Erbe Schulden Finanzamt

4 Antworten

Ja, das ist rechtens. Dass du etwas anderes mit dem Geld vor hattest, braucht das Finanzamt oder einen anderen Gläbigen nicht zu interessieren.

Ja, ist es. Sie haben Deinen Erbanspruch vorbildlich bei allen Beteiligten der Erbengemeinschaft gepfändet.

Das Problem ist, die Aufgabe des Finanzamts ist die Festsetzung, Erhebung und Prüfung von Steuern und nicht die Ermöglichung von Neuanfängen. Für Neuanfänge ist der Bürger selbst verantwortlich. Wenn er das nicht schafft gibt es die Agentur für Arbeit.

Allerdings ist das rechtens.

Oder soll das Finanzamt Dir das Geld lassen und auf seine Steuerforderungen verzichten?

Fändest Du es etwa rechtens, wenn die Allgemeinheit, also die ehrlichen Steuerzahler, Deinen Umzug finanzieren?

Klar ist das rechtens.