Hallo,
haben ein arges Problem. Unser Vater ist im November 07 verstorben. Meine beiden Halbschwestern wollen sich nun nicht an dem Begräbnis und der Grabpflege beteiligen. Die Kosten sollen meine Schwester und ich tragen, außer wir beteiligen uns an deren Anwaltskosten.
Laut Anwältin bestünde hinsichtlich der Beerdigung und Grabpflege nur eine moralische Verpflichtung, keine juristische.
Wie ihr seht habe ich bereits eine fachgerechte Auskunft, wollte aber dennoch nachfragen. Vielleicht hatte von euch ja jemand ein ähnliches Problem und kann mir berichten.
Bin im Moment eben sehr aufgebracht, dass für sie die Beerdigung unseres Vaters nichts als ein Kostenfaktor ist. Danke.

Soory wenn ich das so deutlich sage, aber es ist immer wieder erstaunlich was sich für Charaktere auftun wenn ein " geliebter " Mensch stirbt, da wird gestritten um das Erbe, um die Grabpflege und um Kosten, was soll das, als meine Vater vor 18 Jahren verstarb habe ich wie selbstverständlich ( obwohl ich noch vier Geschwister habe ) die Gtabpflege und alles andere übernommen, kein Streit, kein Theater und ich mache es gerne, es war immerhin mein Vater.

In der Vergangenheit (ca.2 Jahre) war der Erbe für die Beerdigung zuständig.Grabpflege ist nicht unbedingt erforderlich.Du kannst auch einen Stein setzten.

Du bist bestimmt eine von Vielen der es so geht und wo man denken könnte,der vater würde sich im Grab rumdrehen wenn er das Wüßte!Leider stimmt es,das juristisch nichts zu machen ist! Auß?erdem Wenn man zu Viert die Kosten teilt, müßte es1bezahlbar sein und 2vermeidet man das ein Lebenslanger Streit die Familie entzweit!
also mein Vater ist auch letztes Jahr gestorben und ich musste mit meinem Bruder alleine die Kosten tragen und wir sind auch für die Grabpflege zuständig...
Tja, wenns um Erbe geht, stehen alle mit offener Hand da, aber wenn es darum geht, das Grad zu Pflegen, ist keiner bereit. Sorry, finds auch ziemlich arm, darum zu streiten. Und noch schlimmer find ich es, dass die Halbschwestern auch noch den Tatbestand der Erpressung erfüllen.

Letzte Pflicht - Bestattungskosten und Grabpflege
(...) Jetzt soll sie seine Beerdigungskosten tragen. Wut steigt in ihr auf. Doch rechtlich ist da nicht viel zu machen, sagt Rechtsanwalt Dieter Trimborn von Landenberg: "Es handelt sich um die letzte Unterhaltspflicht, die ein Angehöriger zu leisten hat. Ganz unabhängig davon, ob man seinen Vater mochte oder nicht. Es gilt, dass man verwandt ist, die Blutsverwandtschaft zählt und sonst eigentlich gar nichts." (...)
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2007/oktober/071006_3.phtml
Erbt man etwas, dann muß man wohl auch die Beerdigungskosten tragen (weiß ich aber nicht genau). Da euer Vater schon beerdigt ist und die Kosten auch wohl schon von euch beglichen wurden, habt ihr wahrscheinlich wenig Chance auf eine nachträgliche Beteiligung eurer Halbschwestern. Wahrlich ist dieser Akt "nur" eine moralische Verpflichtung. Da kann man nur an die Familienehre appelieren und an die Vernunft. Leider passiert so etwas immer wieder. Es wäre wohl toll, wenn Eltern solche Sachen schon mal im Lebensfall ansprechen oder regeln (Sterbeversicherung etc.) regeln würden. Ich wünsche euch viel Glück und hoffentlich keinen Streit!

normalerweise tragen die beerdigungskosten die erben, wer denn auch sonst.
jemand muss das ja bezahlen.
sind deine halbschwestern keine erben, besteht für sie natürlich nur eine moralische verpflichtung.
ist erbe da sollte dies auch dafür eingesetzt werden.
die Beerdigung und alle sonstigen Kosten werden vom vorhandenen Erbe bezahlt.Der Rest geht an die Erben.

Üblicherweise werden diese Kosten von den Erben bezahlt.
Überseht bitte meine Rechtschreibfehler, ich stehe seit zwei Tagen mit der Deutschen Rechtschreibung auf Kriegsfuß
....( indieeckestehundschäm )....
Toller Beitrag, sehe es auch so und würde es auch so machen! (Ach ja, und jetzt darfst du wieder aus der Ecke raus...)
Danke schön...;-)