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Erben vom Elternhaus

gefragt von kos06kos06 am 14.09.2008 um 22:37 Uhr

Hallo , ich hab ein Problem mit dem Erbe meines Elternhauses. Problem: Das Haus soll ich bekommen. (beide Elternteile leben noch in diesem,wie ich auch). Meine zwei Brüder sollen aber nicht ausgezahlt werden (Pflichtteil) . Kann ich durch abkaufen des Hauses den Pflichtanteil umgehen? Können sie enterbt werden? Was ist ein Mischkaufvertrag? Auf Antworten würde ich mich sehr Freuen.

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anonym
beantwortet von Maroo am 15. September 2008 16:22
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Du kannst hier (http://www.pflichtteilrechner.de/fragen.php) mal unter der Rubrik "Pflichtteil bei Schenkungen und sonstigen Übertragungen" stöbern!


gri1su
beantwortet von gri1su am 14. September 2008 22:44
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Das Pflichtteil, welches den Brüdern zusteht, wirst Du nicht umgehen können. Vom Pflichtteil kann Jemand nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Hier sind die Bestimmungen sehr streng und entsprechende Anträge werden von den Gerichten sehr genau geprüft. Du kannst Deinen Eltern das Haus abkaufen, damit würde der Anspruch Deiner Brüder auf das Haus hinfällig werden. Aber die Kaufsumme wiederum würde in die Erbmasse führen.

Kommentar von Simple_avatar4smallkos06 am 14. September 2008 22:53

Müsste man das Haus schätzen lassen? Oder könnten meine Eltern eine Kaufsumme selbst bestimmen?

Kommentar von Simple_avatar4smallkos06 am 14. September 2008 22:59

Hallo, ich noch mal. Kann man vom Pflichtteil das abziehen was ich bereits am Haus gemacht habe.? (neue Fenster, Bad, Heizung usw.)


mayflake
beantwortet von mayflake am 14. September 2008 22:39
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Du kannst deinen Eltern das Haus abkaufen dann hat das Haus nichts mehr mit der Erbmasse zu tun. Allerdings gehört dann dass was du deinen Eltern zahlst zu der Erbmasse. Ich glaube schon dass jemand enterbt werden kann. Aber ist das so wichtig.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 14. September 2008 22:42

Der Pflichtteilanspruch entfällt nur ganz, wenn die Brüder z.B. die Eltern schwer misshandeln oder ihnen nach dem Leben trachten würden.

Kommentar von Maroo am 16. September 2008 09:05

Hier stehen die Voraussetzungen, die für eine Entziehung des Pflichtteils vorliegen müssen: http://www.pflichtteilrechner.de/108voraussetzungenderentziehungdes_pflichtteils.html

Kommentar von Simple_avatar4smallkos06 am 14. September 2008 22:47

JA, ist schon wichtig. Meine Brüder haben vor längerer Zeit ein Zweifamilienhaus (wo sie beide auch wohnen) überschrieben bekommen. Dies war das Elternhaus meiner Mutter. Meine Eltern hatten damals neu gebaut (das jetzige Haus)und gesagt das ich (der dritte Bruder) das Haus mal bekommen soll. Alles worde damals nur mündlich abgesprochen. Nun stellt sich ein Bruder von mir auf die Hinterbeine und sagt er will das Haus bzw. einen Teil erben. Der andere würde verzichten.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 14. September 2008 23:14

Nun, so ist das bei mündlichen Absprachen.Besser wäre es gewesen, man hätte damals alles schriftlich gemacht.Wie das in dem Fall aussieht, weiß ich nun nicht. Lasst euch diesmal fachmännisch beraten u.haltet alles schriftlich fest.


anonym
beantwortet von gerlin am 14. September 2008 23:08
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Wie alt sind Deine Eltern? Sie können Dir das Haus auch schenken, mit Schenkungsurkunde beim Notar. Sie müssten dann aber noch wenigstens 10 Jahre leben. Sonst kann alles zurückverlangt werden.

Kommentar von Simple_avatar4smallkos06 am 14. September 2008 23:16

Hallo, sie sind schon über siebzig, also mit den zehn Jahren wird es eng (ich will es nicht hoffen!!). Ich denke mit Schenken wird das nichts.

Kommentar von gerlin am 14. September 2008 23:26

Sag das nicht. Ich kenne eine Menge über 90jährige, die noch Quietschfidel sind.

Kommentar von tochter am 22. September 2008 17:08

Genau so ist es hier passiert!!!!!Es steht schon 20 Jahre und jetzt wird es durch meine geschwister angefochten und wir kunnen die bezahlen!Also pas auf!!!!!!!!


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 14. September 2008 22:41
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Da meine Eltern u. ich seit Jahren keinen Kontakt mehr zu meinem einzigen Bruder haben, bin ich Alleinerbe. Meine Eltern haben dies notariell festgelegt. Allerdings der Pflichteilanspruch meines Bruders bleibt bestehen. Den muß ich ihm später einmal auszahlen.Deine anderen Fragen kann ich leider nicht beantworten.Da müsstet ihr euch evtl. an einen Notar wenden.


SquadStein
beantwortet von SquadStein am 15. September 2008 07:43
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Bei den Sachverhaltsbrocken, die hier so nach und nach auftauchen, ist es MÖGLICH, dass das Maneuver gelingt (insbesondere aufgrund der Vorschenkungen an die Brüder). Im Einzelnen sollte man hierfür aber nicht auf den Rat aus einem Forum vertrauen. Also am Besten eien Rechtsanwalt hinzuziehen! Beim Notar ist es problematisch, dass er keinen benachteiligen darf.


Trudel1402
beantwortet von Trudel1402 am 14. September 2008 23:18
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ey deine Eltern leben noch..

Kommentar von Simple_avatar4smallkos06 am 14. September 2008 23:22

ja eben wollen sie noch alles regeln. Ich weiss hätte viel eher passieren müssen. Ich hoffe auch das sie "100" werden -ganz klar. Aber wenn nicht...


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