Erblasser verkauft Erbteil an einen von zwei Erben

10 Antworten

zu Lebzeiten kann jeder mit seinem Eigentum machen, was er möchte. Das Haus ist verkauft, der Bruder zahlt in monatlichen Raten ab. Soweit nichts zu machen. Allerdings stellt sich dann beim Tod des Vaters die Frage, ob die Kaufsumme schon vollumfänglich beglichen wurde. Wenn nicht fällt diese Restforderung in die Erbmasse und sie hätten hieraus einen Anspruch abzuleiten.

Normalerweise nicht, das Haus hat Dein Bruder gekauft, er zahlt wohl nun die Finanzierung an die Bank oder Deinen Vater. Du erbst im Fall eines Todes dann Deinen Anteil an dem, was Dein Vater zu dem Zeitpunkt noch selber besitzt. Hier wäre allerdings der Gang zu einem Anwalt der bessere Weg, um genaue Infos zu bekommen.

Bin ich tatsächlich enterbt?

Das läßt sich aus dem was sie scheiben nicht entnehmen. Ob sie im Falle des Todes Erbe ihres Vaters werden, hängt davon ab, was dieser in seinen Testament geschrieben hat.

Wenn Ihr Vater das Haus verkauft und den Erlös verlebt, dann gibt es natürlich nicht mehr viel zu erben.

Mein Vater benötigt kein Bargeld. Es ist genug vorhanden.

Dann gibt es ja doch etwas zu erben.

es gibt nur wenige gründe, jemand zu enterben. das ist gesetzlich geregelt.

zudme weisst du nicht, ob es etwas schriftliches darüber gibt.

so wirde das haus ganz normal verkauft und es ist schon so lang her, das du da nichts gegen machen kannst

bisher ist es noch kein erbe, erst wenn der vater tod ist. daher kannst du auch nicht enterbt sein.

mit seinem besitz kann der vater machen, was er will, sogar einem kind oder einem fremden schenken.

ist ja noch nicht mal so, als ob dein bruder das haus geschenkt bekommen hätte; er zahlt es bei deinem vater ab. du hast also keinen nachteil. dein vater lässt sich sein haus in geld umwandeln, ob von deinem bruder oder einem fremden kommt aufs gleiche heraus. schätze mal, dein vater kann das geld brauchen.

Mein Bruder zahlt das Haus rechnerisch mit 250 Euro ab. Es ist ein 3 Familienhaus mit riesigem Grundstück. Der Kauf ist ausgehandelt worden um mich zu enterben. Soviel ist offensichtlich. Mein Vater benötigt kein Bargeld. Es ist genug vorhanden.

@Bornheim2013

vorhin hast du noch 750 euro geschrieben.

keine ahnung, ob es offensichtlich ist, dass du enterbt werden solltest. ich schätze, davon hättest du etwas mitkriegen müssen; man enterbt ein kind nicht ohne grund.

ob dein vater bargeld benötigt, kannst du nicht beurteilen. er kann damit machen, was er will. und wenn er denkt, er braucht ein fettes bankkonto, kann dir das doch nur recht sein, denn da würde ja dein erbe liegen.