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Erbe des Schwiegervaters

gefragt von Helga80Helga80 am 12.06.2008 um 10:02 Uhr

Hallo, ich möchte euch folgende Situation schildern: vor etwa einem halben Jahr ist mein Schwiegervater, welcher seit vielen Jahren geschieden ist, verstorben. Er hat kein Testament hinterlassen. Er hatte eine Eigentumswohnung, welche mittlerweile kurz vor Veräußerung steht. In der Zwischenzeit haben mein Mann und ich uns getrennt, leben offiziell im Trennungsjahr, sind aber noch nicht geschieden. Mein Mann hat einen Bruder, welcher ebenfalls verheiratet ist und zwei Kinder hat. Meine Frage: habe ich Erbanspruch und kann einen Anteil von meinem Mann einfordern???


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bommel65
beantwortet von bommel65 am 12. Juni 2008 10:05
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Also da fehlen mir die Worte - DR für diese Frage...


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 12. Juni 2008 10:06
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Wenn du dich getrennt hast besteht doch kein Interesse, also ich finde das auch dreist.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 12. Juni 2008 10:10

Ich finde DAS auch dreist.


anonym
beantwortet von Bluce am 12. Juni 2008 10:10
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Nein du hast keinen Anspruch darauf. Das Erbe fließt in Deutschland !NIE! als Zugewinn in die Ehe ein.

Ein Erbe zählt immer so, als hätte es der Ehepartner schon zu Beginn der Ehe mit eingebracht.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 12. Juni 2008 10:10
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Geerbt wird nur in derFamilie. Wieso solltes du was erben. Alleine schon der Gedanke ist mir schleierhaft. Der Mann hat zwei Söhne diese werden die ETW erben. Auch wenn du noch normal verheirate wärst, würdest du nichts erben.


unsuesslich
beantwortet von unsuesslich am 12. Juni 2008 10:20
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Ich frage mich wie Du auf die Idee kommst eine Person zu beerben, von deren Familie Du Dich ohnehin trennst? Selbst wenn Dir rechtlich ja vielleicht etwas zustehen würde, dann finde ich es menschlich gesehen absurd und eine Beleidigung des verstorbenen Schwiegervaters gegenüber.



anonym
beantwortet von Mietnormade am 12. Juni 2008 10:05
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Nein Du hast keinen Erbanspruch. Forden kannst Du natürlich viel, wird aber wohl bei Fordern bleiben. Zur Durchsetzung reicht es in der BRD auf jeden Fall nicht.


Miri29
beantwortet von Miri29 am 12. Juni 2008 10:33
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Da fehlen mir jetzt die Worte also wirklich ! Wieso willst du jetzt diesen anspruch haben wenn du dich von deinem Mann trennst !! Da gibt es nichts für dich !


Bella73
beantwortet von Bella73 am 12. Juni 2008 10:39
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Ich finde ja schon fast die Frage unverschämt. Wenn du dich von deinem Mann trennst, kannst du doch nicht jetzt daher kommen und einen Teil seiner Erbschaft verlangen, die ja noch nicht mal ausgezahlt ist. Ich würde an sowas nicht mal ansatzweise denken!!!


Tippse
beantwortet von Tippse am 12. Juni 2008 10:04
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Von dem Kuchen wird vermutlich nicht viel abfallen, wenn so viele Beteiligte sind! Ich würde mich da bei einem Anwalt erkundigen!

Kommentar von Mietnormade am 12. Juni 2008 10:09

Der Anwalt wird folgendes sagen: Ihr Mann hat das Erbe ausgeschlagen so das der Bruder von Ihren Mann alles geerbt hat. Die Schenkung von 50% des Bruders an Ihren Mann erfolgte erst nach der Scheidung. Selbst wenn der Mann während der Ehe erben würde so wird Erbe nicht als Zugewinn gewertet.


Taraa
beantwortet von Taraa am 12. Juni 2008 10:05
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Wenn Dein Mann schlau ist, wird er das Erbe erst antreten wenn ihr geschieden seit! Was hast Du jetzt noch mit dieser Wohnung zu tuen? tzä


moon73
beantwortet von moon73 am 12. Juni 2008 10:06
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monja1995
beantwortet von monja1995 am 12. Juni 2008 10:07
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Meines Wissens wird der Zugewinn, der während der Trennungsphase dazu kommt nicht geteilt, sofern diese offiziell ist. Das heißt, in Anbetracht einer möglichen Scheidung beim Anwalt der Trennungszeitpunkt festgelegt wurde.


Helga80
beantwortet von Helga80 am 12. Juni 2008 11:19
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Also, ich habe Verständnis dafür daß ich hier als geldgierige Hexe angesehen werde. Ich habe vergessen zu erwähnen, daß auch wir einen gemeinsamen Sohn haben, welcher bei mir lebt. Wir haben gemeinsames sorgerecht, das wird auch nach der Scheidung so bleiben.

Kommentar von Mietnormade am 12. Juni 2008 11:24

Aber auch das berechtigt keinerlei Forderungen auf das Erbe Deines Mannes. Du wirst maximal Unterhalt für das Kind bekommen. (Einkommens und Altersabhängig). Falls Du behindert oder erwerbsunfähig oder das Kind jünger als 3 Jahre ist wirst Du selber auch noch Unterhalt bekommen können. Das hängt aber vom Einkommen das Mannes ab.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 12. Juni 2008 13:47
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Lieber Eheberatung und Arbeit an der Beziehung statt Scheidung. Das wäre auch für dea Kind wesentlich besser.


wauwie
beantwortet von wauwie am 12. Juni 2008 13:50
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erben kann man nur in direkter leiblicher Verwandtschaft, also Dein EX, sowie sein Bruder Du bist doch angeheiratet, also kein Anspruch. Außerdem lebst Du in Trennung, da geht nichts mehr. Auch , wenn er jetzt Millionär wird, ist nix. Also, trenne Dich von Deiner Geldgier und denke mal über Dich nach.



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