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Erben, was steht mir zu??? Hallo, ich habe eine sehr wichtige frage,

gefragt von XXX1XXX am 27.09.2007 um 22:22 Uhr

Hallo, ich habe eine sehr wichtige frage, was steht mit rechtlich bzw überhaupt an Erbe zu, weil ich habe mit beiden Eltern teile von mir keinen Kontakt mehr und mich würde jetzt intressieren, ob ich ein Erbrecht habe, oder irgendein gesetzt, das besagt, das mir was an Erbe zu steht. Es leben noch beide Eltern teile!

ICh hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...

Liebe grüße


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gri1su
beantwortet von gri1su am 27. September 2007 22:28
20x
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Dir steht zumindest das Pflichtteil zu, vorausgesetzt, Du hast keinen Grund geliefert, der als Voraussetzung gegeben sein muß, um Dich vom Pflichtteil auszuschließen. Alles, was über den Pflichtteil hinaus geht, ist entweder testamentarisch oder gesetzlich geregelt.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 27. September 2007 22:31

Lieber gri1su! sollen wir mal zusammen einen Kurs im "zwischendenzeilenlesen" belegen? Melde uns an! Ich hole dich dann ab... :-))

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 27. September 2007 22:34

Deine Äußerung lag mir auch auf der Zunge, aber ich habe mich ganz bewußt zurück gehalten. Trotzdem: Kurs ist immer gut, bildet weiter. Ich bin dabei...:-))


solf1
beantwortet von solf1 am 27. September 2007 22:28
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Du kommst hier aber speziell schräg rein! Ich wünsche deinen Eltern ein langes Leben und dir ein bisschen mehr Verstand! Gruss Solf

Kommentar von 470ad11dd16fe8f86dc8138decccb0c5smallturbojoergi am 27. September 2007 22:55

DH Solf . Übrigens : Gestern Schnee gehabt ? Meine Tochter freute sich über 2cm. Neuschnee in Klosters .

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 27. September 2007 22:59

Verschone mich!! Knapp verpasst den guten Schnee.. Soll ja wieder besser werden ... lieber Gruss


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 27. September 2007 22:34
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Die gesetzliche Regelung sagt, dass beim Tode eines Elternteils der andere die Hälfte bekommt und dass der Rest auf die Kinder aufgeteilt wird.

Dein Pflichtteil, den Dir so leicht niemand nehmen kann, beträgt aber nur genau die Hälfte des so errechneten.

Eine Enterbung, also auch die "Streichung" des Pflichtanteils, ist nur bei schweren Vergehen möglich, wenn Du also Deinen Eltern nach dem Leben getrachtet oder sie regelmässig verprügelt oder vorsätzlich ihren Ruf ruiniert hast o.ä..

Kommentar von Vinc1 am 27. September 2007 23:00

Und Du hast gerade auch Deinen Pflichtteil erledigt ;-))


luperi
beantwortet von luperi am 27. September 2007 22:25
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Oh Gott... es leben noch die Eltern und du denkst an Erbschaft? Kommst du nicht alleine klar? Ich hoffe deine Eltern geben ihr Geld für sich selber aus und sparen es nicht für dich! Sorry


Lola60
beantwortet von Lola60 am 27. September 2007 22:36
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teile deinen Eltern mit, das deine Eltern teile(n) sollen, aber nicht mit dir und das möglichst schnell, damit du nichts mehr abbekommst.

Wer denkt denn schon ans Erbe wenn die Eltern teile noch leben???



anonym
beantwortet von Tika55 am 27. September 2007 23:07
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Laut Gesetz steht dir ein Pflichtteil dessen zu, was deine Eltern an Vermögen hinterlassen, aber...
Jetzt muß ich meine dunkle Seite raushängen lassen: Ich wünsche deinen Eltern ein langes Leben, dass sie ihr Geld voll verprassen und entweder nichts oder Schulden hinterlassen. Hauptsache sie haben gelebt!

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 27. September 2007 23:16

D.H.


anonym
beantwortet von Bruno am 28. September 2007 01:22
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Ich schlug meinen Eltern ein Leben lang vor, alles sich zu goennen und nicht eine Sekunde an mich als Alleinkind zu denken. Mit 80 kauften Sie noch eine neue Wohnwand und ich fands toll. Wir werden nicht geboren um ans kassieren (erben) zu denken. Schaebige Mentalitaet.


Justin
beantwortet von Justin am 27. September 2007 23:54
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Im Grunde genommen ist schon alles gesagt. Allerdings: Ich reibe mir die Augen - haben diese Frage einige User als Gute Frage bewertet oder haben sich die Regeln geändert? Evtl. sollen sie nur auf den Merkzettel?

Kommentar von Bruno am 28. September 2007 01:18

Staunen ist uns allen nicht verboten. Doch beim Support weiss man nie.


support
beantwortet von support am 28. September 2007 12:35
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Lieber XXX1XXX, liebe Community-Mitglieder,

ich richte mich hier mal an beide Seiten. Zunächst @XXX1XXX: vielleicht achtest Du in Zukunft darauf, entweder Deine Frage sachlicher zu formulieren oder mehr Hintergrund zu liefern, damit Deine Frage u.U. nicht fehlinterpretiert werden kann.

@Community: Bitte urteilt doch nicht so vorschnell. Die Frage an sich ist doch zunächst einmal legitim. Was den Fragesteller zu dieser Frage treibt, kann man als Außenstehender ja wohl schwer beurteilen.

Vielen Dank für Dein / Euer Verständnis und viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support


anonym
beantwortet von Maroo am 19. November 2007 15:13
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Nun nochmal eine "richtige" Antwort auf die gestellte Frage:

Liegt keine (oder nur eine unwirksame) letztwillige Verfügung (Testament/Erbvertrag) vor, dann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge.

Wer Erbe wird und mit welcher Erbquote ergibt sich dann aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die gesetzliche Erbquote kann man sich übrigens mit dem kostenlosen Erbrechner berechnen lassen.

Liegt dagegen eine letztwillige Verfügung vor, kommt es zur sog. gewillkürten Erbfolge, d.h. Erbe wird derjenige, welcher als Erbe durch das Testament bzw. den Erbvertrag berufen ist.

Wenn man durch die letztwillige Verfügung nicht bedacht wurde oder zu wenig(!) erhalten hat und man zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehört (z.B. Kinder, Ehegatte), dann kann man gegen die Erben Pflichtteilsansprüche geltend machen.

Die Höhe der Pflichtteilsquote kann man sich kostenlos mit dem Pflichtteilrechner unter http://www.pflichtteilrechner.de berechnen lassen.


anonym
beantwortet von williams18 am 28. September 2007 08:32
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Ich hoffe deine elternm leben lange und geben alles aus das du nix kriegst, denn wie kann man so blöd(sorry, anders fällt mir nix ein) fragen, wenn die noch leben? Solche Leute gibtskopfschütteln


jesreel
beantwortet von jesreel am 16. Dezember 2007 19:26
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Erst mal finde ich es sehr schade, dass du zu deinen Eltern keinen Kontakt mehr hast. Vielleicht lässt sich daran noch was ändern? Wenn der Grund hierfür nicht in schwerem Verschulden von deiner Seite besteht, die zum "enterben" führen, bist du als natürlicher Abkömmling selbstverständlich auch Erbe. Zumindest was den Pflichtteil betrifft. Deine Eltern können anderen Abkömmlingen alles vererben, aber diesen Pflichtteil hast du immer. Da beide noch leben, wird, wenn sie verheiratet sind, der andere die Hälfte behalten (reguläre Gütergemeinschaft) und die vererbbare andere Hälfte wird er/sie zur Hälfte bekommen. D.h. es bleibt ein Viertel, welches nun gleichmäßig auf die Kinder verteilt würde, falls es im Testament nicht anders geregelt ist. Der Pflichtteil, den du immer bekommst, ist die Hälfte von dem war dir anteilmäßig zusteht. Wenn du eines von 4 Kindern bist, dann steht dir also 1/32tel vom Erbe zu! Wenn das verbliebene Elternteil auch noch stirbt, geht das verbliebene Erbe auf alle über, in diese Fall ist der Pflichtteil also 1/8tel.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 29. Dezember 2007 14:00
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Wenn ich dein Elternteil wäre und es handelte sich um eine Immobilie würde ich die auf Rentenbasis verkaufen ! Wohl möglich jetzt schon das zu erwartende Erbe beleihen ?


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