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Erbe des Kindes?

Frage von BlackSun1 BlackSun1

Kurzform:Eltern hatten Gütertrennung,Eheliches Kind,Scheidung. Bekommt das Kind trotzdem seinen Pflichteil vom Vater?

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Antworten (10)

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Das Kind hat nichts mit der Gütertrennung der Eltern zu tun.Das Kind kann den Pflichtteil anfordern, wenn Vater verstorben ist.! Wichtig! 1. innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnisnahme des Todes.2. Zum Pflichteil gehören auch alle Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Tod. Wenn er also sein Haus 9 Jahre vor seinem Tod verschenkt hat, steht dem Sohn anteilig das Pflichteil zu.

    Kommentar von Zuehi Zuehi

    das kind ist nur dann zum pflichtteil berechtigt, wenn der Vater das kind enterbt. Ansonsten erbt das Kind gem. 1924 BGB

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    Antwort von anjanni anjanni

    Weder die Gütertrennung noch die Scheidung haben was mit dem Erbe des Kindes was zu tun. Die Eltern müßten nicht mal verheiratet gewesen sein.

    Jedes Kind des Vaters ist gleichermaßen erbberechtigt. Und wenn es kein Testamtent gibt, bekommt das Kind sogar das gesetzliche Erbteil.

    Kommentar von SchnuBee SchnuBeeSchnuBee

    Stimmt nicht ganz, stirbt ein Elternteil bei bestehende Ehe und GT verringert das den Erbteil des überlebenden Ehegatten und erhöht die gesetzlichen Erbteile und damit den PT der Kinder. Durch die Scheidung ist die Ehefrau als gesetzlicher Erbe weggefallen, auch das erhöht den Erbteil bzw. PT der Kinder.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Wenn Du das so verstehen willst, daß sich ein anderer Anteil errechnen kann - ja.

    Am Prinzip an sich ändert sich aber nichts.

    Kommentar von SchnuBee SchnuBeeSchnuBee

    klar, vom Prinzip her schon, hab ja auch nicht gesagt das es falsch ist, nur etwas präzisiert. Nicht sauer sein :)

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    Antwort von mineiro mineiro

    Das Kind ist erbberechtigt!

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    Antwort von LeDeSa1 LeDeSa1

    ja das kind hat mit der trenung nichts zutun und is das leibliche kind daher bekommt es sein pflichtanteil

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    Antwort von Kroeger Kroeger

    in jedem fall steht dem oder den kindern ein pflichtteil zu

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    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Ja, das Kind erhält seinen Anteil - da leiblicher Vater. Das Kind hat mit der Gütertrennung nichts zu schaffen.

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    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Jupp, durch die Scheidung ändert sich nichts am Verwandtheitsgrad. Die geschiedenen Frau hat keinen Anspruch mehr, da sie durch die Scheidung nimmer im Verwandtschaftsgrad ist.

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    Antwort von brunhilde45 brunhilde45

    da besteht ein gesetzlicher Anspruch drauf, den zu erhalten.

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    Antwort von ShelbyGT11Elf ShelbyGT11Elf

    Ja natürlich bekommt es den Pflichtteil.

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    Antwort von SchnuBee SchnuBee

    ja, PT hat nichts damit zu tun ob die Eltern verheiratet sind

    Kommentar von SchnuBee SchnuBeeSchnuBee

    Die Ehe bzw Scheidung der Eltern verändert jedoch die Erb- bzw. PT-Quote.

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