der Vater meines Kindes ist verheiratet und hat 3 erwachsene Kinder.die Vaterschaft hat er anerkannt. er besitzt eine Firma,Wohnungen und Häuser. jetzt meine fragen: steht dem Kind etwas zu? was ist wenn er zu Lebzeiten seinen Kindern,Frau alles überschreibt? kann die Familie Schwierigkeiten machen wenn er sein Kind absichert.

Erst wäre mal die Frage, ob das, was ihm gehört, auch wirklich nur auf seinen Namen läuft oder ob es ihm und seiner Frau zu gleichen Teilen oder gemeinsam gehört. Gehört ihm alles, dann wird alles vererbt. Ist alles beiden gemeinsam, dann kann er nur die Hälfte des ganzen vererben, weil die andere Hälfte ja seiner Frau gehört.
.
Von dem, was er zu vererben hat, bekommt
a) seine Frau die Hälfte
b) die Kinder zusammen die andere Hälfte (d.h. seine drei und dein Kind zusammen)
=> Dein Kind wird also ganz normal als sein Kind gezählt wie seine ehelichen auch, jedes Kind bekommt gleich viel, was ein Achtel des Erbes wäre.
.
Wird dein Kind quasi enterbt, so hat es dennoch Anspruch auf seinen Pflichtteil. Der ist die Hälfte von dem, was sonst normal angefallen wäre, also ein Sechzehntel des Erbes.
.
Überschreibt er vorher schon Häuser, Wohnungen an seine Frau oder ehelichen Kinder, dann wird es kompliziert. Die Sachen sind im Prinzip weg, - zumindest, wenn es länger als 10 Jahre vor seinem Ableben passiert ist. War es weniger als 10 Jahre vor seinem Tod, dann sieht die Sache anders aus. Für Details müßtest du dann einen Anwalt befragen.
.
Wemm er nun sein (dein) Kind absichert, ihm also vorher schon etwas überschreibt, dann ist das eine Schenkung. Die Familie kann nichts machen, - es sei denn, er stirbt innerhalb von 10 Jahren nach dieser Schenkung. Dann könnte die Familie evtl eine Rückführung in die Erbmasse erreichen. Aber einen Erbanspruch hätte dein Kind dann dennoch.

Deinem Kind steht auf jeden Fall der Pflichtteil zu.
Soweit ich weiß stehen auch unehelichen Kindern zumindest der Pflichtteil zu!
Nichteheliche Kinder werden beim Erbe den ehelichen Kindern gleichgestellt. Er hat zumindest Anspruch auf einen Pflichtteil.
Eddy21 am 30. Dezember 2008 05:41 Ist aber nicht mit der Frau des Vaters verwandt!
das nicht-eheliche kind hat dasselbe gesetzliche erbrecht wie eheliche kinder, kann aber per testament enterbt werden; dann steht ihm das pflichtteil zu, und zwar hier ( erblasser verh. und 4 kinder) 1/16 - Anteil des Nachlasses.
Der Kindesvater kann zu lebzeiten frei verfügen und damit den nachlass reduzieren; schenkungen innerhalb der letzten 10 jahre vor seinem tod fallen aber in das pflichtteil.
Kleine Ergänzung, der Vater deines Kindes kann dein Kind absichern und ihm etwas überschreiben als Vorab-Auszahlung des Erbteils. Dann zählt dies als sein Erbe und es hat später keine weiteren Ansprüche mehr.
DH! Das nenn´ ich mal gut erklärt!
danke das war hilfreich.so ungefähr habe ich mir das schon gedacht das mit den 10jahren ist interessant.