Ist ein maschinengeschriebener Testaments-Nachtrag, der nicht beim Amtsgericht vorliegt, mit handschriftlich eingetragenem Betrag und Unterschrift verbindlich? Ein vom Notar verfasstes Testament liegt beim Amtsgericht vor.
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Erbrecht 2
Frage von
wallyxx01
Antworten (3)
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WolfRichterWolfRichter
Ein eigenhändiges oder privatschriftliches Testament muß vollständig eigenhändig geschrieben sein; jeglicher maschinenschriftliche Eintrag ist ungültig.
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Dummy60Dummy60
Der maschinengeschriebene Testamentsnachtrag ist ungültig, auch wenn er handschriftlich unterschrieben ist. Du musst erneut den Notar aufsuchen.
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