tina1960 am 22.01.2009 um 20:37 Uhr
ist es rechtmäßig, dass die Erbpacht 60 Jahre lang nur 1000€ im Jahr gekostet hat und nun, nachdem der Vertrag ausläuft 500€ monatlich verlangt wird? Kann man sich dagegen wehren?

du musst ja nicht verlängern ,dann musst aber das daraufstehende gebäude an den grundbesitzer veräußern ,natürlich zu einem fairen Preis. Erbpachtgrundstücke sind nur ei Geschäft für den Erstbesitzer,weil da der Kauf des grundstk. beim Hausbau wegfällt. Die meisten schliessen aber auf 99 Jahre ab. genaues sagt dir der Anwalt

Das einzige, was gegen das Erbbaurecht sprechen könnte, ist der sog. Heimfall. Darunter werden Gründe verstanden, bei deren Eintreten das Grundstück dem Eigentümer wieder "anheim" fällt. Private Grundstückseigentümer wollen möglichst viele mögliche Gründe in den Vertrag schreiben, bei deren Eintreten das Grundstück samt Haus - natürlich gegen Zahlung einer Entschädigung - an sie zurückfallen. Kommunen und Kirchen sind da etwas zurückhaltender. Wenn es denn überhaupt wegen Erbbauangelegenheiten zum Rechtsstreit kommt, dann betrifft es meistens den Heimfall.
Denn der eine oder andere Grundstückseigentümer kommt schon auf die Idee, sich aus verschiedensten (auch vorgeschobenen) Gründen das Grundstück mit Haus aneignen zu wollen. Dringender Eigenbedarf ist - wie bei Mietverhältnissen - ein solcher Grund. Schließen Sie also schon im Vertrag von vornherein die "durchsichtigen" Heimfallgründe aus und beschränken Sie diese auf Kernsätze etwa dergestalt, dass ein Heimfall nur stattfinden kann, wenn das Gebäude nicht fristgerecht errichtet, zweckentfremdet (z.B. als Saunaclub) genutzt oder verwahrlost wird.