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Erbe vom Vater teil 2

Frage von Trumpf75 Trumpf75

Es gibt kein Testerment und mein Vater verheimlicht mir was er hat alle kontoauszuge verbrand und will mir meinen halben teil vom erbe nicht ausbezahlen dadurch kommt meine frage ob von denn mietwohnungen es sind 8 Stück ob mir docht auch etwas zusteht

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Antworten (6)

  • 9
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Die Frage habe ich Dir bereits beantwortet. Wenn sie Deinem Vater gehören, dann steht Dir von den Wohnungen nichts zu.

    Bist Du so geldgierig?

    Beantrage beim Amtsgericht einen Erbschein.

    Kommentar von Trumpf75 Trumpf75

    ich bin nicht geldgierig sondern mein vater hat bestimmt schon ein paar Millionen ich bin der einzigste sohn und ich soll lehr ausgehen

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Sicher :-))

    Kommentar von xyzob xyzobxyzob

    vielleicht hat der Vater ja einen Duden in der Erbmasse

    Kommentar von crohnie2 crohnie2crohnie2

    mein Gott, das hat doch nix mit Geldgier zu tun. Denk doch mal an den Freibetrag, wenn er jetzt einen Teil bekommt und den anderen Teil evtl. erst nach 10 Jahren, dann kann er 2 mal den Freibetrag ansetzen, man muss dem Staat doch wirklich nix schenken, oder, der gibts dann doch nur an Opel, Porsche und die Banken weiter.

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    An der Fragestellung ist sehr wohl zu erkennen, um was es dem Fragesteller geht.

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    Antwort von lotty lotty

    STERBEN HEISST ERBEN.du bekommst nur den pflichtteil.vielleicht liegt beim amtsgericht ja doch ein testament.und für groben undank kannst du total enterbt werden.

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    Antwort von jobi07 jobi07

    dann wirst du wohl vor Gericht ziehen müssen, oder warten, bis sich das Ganze auf natürlichem Wege 'löst'.

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Natürlich kannst Du auf Deinem Teil des Erbes bestehen. Nur - ich finde es einfach unmöglich, dem Vater etwas "wegzunehmen". Er lebt schließlich noch und Du bekommst doch sowieso alles

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    Antwort von marlylie marlylie

    erbschein beantragen ist ja ok, aber diese angelegenheit scheint so kompliziert, das du ohne rat und hilfe von einem anwalt für erbrecht nicht vorankommen wirst. denn wenn es irgendwelche belege/nachweise gibt, kommt der einfacher dran als du, z.b. falls ein testament noch beim amtsgericht vorliegt, an das dein vater nicht denkt oder von dem er nichts weiss. sowas kann der anwalt viel leichter herausfinden. zudem scheint mir eher dein vater geld- und raffgierig zu sein, als du, denn sonst hätte er das offiziell existierende testament ja nicht verbrannt. da ist bei euch in der familie und im vater/sohn-verhältnis wohl einiges sehr im argen.

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    Antwort von crohnie2 crohnie2

    hast du denn schon einen Erbschein beantragt? übrigens:"verbrannt"

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