Erbrecht - Grundbucheintrag - Änderung nach Todesfall

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Die Änderung im Grundbuch kostet nichts wenn es innerhalb von 2 Jahren durchgeführt wird. Wenn sich euere Eltern gegenseitig als Erben eingesetzt haben ohne weitere Beschwernisse, so ist Euere Mutter Alleinerbin des väterlichen Anteils .Ihr als Kinder könntet euren Pflichtteil geltent machen auf den Nachlass des Vaters. Da ihr euch aber einig seit wird das Haus nach dem Ableben euerer Frau Mutter euch zu gleichen Teilen gehören. Erbschaftssteuerlich haben Elternteile und Kinder z. Zt. einen Freibetrag von 500.000,--€.

Deine Mutter, wenn sie auf der Erbfolge besteht oder ihr Geschwister. Wichtig ist der Eintrag für den, der es erben soll!

m.E. könnt ihr alles so lassen wie bisher - das kostet doch nur - wenn das haus verkauft wird, wird der eintrag sowieso geändert - und wenn ihr es nicht kaufen wollt oder es erbt, braucht ihr nichts zu ändern - erst bei einer überschreibung auf einen von euch (oder beider geschwister) ist eine änderung notwendig (Erbschaftssteuer!!)

mach das was dein vater wollte und streitet euch nicht

Lies doch noch mal die Frage, Deine Antwort passt dazu überhaupt nicht. Hast Du Langeweile oder Leseschwäche?

Wenn ein rechtlich unanfechtbares Testament existiert (das kann auch handschriftlich verfasst sein) sollte sich Deine Mutter als Alleinerbin auch als alleiniger Eigentümer ins Grundbuch einschreiben lassen. Wenn das Haus verkauft werden soll und dann auch verkauft IST, geht die Grundbuchänderung sowieso durch den beim Verkauf eingeschalteten Notar vonstatten. Ihr als Kinder könnt Eurer Mutter (als Eigentümerin) jedoch nicht das Haus unter den Füßen wegreißen. Und ich gehe davon aus, dass genau das Eure Eltern mit ihrem handschriftlichen Testament absichern wollten. Ihr müsst Euch also noch ein paar Tage gedulden.

da habe ich mich vielleicht nicht ganz deutlich ausgedrückt: Wir wollen, dass meine Mutter solange in dem Haus bleibt, wie sie kann und will. Erst dann, wenn sie es will, soll das Haus verkauft werden.

Na dann ist doch alles in Ordnung. Deine Mutter lässt sich im Grundbuch eintragen und soll einen Notar fragen, wie sie das Haus ohne große Steuerlast für Euch Kinder weitergeben kann evtl. über Vorerben/Nacherbenregelung...