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Erbfolge Pflichterbe bei Stiefgeschwistern, Stiefmutter und leibl. Mutter

gefragt von KevinausDU am 16.09.2009 um 16:25 Uhr

ich habe eine Frage: meine Eltern wurden 1971 geschieden; ich bin zusammen mit meinem Bruder bei meinem Vater aufgewachsen. Meine leibl. Mutter habe ich vor kurzem, nach 36 Jahren (!!!) zum ersten Mal wieder gesehen. Sie wohnt in der Nähe. Es war ein netter Besuch Mittlerweile ist mein Bruder und mein Vater verstorben und ich habe nur noch 3 Halbgeschwister und eben die leibl. Mutter. Da ich Extremsportarten ausübe sollte ich mich nach dem Tod meines Vaters dringend einige Dinge regeln, zumal ich nicht verheiratet bin. 1.) möchte ich meine leibl. Mutter und meine dortigen 2 Halbgeschwister vom Erbe ausschließen (Lebensversicherungen, Wohnungen); 2.) meinen dritten Halbbruder möchte ich ebenfalls ausschließen; 3.) meine Stiefmutter und Freunde sollen alles erben. Meine Stiefmutter soll im Falle von Unfällen etc. die Entscheidungsgewalt gegenüber Krankenhaus und Ärzten haben. Meine Mutter soll keine Entscheidungsgewalt und kein Besuchsrecht erhalten. Kann ich vor allem die Erbschaftsangelegenheiten so regeln? Ist es sinnvoll das Vermögen evtl. "kleinzurechnen" durch Schuldscheine etc.? Danke schonmal für eine Antwort


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elenore
beantwortet von elenore am 17. September 2009 07:07
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Hilfreichste Antwort

Bei einer Lebensversicherung kannst du eindeutig in der Police den Nutzniesser bei Todesfall eintragen, der bekommt dann auch die gesamte Lebensversicherung ausgezahlt.

Dann schlage ich dir eine Vorsorgevollmacht vor, Anträge kannst du auch um Internet runterladen. In diesem Antrag muss unbedingt der Passus "...gilt über den Tod hinaus!!!" enthalten sein. Wenn du in dieser Vorsorgevollmacht deine Stiefmutter einsetzt hat sie gesetzlich alle Vollmachten und kann mit diesem Dokument in deinem Sinne AGIEREN!! Sie kommt ohne komplikationen an alle deine Konten und ist für jedes Amt legitim.


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tinschen
beantwortet von tinschen am 16. September 2009 16:30
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also zunächst mal:Lebensversicherung bekommt immer derjenige,der vermerkt ist beim Bezugsrecht.(Keine Erbmasse)Die Erbfolge ist gesetzlich geregelt und da kommst du nicht aus.Zumindest der Pflichtteil wird in jedem Fall fällig,wenn jemand erbberechtigt ist.Das mit der Vorsorgevollmacht solltest du beim Notar schriflich festhalten. Verstecken kannst du letzendlich dein vermögen nicht,du kannst nur im Vorfeld,durch Schenkungen die Erbmasse reduzieren.


SquadStein
beantwortet von SquadStein am 17. September 2009 10:43
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Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Grundverhältnis. Wenn Du mit diesen Worten nichts oder nur wenig anfangen kannst, dann solltest Du Rechtsrat einholen. In Sachen Vorsorgevollmacht, etc. schwächeln viele Notare herum. Vielleicht lieber einen VorsorgeAnwalt aufsuchen? (http://www.vorsorgeanwalt.de)


anonym
beantwortet von blablubblub am 16. September 2009 16:28
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Huhu, ich glaubn du solltest damit zum Notar gehen, der kann dich sicher besser beraten und da solltest du eh hin wegen des Testaments! Viel Glück und ich hoffe, dass es auch so klappt, wie du dir das denkst!


xxyxx
beantwortet von xxyxx am 16. September 2009 16:34
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Zwecks Unfällen und Entscheidungsgewalt brauchst du eine Patientenverfügung. In die schreibst du rein, wen du willst. ( Vordrucke gibt es glaub ich im Internet).


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