ist unglaublich komplex und vielschichtig! Für Laien kaum zu bewältigen. Auch ich rate Dir, kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Hier ein Antwort: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/index.html
Testament anfechten beim Nachlaßgericht bzw.Amtsgericht.
vollyhn am 5. November 2007 12:41 Das Testament anfechten geht nicht! Aber der Pflichtteil kann geltend gemacht werden, da Schenkung noch keine 10 Jahre vor dem Tod der Mutter erfolgte.
ohne wichtigen Grund kann deine Mutter dich nicht völlig enterben. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Wenn außer euch 3 Kindern keine weiteren Erben vorhanden sind, und das Erbe (ich runde der Einfachheit halber) 150000€ beträgt, ist dein gesetzlicher Anteil 50000€ und der Pflichtteil somit 25K€. Zur Anfechtung brauchst du einen Anwalt, der kann dich dann auch ordentlich beraten.
UlfDunkel am 5. November 2007 12:49 Na, da hast Du aber großzügig gerundet. :-)
147.000 DM -> 150.000 €, cool!

Wichtig: Da es ja um ganz erhebliche Summen geht und Du einen eindeutigen Anspruch auf den Pflichtteil hast, solltest Du Dir unbedingt einen Anwalt nehmen. Nur der wird das Optimum herausholen. Habe keine Angst vor den Gebühren, denn in diesem Falle wird es sich lohnen!
Die Schenkung ist rechtswidrig, wenn sie Dir den Pflichteil vorenthält. Einer neuerlichen Schätzung in 2007 steht nichts im Wege und wird voraussichtlich zu höheren Ansprüchen Deinerseits führen.
Der Pflichtanteil bezieht sich natürlich auch auf Barvermögen und Gegenstände -- eben auf alles.
Sollte das Testament insgesamt ungültig werden, so steht dir sogar nicht nur der Pflichteil, sondern ein Drittel der Erbschaft zu. Unbedingt anwaltlich beraten lassen!
Viel Erfolg!
weißt du wer denn schätzer beauftragen muß
Kajjo am 5. November 2007 12:33 Das macht alles der Anwalt. Der kann auch vorher schon schauen, ob die neue Schätzung überhaupt für Dich günstig ausgehen würde. Das hängt nämlich von den Grundstückspreisen und dem Alter des Hauses ab.
Kajjo am 5. November 2007 12:34 Stell doch mal in diesem Forum eine Frage. Da gibt es richtige Anwälte!

So einfach ist es nicht in Deutschland, jemanden zu enterben.
Solange Du Deinen Eltern nicht nach dem Leben getrachtet oder ähnlich gravierend gegen Deine "kindlichen" Pflichten verstossen hattest, geht das gar nicht.
Du solltest hier unbedingt einen Anwalt einschalten, wenn ein Gespräch mit Deiner Schwester ja offensichtlich als wenig aussichtsreich erscheint.
Laß Dich doch einfach erstmal vom Rechtspfleger des Nachlaßgerichtes beraten. Sicherlich wird er Dir einen Anwalt empfehlen, aber er kann Dir genauer sagen, was Sache ist, da er Einblick in den Nachlaß hat. Er wird Dich über die rechtlichen Mittel aufklären und welche möglichen Kosten auf Dich zukommen. Der gesetzl. Pflichtteil steht Dir auf jeden Fall zu.

Der Pflichtteil steht Dir zu, den kannst Du beim Nachlassgericht beim Amtsgericht geltend machen. Fristen beachten. Erkundige Dich welcher Wert angesetzt wurde beim Hauswert: der Schätzwert kann der Schätzwert durch einen Gutachter sein(Verkehrswert oder Ertragswert), der Ertragswert liegt meist deutlich niedriger und wird beim Erbrecht angesetzt. Erkundige Dich beim Amtsgericht, die kennen sich aus und sind zuständig.
Die Antwort ist falsch!!
Wenn es um die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen geht, dann hilft das Nachlassgericht nicht! Der Rechtspfleger kann (und darf) dem Pflichtteilsberechtigten diesbezüglich keine Rechtsberatung erteilen. Das Nachlassgericht kann (und darf) dem Pflichtteilsberechtigtem keine Auskunft darüber geben, ob ihm tatsächlich Pflichtteilsansprüche zustehen. Das Nachlassgericht teilt dem Pflichtteilsberechtigten auch nicht mit, wie hoch dessen Pflichtteilsquote ist, es berechnet auch nicht die Höhe der Pflichtteilsforderung und das Nachlassgericht fordert auch nicht die Erben auf, den Pflichtteil an den Pflichtteilsberechtigten zu zahlen oder behält diesen gar ein.
Hier gibt es leider unendlich viele Fehlvorstellungen!
Fakt ist: Der Pflichtteilsberechtigte hat in eigener Verantwortung seine Pflichtteilsansprüche zu ermitteln und durchzusetzen.
Sofern er nicht in der Lage ist, dies selbst zu tun (was aufgrund der Komplexität des Pflichtteilsrechts die Regel ist), kann er Hilfe von einem Rechtsanwalt (der im besten Fall schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Pflichtteilsrechts tätig ist) oder einem auf die Einziehung von Pflichtteilsforderungen spezialisierten Inkassobüro in Anspruch nehmen.