gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Erben - bei Schulden auf dem Haus?

gefragt von brittmari am 15.12.2008 um 17:06 Uhr

Wer erbt eigentlich was bei diesem Arragement:

Das Haus ist mit Hypotheken belastet, aber unterhalb des Wertes. Es gibt einen Ehepartner und zwei Kinder. Eines der Kinder ist insolvent, und hat mehrere Gläubiger.

Muss das Haus verkauft werden, damit die Bank an ihr Geld kommt?

Danke für Eure Einschätzungen!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

haus (3327)
Erbschaft (272)
Erben (269)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 15. Dezember 2008 17:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich bin mir nicht völlig sicher, aber es könnte sein. Banken sehen immer zu, dass sie an ihr Geld kommen.

Kommentar von 0e53a6d1b8a9a7a55b7c7e1a5771e76fsmallmexxima am 15. Dezember 2008 17:12

Ja, stimmt. Aber das eine Kind bekommt nur seinen Anteil. Ausserdem kann man das Erbe ausschlagen. Verkauft muss das Haus dann werden, wenn die Kosten nicht gedeckt werden können durch Bargeld (Verlassenschaftsverwalter etc).


anonym
beantwortet von sylvie82 am 15. Dezember 2008 17:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es stellt sich auch die frage, ob die gesetzliche erbfolge in kraft tritt. ist dies der fall, bekommt der ehepartner 50% der erbmasse die kinder jeweils 1/4. man kann das insolvente kind auch ausbezahlen...das insolvente kind kann das erbe auch ausschlagen...für genaueres anwalt oder evtl. auch steuerberater fragen.

Kommentar von Simple_avatar3smallevelote am 15. Dezember 2008 17:18

@Silvie, das stimmt so nicht ganz. Die Haelfte des Hauses gehoert der Ehefrau sowieso, wenn keine Guetertrennung besteht. Der Rest siehe meine Info. Es steht also als ERBE nur das halbe Haus zur Disposition. Da geht es dann 1/2 Ehefrau, 1/4 und 1/4 Kinder. Es wird oft verwechselt.

Kommentar von FordPrefect am 15. Dezember 2008 17:28

Bezüglich der Eigentumsverhältnisse wäre zu klären, ob das Haus von einem der Ehepartner bereits in die Ehe eingebracht wurde - denn dann erstreckt sich der Eigentumsanspruch des anderen Ehepartners nur auf den Zugewinn (Wertsteigerung) seit der Heirat, nicht jedoch auf das Gebäude an sich.


evelote
beantwortet von evelote am 15. Dezember 2008 17:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn ich dich richtig verstehe, sind also die Erben = Ehefrau (Witwe) und 2 Kinder. Also, die Haelfte ist schon vorher Eigentum der Ehefrau. Bleibt also zu verteilen die andere Haelfte des Hauses. Sagen wir das Haus ist 300 000 E wert. 150 000 E gehoeren sowieso der Ehefrau. Bleiben 150 000 E zu vererben. Das bedeutet die Haelfte dieser 150 000 E erbt die Ehefrau = 75 000 E. Die beiden Kinder teilen sich die anderen 75 000 E. Die Bank hat nun Forderungen an den Miterben und kann die Einklagen. Die anderen Erben muessen nun entweder den Erbanteil des insolventen Erben aufkaufen = sprich bezahlen, oder den Betrag an die Bank abtreten.

Kommentar von sylvie82 am 15. Dezember 2008 17:17

die hälfte des hauses gehört nur der ehefrau, wenn sie mit im grundbuch steht

Kommentar von Simple_avatar3smallevelote am 15. Dezember 2008 17:20

Silvie, bei einer Ehe ohne Vertrag stehen immer beide im Grundbuch, sonst gibt es keine Hypothek!!! Wenn allerdings das Haus ein Erbteil des Verstorbenen ist, dann sieht es anders aus. Das gehoert nicht in die Zugewinngemeinschaft.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.