Ist ein maschinengeschriebener Testaments-Nachtrag, der nicht beim Amtsgericht vorliegt, mit handschriftlich eingetragenem Betrag und Unterschrift verbindlich? Ein vom Notar verfasstes Testament liegt beim Amtsgericht vor.

Der maschinengeschriebene Testamentsnachtrag ist ungültig, auch wenn er handschriftlich unterschrieben ist. Du musst erneut den Notar aufsuchen.

Ein eigenhändiges oder privatschriftliches Testament muß vollständig eigenhändig geschrieben sein; jeglicher maschinenschriftliche Eintrag ist ungültig.