kürzlich ist die oma meiner freundin verstorben. meine freundin und ich sind nicht verheiratet und haben ein kind (3). wir beide besitzen das sorgerecht und wohnen in einer eheähnlichen gemeinschaft. muss ich ebenfalls für mein kind das erbe ausschlagen oder genügt die unterschrift meiner freundin ?

Ihr müsst beide für das Kind das Erbe ausschlagen. Die 6-Wochenfrist ab Kenntnis, dass Euer Kind erbt, ist Euch sicher bekannt. Bitte beachtet dringend, dass die Ausschlagung der Erbschaft für ein minderjähriges Kind der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes bedarf. Diese Genehmigung muss auch in dieser Frist beantragt werden. Erkundigt Euch über Einzelheiten beim Vormundschaftsgericht!!
wenn ihr das gemeinsame sorgerecht habt, musst du mit unterschreiben.
Zunächst wären doch erst einmal die Kinder der Oma erbberechtigt - oder gibt es keine mehr?
das erbe wird komplett ausgeschlagen. d.h die kinder der verstorbenen ( die mutter meiner freundin ), die enkel ( meine freundin ) und urenkel ( mein sohn ). ich gehöre keiner ordnung an, weil ich nicht blutsverwandt bin. daher stellt sich für mich die frage wieso ich da mit unterschreiben muss. die mutter meines sohnes sollte eigentlich reichen finde ich.
alles klar. vielen dank für eure antworten.
Ich muss einen kleinen Fehler korrigieren: Für die Genehmigung ist nicht mehr das Vormundschaftsgericht sondern das Familiengericht zuständig nach § 1643 BGB. Sonst stimmts
DH