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Erbengemeinschaft - muss ich Mutter meines Vermieter in meine Wohnung lassen wenn er selbst in Urlaub?

gefragt von Zuckerschnecke am 21.01.2008 um 18:12 Uhr

Habe meinen Mietvertrag mit dem Sohn und die Mutter macht mir das Leben schwer. Kann kaum noch laufen und will jetzt, wo der Sohn in Urlaub ist, meine Wohnung besichtigen. Der Sohn ist derjenige, der alles regelt, handwerklich wie vertragsmässig.


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Reply


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 21. Januar 2008 18:23
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Wozu ist der Vermieter berechtigt?

Die Besichtigung muss sachbezogen, d.h. auf den angekündigten Anlass hin durchgeführt werden. Ein Herumschnüffeln des Vermieters oder Fotografieren müssen Sie keinesfalls dulden. Der Mieter kann Rücksicht auf seine Privatsphäre verlangen. Wenn er also in seiner Wohnung Hausschuhe trägt und üblicherweise auch seine Besucher bittet, die Straßenschuhe auszuziehen, so kann er dies auch vom Vermieter verlangen.

Der Vermieter muss eine Begleitpersonen namentlich vorstellen. Der Mieter sollte sich den / die Namen notieren. Kommt der Vermieter nicht selbst mit zur Besichtigung, muss er die Besucher vorher namentlich anzukündigen. Der Mieter kann sich vor dem Betreten den Personalausweis zeigen lassen.

Gegebenenfalls kann es ratsam sein, einen Zeugen zu dem Besichtigungstermin hinzuzuziehen.

Der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel. Allerdings: Wenn der Mieter für mehrere Tage nicht in der Wohnung ist, sollte er dem Vermieter unbedingt eine Person seines Vertrauens nennen, die einen Zweitschlüssel für die Wohnung hat und in dringenden Fällen den Zutritt ermöglicht. Tut er dies nicht, haftet er unter Umständen für entstehende Schäden. Aufbrechen darf der Vermieter die Wohnung nur dann, wenn er Polizei oder Feuerwehr hinzuzieht.

Quelle: http://short4u.de/4794d4778c56c

Benutze den Link, da kannst Du noch viel mehr erfahren oder gib einfach Besichtigungsrecht Vermieter bei Google ein vielleicht findest Du da was passendes.

Kommentar von Zuckerschnecke am 21. Januar 2008 18:34

Sheela2011, vielen Dank, für deine schnelle Reaktion. Habe auch schon gedacht, mir einen Zeugen dazu zu holen. Wer mich bei der Quelle noch mal schlau dazu machen.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 21. Januar 2008 18:17
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Das ist höchstwahrscheinlich so, falls er ihr eine gültige Vollmacht ausgestellt hat.

Allerdings darf sie den Termin nicht zu kurzfristig ansetzen und ich würde mir zudem "Verstärkung" dazu holen, vielleicht eine resolute Freundin/Nachbarin?

Kommentar von Zuckerschnecke am 21. Januar 2008 18:35

Auch dir Bommel65 vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich werde erst mal eine Nacht darüber schlafen - morgen sieht schon vieles anders aus. Aber diese Frau nervt mich einfach nur.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 21. Januar 2008 18:41

Laß' dich nicht unterkriegen, laden den örtlichen Karateclub an dem Nachmittag ein, oder ein paar Body-Builder - nein, natürlich nur Spaß!

Aber eine oder mehrer Freundinnen würde ich mir wirklich zu Hilfe nehmen, dann traut sich das "Monster" nicht, ausfällig zu werden... hehehe.... ;-)

Und natürlich muss berechtigtes Interesse bestehen (anstehende Modernisierungen o. Ä.)...

Kommentar von Zuckerschnecke am 21. Januar 2008 18:45

Wenn du wüßtest, was ich schon so alles gedacht und auch- schäm-schäm - gemacht habe.... Aber das ist Vergangenheit und ich will nur noch in Frieden hier wohnen.


anonym
beantwortet von Entenfahrer am 21. Januar 2008 18:13
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Wenn Sie eine Vollmacht hat und begründeten Bedarf zur Besichtigung nehme ich an, daß Du sie mit entsprechender Terminvereinbarung einlassen musst.

Kommentar von Entenfahrer am 21. Januar 2008 18:15
Kommentar von Zuckerschnecke am 21. Januar 2008 18:25

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es ist so, dass sie nur auf dem Recht der Erbengemeinschaft pocht, aber selbst kaum laufen kann und es meines Erachtens überhaupt keinen Grund gibt, meine Wohnung zu besichtigen. Wohne seit 17 Jahren hier. Sie macht mir das Leben nur schwer hier. Anwaltlich bin ich auch schon gegen sie vorgegangen, an Dreistigkeit ist sie nicht zu überbieten. Und solche Aktionen kommen immer nur, wenn der Sohn in Urlaub ist.

Kommentar von Bruno am 21. Januar 2008 18:35

Nach diesem Kommentar Deinen Anwalt mit einem Anruf informieren, der Dame Zutritt verweigern, und, sie soll sich an den Anwalt von Dir wenden.

Kommentar von Zuckerschnecke am 21. Januar 2008 18:43

Danke Bruno, das ist auch eine gute Idee. Ich reagiere immer so schnell wenn ich mich aufrege und dann fällt mir das zweifachste (das einfachste ist ja gutefrage.de) nicht ein.

Kommentar von Bruno am 21. Januar 2008 19:55

Die dritte Stufe ist, ganz in Ruhe irgendwann bei Deiner Polizeidienststelle vorbeischaeuen und fragen, was die Damen und Herren dazu zu sagen haben. Kleiderschraenke und Faustrecht kann teuer werden. grins

Kommentar von Zuckerschnecke am 21. Januar 2008 20:04

Du hast was ich hier schreibe hat Hand und Fuß, auch die Polizei war hier schon, weil sie von meinem Dachboden einfach Möbel abtransportiert hat und die Reaktion der Polizei: ich sei selbst für die Sicherung meiner Möbel zuständig. Also so einfach ist das alles nicht. Trotzdem danke dir.

Kommentar von Entenfahrer am 21. Januar 2008 20:08

Was sagt denn der Sohn dazu?


anonym
beantwortet von Kaldex am 21. Januar 2008 18:59
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Ich fürchte, auf Dauer wirst Du solche Solo-Aktionen bzw. das Einlassen der Mutter des Vermieters (wenn sie ne Vollmacht hat) nicht vermeiden können. Wenn sie kommt, sieh zu, daß Du mind. 1 Zeugen dabei hast. Der Terrorist, bei dem ich zur Miete wohne, hat bei unsrem Besichtigungstermin gegen meinen Willen die Wohnungstür geöffnet, um seinen auf dem Gang wartenden Sohn in meine Bude zu schleusen. Da ich mir dies nicht bieten ließ, kam es zu einer "unangenehmen Begegnung" der körperlichen Art mit meinem Vermieter, weil ich mein Hausrecht mit den Fäusten wahrnahm. Zum Glück hatte ich ne Zeugin; leider aber nicht den von mir gewünschten Schwager (ein 1,95m-Schrank) der Zeugin. Ich geh mal davon aus, daß mein Vermieter seinen Mobbing-Akt (nicht der erste) nicht gewagt hätte, wenn der hinter der Tür gestanden hätte.

Kommentar von Zuckerschnecke am 21. Januar 2008 19:03

Ach Kaldex, ich wohne jetzt über 17 Jahre hier aber ich glaube langsam, es ist an der Zeit einen neuen Wohungsweg einzuschlagen. Gedanklich tue ich das schon aber... Es ist traurig, wenn ich sehe dass eine absolut unzufriedene über 80 jährige Frau sich das Leben selbst und anderen auch noch so schwer machen muss. Das bringt mich wieder zum nachdenken. Dank dir für deinen Kommentar.

Kommentar von Kaldex am 21. Januar 2008 19:11

Aber eines irritiert mich: der Sohn is okay, und Du hast auch nie Ärger mit ihm? Kannste mal mit ihm reden, daß Du gerne nur mit IHM zu tun haben willst? Wobei Du klar machst, daß Du gerne bei ihm zur Miete wohnst und er sich lediglich (sagen wir mal dezent) schützend vor ne genervte Mieterin stellen soll?

Kommentar von Zuckerschnecke am 21. Januar 2008 19:17

Es ist so, dass der Sohn schon mit "dieser"Mutter sich gestraft sieht und als Erbengemeinschaft leider keine Handhabe geben sie hat. Versucht habe ich alles schon, aber ohne dass er sich verbindlich gegen sie stellen wollte.

Kommentar von Kaldex am 21. Januar 2008 19:43

Letztlich mußt Du entscheiden: wenns zu nervig wird mit der alten Dame und Du das Geld hast umzuziehen, dann tu das, auch wenn Du sonst gerne dort wohnst. Aber vorher mit dem Sohn reden, dass Fluktuation droht. Denn die näxten Mieter wern sicher auch wieder von der Frau kujoniert ... Oder aber Du hoffst auf ne biologische Lösung des Problems - kommt drauf an wer langlebiger ist: die Frau oder dein Nervenkostüm.

Kommentar von Zuckerschnecke am 21. Januar 2008 19:47

Du, das ist dem so was von egal, aber ich werde mich umsehen. Danke dir nochmals und eine gute Zeit.

Kommentar von Kaldex am 21. Januar 2008 20:10

Werden die andren Mieter im Haus auch so drangsaliert? Oder geht es nur gegen dich? Ich würde alles, was irgendwie gerichtsverwertbar sein könnte, aufschreiben. Also auch wenn sie mit den andren Mietern ebenfalls Stress macht und dir sowas beweisbar zu Ohren kommt. Natürlich nur wenn Du nicht schon resigniert hast. Ich werd wohl dies Jahr auch umziehn müssen. Wundert Euch nicht wenn Ihr dann n paar Wochen hier nix Neues von mir lest ...

Kommentar von Zuckerschnecke am 22. Januar 2008 06:52

Fast alle Mieter sind mit ihr im Klinsch, einer Freundin von mir wurde gekündigt wegen Eigenbedarfs. Sie ist dann dort eingezogen und nach kurzer Zeit wieder ausgezogen und das Haus wurde nue vermietet. Ging auch übers Gericht.

Kommentar von Kaldex am 24. Januar 2008 20:21

Dann pass auf, was mit deiner Wohnung passiert, falls Du auch ne Kündigung wg. Eigenbedarf bekommst! 1) kann ein Vermieter, der selbst (oder Verwandte von ihm) drin wohnen möchte auch dazu verurteilt werden, ne andre Wohnung zu nehmen, wenn der Umzug für dich unzumutbar ist - z. B. weil Du kleine Kinder hast. Zweitens hat es schon erfolgreiche Schadensersatzklagen ehemaliger Mieter gegeben, denen wg. vorgetäuschtem Eigenbedarf gekündigt wurde.


Szintillator
beantwortet von Szintillator am 21. Januar 2008 19:16
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Laß Dich mal nicht unterkriegen, die Frau darf bestimmt nicht jede Woche kommen, um einmal Nachschau zu halten. Als Zeuge ziehe doch mal einen "Kleiderschrank" zu!




Kommentar von Zuckerschnecke am 21. Januar 2008 19:48

Danke für deinen Tipp, ja wohnst du zu Miete, kannst du was erleben:-)

Kommentar von LittleArrow am 22. Januar 2008 01:30

@Zucker... :Meine Mieter haben sich darüber noch nie beklagt. Probleme haben wir freundlich besprochen und beseitigt. Mach' die Vermieter bitte nicht so pauschal schlecht.

Kommentar von Zuckerschnecke am 22. Januar 2008 06:56

Nein, LittleArrow, wo war das auch nicht gemeint.Das geht absolut nur um diesen Vermieter. Ich meinte mit meiner Bemerkung nur, dass ich hier ein ganzes Buch schreiben könnte. über die Vorkomnisse hier.


anonym
beantwortet von Rolfe am 21. Januar 2008 20:43
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Wenn der Mietvertrag ausschliesslich mit dem Sohn abgeschlossen wurde, hat die Mutter ohne schriftliche Vollmacht des Sohnes kein Recht, gegen Deinen Willen Deine Wohnung zu "besichtigen" - zumal es ja auch keinen sachlichen Grund zu geben scheint (z.B. geplante Umbaumassnahmen, Besichtigung von angezeigten Mängeln pp.). Auch der Umstand der Erbengemeinschaft ist kein Besichtigungsgrund. Ohne schriftliche Vollmacht brauchst Du die Dame nicht reinlassen.

Kommentar von Zuckerschnecke am 22. Januar 2008 06:51

Dem ist so, vielen Dank Rolfe.


anonym
beantwortet von LittleArrow am 22. Januar 2008 01:43
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Der Vertreter des Vermieters (Sohn) muß sich ausweisen können oder durch sein Handeln in der Vergangenheit als solcher legitimieren.

Diese Vertretungsbefugnis dürfte in Deinem Fall nicht gegeben sein.

Problematisch könnte der Mietvertrag sein, der auf der Vermieterseite nur mit dem Sohn und nicht mit der Erbengemeinschaft abgeschlossen wurde. Hat sich der Sohn als Vertreter der Vermieterseite (=Erbengemeinschaft) im Mietvertrag bezeichnet?

Selbst wenn die Erbengemeinschaft bislang stets durch den Sohn gehandelt hat, kann sie nicht in dessen vorübergehender Abwesenheit plötzlich wieder alle Rechte an sich zurückfordern. Es besteht dafür kein sachlicher oder persönlicher Grund. Oder? Daher ist ein Besichtigungstermin nur im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Mieter einzuräumen und kann ohneweiteres bis zur Rückkehr des Sohnes warten.

Anders wäre es, wenn die Wohnung (das Haus) verkauft werden soll und Kaufinteressenten Zutritt erbitten. Dann wäre das auch während des Urlaubs des Sohnes zu gewähren.




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