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Erbe vom Vater teil 2

gefragt von Trumpf75 am 07.06.2009 um 15:23 Uhr

Es gibt kein Testerment und mein Vater verheimlicht mir was er hat alle kontoauszuge verbrand und will mir meinen halben teil vom erbe nicht ausbezahlen dadurch kommt meine frage ob von denn mietwohnungen es sind 8 Stück ob mir docht auch etwas zusteht

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familie x 9.304 erbe x 775 erbe-vom-vater x 2

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 7. Juni 2009 15:24
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Die Frage habe ich Dir bereits beantwortet. Wenn sie Deinem Vater gehören, dann steht Dir von den Wohnungen nichts zu.

Bist Du so geldgierig?

Beantrage beim Amtsgericht einen Erbschein.

Kommentar von Trumpf75 am 7. Juni 2009 15:26

ich bin nicht geldgierig sondern mein vater hat bestimmt schon ein paar Millionen ich bin der einzigste sohn und ich soll lehr ausgehen

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 7. Juni 2009 15:27

Sicher :-))

Kommentar von xyzob am 7. Juni 2009 15:28

vielleicht hat der Vater ja einen Duden in der Erbmasse

Kommentar von crohnie2 am 7. Juni 2009 15:27

mein Gott, das hat doch nix mit Geldgier zu tun. Denk doch mal an den Freibetrag, wenn er jetzt einen Teil bekommt und den anderen Teil evtl. erst nach 10 Jahren, dann kann er 2 mal den Freibetrag ansetzen, man muss dem Staat doch wirklich nix schenken, oder, der gibts dann doch nur an Opel, Porsche und die Banken weiter.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 7. Juni 2009 15:32

An der Fragestellung ist sehr wohl zu erkennen, um was es dem Fragesteller geht.


lotty
beantwortet von lotty am 7. Juni 2009 15:30
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STERBEN HEISST ERBEN.du bekommst nur den pflichtteil.vielleicht liegt beim amtsgericht ja doch ein testament.und für groben undank kannst du total enterbt werden.


jobi07
beantwortet von jobi07 am 7. Juni 2009 15:25
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dann wirst du wohl vor Gericht ziehen müssen, oder warten, bis sich das Ganze auf natürlichem Wege 'löst'.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 7. Juni 2009 15:33
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Natürlich kannst Du auf Deinem Teil des Erbes bestehen. Nur - ich finde es einfach unmöglich, dem Vater etwas "wegzunehmen". Er lebt schließlich noch und Du bekommst doch sowieso alles


marlylie
beantwortet von marlylie am 7. Juni 2009 15:31
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erbschein beantragen ist ja ok, aber diese angelegenheit scheint so kompliziert, das du ohne rat und hilfe von einem anwalt für erbrecht nicht vorankommen wirst. denn wenn es irgendwelche belege/nachweise gibt, kommt der einfacher dran als du, z.b. falls ein testament noch beim amtsgericht vorliegt, an das dein vater nicht denkt oder von dem er nichts weiss. sowas kann der anwalt viel leichter herausfinden. zudem scheint mir eher dein vater geld- und raffgierig zu sein, als du, denn sonst hätte er das offiziell existierende testament ja nicht verbrannt. da ist bei euch in der familie und im vater/sohn-verhältnis wohl einiges sehr im argen.


anonym
beantwortet von crohnie2 am 7. Juni 2009 15:24
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hast du denn schon einen Erbschein beantragt? übrigens:"verbrannt"


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