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Erbbaurecht

gefragt von IdnalbIdnalb am 15.08.2009 um 16:55 Uhr

Wenn man auf dem gebrauchtimmomarkr, Häuser mit Erbbaurecht und andere vergleicht, findet man (bei 60 Jahren rechtlaufzeit) of keine großen Preisunterschiede. Eigentlich müsste Erbbaurecht doch billiger sein, weil man noch Erbbauzinsen zahlt und den "Verlust" nach ablaufzeit noch einplanen müsste. Gibt es Faustregeln wie das einzupreisen ist?


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paradelinks
beantwortet von paradelinks am 16. August 2009 13:10
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Mein Tipp: http://multi-individual.de/multi-individual/erbbaurecht/erbbaurecht.htm Maßgeblich ist der Wert des Gebäudes. Wichtig ist, was im Erbbaurechtsbestellungsvertrag bei Ablauf des Erbbaurechts vereinbart wurde und wie lange das Erbbaurecht noch besteht.


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Nellina
beantwortet von Nellina am 15. August 2009 16:56
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wir hier in Italien haben das schon. Aber es ist nicht gesetzlich festgelegt.


anonym
beantwortet von Marokiel am 16. August 2009 10:02
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Die (meist) richtige Faustregel ist: Finger weg, es sei denn, der Kaufpreis beinhaltet nur den reinen Gebäudewert, was die Verkäufer aber so gut wie nie akzeptieren, die Banken jedoch bei der Beleihungsgrenze durchaus praktizieren.


Hausinspektor
beantwortet von Hausinspektor am 17. August 2009 09:42
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Hallo,

es gibt so viele Punkte, auf die man bei der Bewertung von Erbpacht eingehen muss, dass man da als Laie keine Chance hat.

Ich galube nicht einmal, dass es da viele Verglleichsmöglichkeiten gibt. Es sei denn, es gibt ein Wohngebiet mit Erbpacht, wo gerade viele Objekte verkauft werden.

Aspekte, auf die man achten muss: die Immobilie selbst, die Höhe der Erbpacht im Vergleich zum Hypothekenzins, den Erbpachtvertrag, Lage, Laufzeiten, etc...

Wer meint, dass man das als Laie bewerten kann: viele Makler und Gutachter trauen sich das nicht zu!

Schalten Sie vor dem Kauf einen Gutachter ein, dann haben Sie Klarheit über den Wert!

http://www.der-hausinspektor.de/erbpacht-hauskauf.htm


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