gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Erbrecht 2

gefragt von wallyxx01 am 11.08.2008 um 16:50 Uhr

Ist ein maschinengeschriebener Testaments-Nachtrag, der nicht beim Amtsgericht vorliegt, mit handschriftlich eingetragenem Betrag und Unterschrift verbindlich? Ein vom Notar verfasstes Testament liegt beim Amtsgericht vor.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33648)
Finanzen (22698)
erbrecht (553)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


liebeoma
beantwortet von liebeoma am 11. August 2008 16:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein das ist es nicht


Dummy60
beantwortet von Dummy60 am 11. August 2008 17:04
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der maschinengeschriebene Testamentsnachtrag ist ungültig, auch wenn er handschriftlich unterschrieben ist. Du musst erneut den Notar aufsuchen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 11. August 2008 17:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein eigenhändiges oder privatschriftliches Testament muß vollständig eigenhändig geschrieben sein; jeglicher maschinenschriftliche Eintrag ist ungültig.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Hilfe die Erben schleichen!!

    Wie verhalte ich mich beim erben ,wenn ich im Ausland lebe?

    enterben..ab wann geht das?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wie bekomme ich Einblick in das Grundbuch...?

    N'Abend! Gilt das Erbrecht auch bei Adoption?

    Muss die Bank einen Nachweis leisten/Erbrecht

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.