gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Erbe des Kindes?

gefragt von BlackSun1BlackSun1 am 04.08.2009 um 12:49 Uhr

Kurzform:Eltern hatten Gütertrennung,Eheliches Kind,Scheidung. Bekommt das Kind trotzdem seinen Pflichteil vom Vater?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Erbe x 774 Erbrecht x 569 Gütertrennung x 56

anonym
beantwortet von chicaBlue am 4. August 2009 12:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Kind hat nichts mit der Gütertrennung der Eltern zu tun.Das Kind kann den Pflichtteil anfordern, wenn Vater verstorben ist.! Wichtig! 1. innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnisnahme des Todes.2. Zum Pflichteil gehören auch alle Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Tod. Wenn er also sein Haus 9 Jahre vor seinem Tod verschenkt hat, steht dem Sohn anteilig das Pflichteil zu.


anonym
beantwortet von anjanni am 4. August 2009 12:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Weder die Gütertrennung noch die Scheidung haben was mit dem Erbe des Kindes was zu tun. Die Eltern müßten nicht mal verheiratet gewesen sein.

Jedes Kind des Vaters ist gleichermaßen erbberechtigt. Und wenn es kein Testamtent gibt, bekommt das Kind sogar das gesetzliche Erbteil.

Kommentar von Simple_avatar10smallSchnuBee am 4. August 2009 12:54

Stimmt nicht ganz, stirbt ein Elternteil bei bestehende Ehe und GT verringert das den Erbteil des überlebenden Ehegatten und erhöht die gesetzlichen Erbteile und damit den PT der Kinder. Durch die Scheidung ist die Ehefrau als gesetzlicher Erbe weggefallen, auch das erhöht den Erbteil bzw. PT der Kinder.

Kommentar von anjanni am 4. August 2009 12:56

Wenn Du das so verstehen willst, daß sich ein anderer Anteil errechnen kann - ja.

Am Prinzip an sich ändert sich aber nichts.

Kommentar von Simple_avatar10smallSchnuBee am 4. August 2009 12:59

klar, vom Prinzip her schon, hab ja auch nicht gesagt das es falsch ist, nur etwas präzisiert. Nicht sauer sein :)


LeDeSa1
beantwortet von LeDeSa1 am 4. August 2009 12:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja das kind hat mit der trenung nichts zutun und is das leibliche kind daher bekommt es sein pflichtanteil


mineiro
beantwortet von mineiro am 4. August 2009 12:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Kind ist erbberechtigt!


Kroeger
beantwortet von Kroeger am 4. August 2009 12:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

in jedem fall steht dem oder den kindern ein pflichtteil zu


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 4. August 2009 12:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, das Kind erhält seinen Anteil - da leiblicher Vater. Das Kind hat mit der Gütertrennung nichts zu schaffen.


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 4. August 2009 12:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Jupp, durch die Scheidung ändert sich nichts am Verwandtheitsgrad. Die geschiedenen Frau hat keinen Anspruch mehr, da sie durch die Scheidung nimmer im Verwandtschaftsgrad ist.


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 4. August 2009 12:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da besteht ein gesetzlicher Anspruch drauf, den zu erhalten.


anonym
beantwortet von ShelbyGT11Elf am 4. August 2009 12:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja natürlich bekommt es den Pflichtteil.


SchnuBee
beantwortet von SchnuBee am 4. August 2009 12:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, PT hat nichts damit zu tun ob die Eltern verheiratet sind

Kommentar von Simple_avatar10smallSchnuBee am 4. August 2009 12:55

Die Ehe bzw Scheidung der Eltern verändert jedoch die Erb- bzw. PT-Quote.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Nochmal Frage Erbe des Kindes..

    3 Fragen zum Erbe meiner Oma

    wie kann ich mein erbe einklagen?

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.