Erbe Schulden Finanzamt
Guten Tag. Mein Problem ist folgendes...beim Finanzamt habe ich einen hohen Betrag offen. Über 5000 Euro. Ich bin freiberuflich. Mein Hauptauftraggeber hat sich getrennt. Es kommt jetzt kein Geld mehr rein. Beim Finanzamt habe ich über 5000 offen. Jetzt war der Beamte da und hat meine Verhältnisse aufgenommen... Aus einem Erbschaft und einer Auszahlung eines Grundstückanteils...seitens Familie hätte ich 5000 Euro noch zu erwarten gehabt...Nun hat das Amt das Geld der Auszahlung bei Verwandten gepfändet. Alles. Die Frage...Ist das rechtens...bzw. können die alles sich nehmen...habe keinen Cent mehr...Wollte mit diesem Geld woanders einen Neuanfang machen..(Umzug, etc...)
4 Antworten
Ja, das ist rechtens. Dass du etwas anderes mit dem Geld vor hattest, braucht das Finanzamt oder einen anderen Gläbigen nicht zu interessieren.
Ja, ist es. Sie haben Deinen Erbanspruch vorbildlich bei allen Beteiligten der Erbengemeinschaft gepfändet.
Das Problem ist, die Aufgabe des Finanzamts ist die Festsetzung, Erhebung und Prüfung von Steuern und nicht die Ermöglichung von Neuanfängen. Für Neuanfänge ist der Bürger selbst verantwortlich. Wenn er das nicht schafft gibt es die Agentur für Arbeit.
Allerdings ist das rechtens.
Oder soll das Finanzamt Dir das Geld lassen und auf seine Steuerforderungen verzichten?
Fändest Du es etwa rechtens, wenn die Allgemeinheit, also die ehrlichen Steuerzahler, Deinen Umzug finanzieren?
Klar ist das rechtens.