Hallo zusammen,
brauche bitte dringend Rat! Mein Vater ist letzte Woche verstorben und ich müsste aus finanziellen Gründen eigentlich das Erbe ausschlagen!
Jetzt mein Problem; habe letztes Jahr ein Auto gekauft, selbst finanziert. Die letzte Rate war jetzt im Oktober, demzufolge bekam ich auch letzte Woche den Brief! Nur lautet der Brief auf meinen Vater! Das Fahrzeug war bzw. ist derzeit auch noch bei ihm versichert - als Zweitwagen. Genutzt und gekauft wurde das Auto aber wie gesagt von mir! Wenn ich nun das Erbe ausschlage, muss ich dann mein Auto auch abschreiben?
Vielen Dank vorab!
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
eigentümer ist immer der, der im besitz des briefes ist. und dass der wagen des sohnes als zweitwagen beim vater angemeldet ist, ist nichts unnormales. ich bin der meinung, dass du aus der nummer gut rauskommst. du kannst ja auch nachweisen, dass du die raten selbst gezahlt hast, oder? wir hatten mal ein ähnliches problem. frag aber am besten noch einen anwalt dazu.

nein das hat nur mit der Versicherung zu tun Du musst den Wagen nur auf Dich anmelden

In der Erbmasse geht es vor allem um geldwerte Dinge und um Geld.
Auto hat einen Wert und gehörte Deinem Vater. Ist also Erbmasse.
Schlägst Du das aus, spielst Du beim Erbe keine Rolle mehr. Das Auto ist dann auch nicht mehr von Bedeutung.
Erst einmal mein Beileid. Hier aber zu deiner Frage: Das wäre sicher auf den ersten Blick so. Wenn du allerdings nachweisen kannst, dass das Geld für das Auto und auch die Raten von dir war (Kontoauszüge o.ä.) sieht die Sache schon anders aus. Dann würde das Auto nicht ins Erbe hineinfallen (ggf. Anwalt einschalten). Denke nur daran, dass es zur Erbausschlagung Fristen gibt (6 Wochen?), die du einhalten musst, bevor du hinterher ein negatives Erbe antreten musst. Alles Gute und viel Kraft.
Danke für Eure schnellen Antworten! Ja, ich kann alles belegen. Vom Kaufvertrag bishin zu Kontoauszügen. Habe eben nur panische Angst, weil ich das Auto brauche! Besser gesagt, brauche ich den Erlös des Fahrzeugs, weil ich es wahrscheinlich verkaufen muss, um die Kosten für die Beisetzung zahlen zu können.
Kennt sich jemand mit Rechtsauskünften aus? Kenne leider spontan keinen Fachanwalt für Erbrecht. Weiss jemand wieviel man da für 1 Frage auf den Tresen legen muss? (Bin leider nicht Rechtschutz versichert)
nein weiß ich nicht. bei uns war es damals so: mein mann hat einen traktor gekauft. da mein vater auf grünen kennzeichen (steuerfrei) zulassen darf, ist der traktor auf ihn angemeldet worden. leider kam bei meinem vater irgendwann der gerichtsvollzieher pfänden und mein mann hat die papiere nichtahnend rausgegeben. ich hab mich damals mit dem gläubiger (dem finanzamt) auseinandergesetzt.das lief dann so, dass ich den kaufvertrag (rechnung) des traktors auf meinen mann lautend nachweisen musste und dass er das geld auch dafür selbst gezahlt hat. dann habe ich die papiere (in die mein vater eingetragen war) wiederbekommen. ähnlich wäre es ja auch bei dir.