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Erbfall: Werden die Erben bei Benachrichtigung

gefragt von Loverboy am 15.07.2008 um 16:08 Uhr

über die Höhe der Erbschaft (Vermögen oder Schulden) in Kenntnis gesetzt bevor sie sich entscheiden müssen, ob sie das Erbe antreten wollen?

Werden konkrete Vermögens- oder Schuldenwerte offengelegt?


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schurke
beantwortet von schurke am 15. Juli 2008 16:10
3x
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Du kannst eine Aufstellung der Erbmasse verlangen und danach entscheiden.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 15. Juli 2008 16:12

Das interessiert mich auch: Wird explizit Auskunft über Summen erteilt, die auf diversen Konten sind?

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 15. Juli 2008 16:15

Ich musste nur eine Gesamtaufstellung machen, nicht über einzelne Konten.


domchef
beantwortet von domchef am 15. Juli 2008 16:25
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also so einfach pauschal mit ja und nein kann man das nun wirklich nicht beantworten. das nachlassgericht kann nur auskunft darüber geben was gerichtlich bereits bekannt ist, also bei schulden wenn bereits titel vorliegen. anonsten kann das nachlassgericht keine aussage treffen was noch an verbindlichkeiten vorhanden ist. nur wenn ein nachlassverwalter eingesetzt wurde kann der grob abschätzen was an laufenden verbindlichkeiten da ist. sonst nicht.
hat der verstorbene vor seinem tod noch rechtsgeschäfte abgewickelt, so tritt der erbe als rechtsnachfolger auf und muß fuer diese verbindlichkeiten einstehen. es kann wie lotto-spielen sein


Indy72
beantwortet von Indy72 am 15. Juli 2008 16:14
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Bei der Testamentseröffnung bekommt man sowohl das bekannte Vermögen als auch die bekannten Verprflichtungen aufgezeigt.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 15. Juli 2008 16:29

Der Testamentsvollstrecker kann auch nur wieder geben, was er weiß. Nämlich das, was im Testament steht. Das kann sich aber in der Zwischenzeit gewaltig geändert haben.


Resistance
beantwortet von Resistance am 15. Juli 2008 16:08
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Ja natürlich. Der Erbe muss doch entscheiden können, ob er annimmt.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 15. Juli 2008 16:11
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natürlich, sonst wäre es ja wie lotto.



SquadStein
beantwortet von SquadStein am 16. Juli 2008 09:06
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Die Antwort ist nein. Der Erbe "kauft" die Katze im Sack: http://www.rechtsanwalt-eilenburg.de/rechtsgebiete/ausschlagung.php


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