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Erbrecht 2

Frage von wallyxx01 wallyxx01

Ist ein maschinengeschriebener Testaments-Nachtrag, der nicht beim Amtsgericht vorliegt, mit handschriftlich eingetragenem Betrag und Unterschrift verbindlich? Ein vom Notar verfasstes Testament liegt beim Amtsgericht vor.

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Antworten (3)

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    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Ein eigenhändiges oder privatschriftliches Testament muß vollständig eigenhändig geschrieben sein; jeglicher maschinenschriftliche Eintrag ist ungültig.

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    Antwort von Dummy60 Dummy60

    Der maschinengeschriebene Testamentsnachtrag ist ungültig, auch wenn er handschriftlich unterschrieben ist. Du musst erneut den Notar aufsuchen.

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    Antwort von liebeoma liebeoma

    nein das ist es nicht

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