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erbrecht, Eigentümer Auto, Bezugsrecht

gefragt von geradeeben am 29.07.2009 um 19:47 Uhr

Hallo,

also es ist folgendermassen. Mein Vater ist gestorben. Er hat mir vor ca. 2 Jahren sein Auto verkauft für 1000,00 € ich bin auch im Brief eingetragen. Ich habe meinem Vater das Auto trotzdem zur Nutzung überlassen. Er war dann also Halter und Versicherungsnehmer. Als er einen Unfall hatte ging auch der Schadensbericht an mich (nur so zur Anmerkung). Jetzt ist es so, dass seine Lebensgefährten ein Testament von 2006 gefunden hat, indem steht, dass sein Hab und Gut verkauft werden muß und das Geld dann geteilt wird.

Fällt dann das Auto mit in das Hab und Gut, weil ich keinen Kaufvertrag habe? Muß ich den Kauf des Autos beweisen?

2.te Frage: Mein Vater besitzt eine Lebensversicherung. Im Testament von 2006 hat er verfügt, dass seine Lebensgefährtin das Geld erhalten soll. Anfang 2009 hat er aber das Bezugsrecht auf mich geändert. Wer hat jetzt anspruch auf die Risikolebensversicherung?

Danke für die Antworten


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mineiro
beantwortet von mineiro am 29. Juli 2009 19:53
0x
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Wenn du im Brief eingetragen bist, dann bist du doch der Fahrzeughalter! Und wenn im Schadensfall der Bericht an dich ging, dann bist du doch auch der Versicherungsnehmer! Das Auto gehört dir!

Wenn du das Bezugsrecht der Lebensversicherung hast (schriftlich), dann geht das Geld an dich!


anonym
beantwortet von kunni am 30. Juli 2009 15:27
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handelt es sich hier um eine Risiko-Lebensversicherung od. um eine Kapitalversicherung. Eine Risiko-Lebensversicherung ist zweckgebunden, die läuft nur solange bis das Risiko wegfällt.

z.b. Hausbau - Schulden der Eigentümer des Hauses der die Darl. rückzahlen muss schliesst eine Risikolebensversicherung ab, damit das Haus bei seinem tode Schuldenfrei ist. Ist das Haus vorher abbezahlt, so erlischt auch die Risikoversicherg.

Bei einer Kapital-Lebensversicherung ist der im Versicherungsschein eingetragene Begünstigte der Leistungsempfänger.

Wenn niemand eingetragen ist, so der Inhaber des Versicherungsscheines. Es besteht seitesn des VN auch die Möglichk. den begünstigten zu ändern, wenn die Eibntragung nicht unwiderruflich gemacht ist

PKW: Den PKW kann niemand verkaufen, wenn du der Halter u. VN bist. Dein Vater hat ihn nur genutzt.

Wenn dein Vater der Halter / VN ist (kein Kaufvertrag) so bist du in Beweisnot.



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