Kurzform:Eltern hatten Gütertrennung,Eheliches Kind,Scheidung. Bekommt das Kind trotzdem seinen Pflichteil vom Vater?
Antworten (10)
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chicaBluechicaBlue
Das Kind hat nichts mit der Gütertrennung der Eltern zu tun.Das Kind kann den Pflichtteil anfordern, wenn Vater verstorben ist.! Wichtig! 1. innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnisnahme des Todes.2. Zum Pflichteil gehören auch alle Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Tod. Wenn er also sein Haus 9 Jahre vor seinem Tod verschenkt hat, steht dem Sohn anteilig das Pflichteil zu.
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anjannianjanni
Weder die Gütertrennung noch die Scheidung haben was mit dem Erbe des Kindes was zu tun. Die Eltern müßten nicht mal verheiratet gewesen sein.
Jedes Kind des Vaters ist gleichermaßen erbberechtigt. Und wenn es kein Testamtent gibt, bekommt das Kind sogar das gesetzliche Erbteil.
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SchnuBeeSchnuBee Stimmt nicht ganz, stirbt ein Elternteil bei bestehende Ehe und GT verringert das den Erbteil des überlebenden Ehegatten und erhöht die gesetzlichen Erbteile und damit den PT der Kinder. Durch die Scheidung ist die Ehefrau als gesetzlicher Erbe weggefallen, auch das erhöht den Erbteil bzw. PT der Kinder.
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anjannianjanni Wenn Du das so verstehen willst, daß sich ein anderer Anteil errechnen kann - ja.
Am Prinzip an sich ändert sich aber nichts.
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SchnuBeeSchnuBee klar, vom Prinzip her schon, hab ja auch nicht gesagt das es falsch ist, nur etwas präzisiert. Nicht sauer sein :)
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LeDeSa1LeDeSa1
ja das kind hat mit der trenung nichts zutun und is das leibliche kind daher bekommt es sein pflichtanteil
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teardrop1109teardrop1109
Ja, das Kind erhält seinen Anteil - da leiblicher Vater. Das Kind hat mit der Gütertrennung nichts zu schaffen.
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RabenfederRabenfeder
Jupp, durch die Scheidung ändert sich nichts am Verwandtheitsgrad. Die geschiedenen Frau hat keinen Anspruch mehr, da sie durch die Scheidung nimmer im Verwandtschaftsgrad ist.
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ShelbyGT11Elf Ja natürlich bekommt es den Pflichtteil.
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SchnuBeeSchnuBee
ja, PT hat nichts damit zu tun ob die Eltern verheiratet sind
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SchnuBeeSchnuBee Die Ehe bzw Scheidung der Eltern verändert jedoch die Erb- bzw. PT-Quote.
das kind ist nur dann zum pflichtteil berechtigt, wenn der Vater das kind enterbt. Ansonsten erbt das Kind gem. 1924 BGB