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erbe, kann man mit den banken reden das sie auf einen teil der forderungen verzichten?

gefragt von wolfmarc am 24.07.2009 um 14:32 Uhr

ich habe eine kleine druckerei vererbt bekommen, die noch im laufenden betrieb ist (2 festangestellte, 1 aushilfsarbeiterin, 1 für buchhaltung). steuerberater und wirtschaftsprüfer haben jetzt fesgestellt das ca. 80000 euro schulden vorhanden sind, die druckerei vom wert her wesentlich weniger wert ist, da einige banken als gläubiger vorhanden sind stellt sich jetzt für mich die frage ob ich das erbe annehmen soll. 1. wenn ich das erbe nicht annehme, müssen sich die banken mit dem zufrieden geben was das geschäft noch wert ist und müssen sich den kuchen teilen, oder ich trete das erbe an und rede mit den jeweiligen banken das diese auf 70 prozent der forderungen verzichten, womit diese sicherlich besser wegkommen. würden die banken da mitspielen? für mich wäre ansonsten das risiko zu gross bei annahme des erbe, so hätten beide seiten was davon, sowohl die banken, das sie mer bekommen würden als auch für mich, das noch was herausspringt.


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ShaneMcCutcheon
beantwortet von ShaneMcCutcheon am 24. Juli 2009 14:35
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Das solltest du nur annehmen, wenn du interesse an der Druckerei hast, es also zu einem Lebensinhalt von dir werden kann. Ansonsten stecktst du unnötig Energien da rein. Du kannst mit den Banken reden und evtl. neue und bessere Konditionen aushandeln, aber verzichten werden sie freiwillig auf keinen Cent.


marbeja
beantwortet von marbeja am 24. Juli 2009 14:36
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Ich würde erst mit den Banken reden, bevor ich das Erbe annehme.


emser
beantwortet von emser am 24. Juli 2009 14:36
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Wende dich an einen professionellen Steuerberater oder an einen der dir richtige auskunft geben kann. Ich denke, wir hier sind mit sowas überfordert! viel Glück!


anonym
beantwortet von jethro am 24. Juli 2009 14:36
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Mann kann mit den Banken reden.

Du musst gut verhandeln können und deutlich machen, dass sie nur die Wahl zwischen 30% oder 0% haben. (ohne damit zu drohen natürlich)

Mache klar, dass die Druckerei den Bach runtergeht, wenn du das Erbe ausschlägst. Verweise auf dein Verantwortungsbewusstsein und biete 30% an.


anonym
beantwortet von Jonandi am 24. Juli 2009 14:37
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Ich würde den Steuer- und den Wirtschaftsprüfer fragen, in welchem Zeitraum der Betrieb schuldenfrei sein könnte. Die sehen das anhand der Einnahmen etc. Ist es für dich rentabel? Läuft der Laden von alleine oder musst du Zeit und Wissen investieren?

Kommentar von wolfmarc am 24. Juli 2009 15:39

nehme ich das erbe an, würden die banken von mir noch 30 prozent bekommen, ansonsten wird die druckerei als schnäppchen unter den hammer kommen(versteigerung),wäre für die banken wesentlich ungünstiger.


Chris60
beantwortet von Chris60 am 24. Juli 2009 14:47
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Das wäre mir zu heiß.Wir haben auch mal ein Haus geerbt von meiner Oma. Aber ich nur zu einem Achtel. Der beratende Anwalt sagte, dass man auf alle Fälle das Erbe annehmen soll, wenn eine Imobilie im Spiel ist. Das Ende vom Lied war aber, dass ich noch 16 000 DM (damals !) Heimkosten für die Oma bezahlen mußte und das an Erbmasse fast alles aufgefressen hat. Das alte Haus war schlecht verkäuflich aber das Sozialamt wollte die Heimkosten wenns geht sofort. Zum Schluß haben wir mit großem psychisch zermürbendem Einsatz und Verhandlungen mit Imobilienhaien, die uns über den Löffel hauen wollten, dann noch das Haus verkaufen können. Dabei sind nur noch ein par Mark übrig geblieben. Hätte ich vorher gewußt, was auf mich zu kommt, hätte ich das Erbe ausgeschlagen. Wir sind halt falsch beraten worden. Hatte aber noch mal Glück gehabt.Bei der wirtschaftlichen Lage und dem momentanen Geiz der Banken ist Vorsicht geboten.


anonym
beantwortet von althaus am 24. Juli 2009 16:13
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Nehme das Erbe nur an, wenn die Banken auf einen Teil der Forderungen verzichten. Natürlich solltest Du bei den Gesprächen/Verhandlungen einen Fachmann dabeihaben, sonst wirst Du übers Ohr gehauen.


SquadStein
beantwortet von SquadStein am 27. Juli 2009 09:08
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Wenn Du mit der Bank redest, nimmst Du damit zugleich das Erbe an (durch schlüssiges Verhalten). Damit stellt sich die Frage nicht mehr.

Ansonsten: Die Haftung kann auf den Nachlass beschränkt werden, außer dem Ärger ist das Risiko damit begrenzt und Man kann mit Banken verhandeln, aber dafür muss der gesamte Sachverhalt bekannt sein.

PS: Der richtige Ansprechpartner ist der Rechtsanwalt, nicht die ganzen anderen Genannten.


romeo27
beantwortet von romeo27 am 24. Juli 2009 14:34
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das kannst du nur mit deiner Bank besprechen !


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