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Erbanspruch abtreten

gefragt von emmelotte am 05.02.2009 um 17:37 Uhr

Ich habe mit meinen Cousins und Geschwistern zusammen ein Haus geerbt. Ein Cousin möchte das Haus haben und uns anderen ausbezahlen. Nun hat er mir folgendes Formular zugesandt:

Hiermit erkläre ich, XXX, nach einer einmaligen Zahlung von XXX € meine sämtlichen Erbansprüche an XXX zu übergeben, so dass von mir in Zukunft keinerlei Ansprüche mehr bestehen.

Denkt ihr, das geht so in Ordnung? Ich finde, man weiß ja gar nicht wer da an wen zahlen soll, und ist es selbstverständlich, dass mit meinen Ansprüchen auch meine Verpflichtungen erlöschen? Kann ich ihm einfach ein nach meinen Vorstellungen abgeändertes Formular zurück senden? Wäre toll, wenn mir jemand helfen kann oder vielleicht selber Erfahrungen hat. Danke!

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gargamel111
beantwortet von gargamel111 am 5. Februar 2009 18:19
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Hilfreichste Antwort

Immobilien? Nur notariell. Anders geht nicht und ist nicht gültig in D.

Kommentar von Maroo am 6. Februar 2009 10:56

Richtig. Wenn Immobilien im Nachlass enthalten sind, geht es ohne Notar nicht!


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attaatta
beantwortet von attaatta am 5. Februar 2009 17:39
2x
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Erst die kohle ,dann unterschreiben

Kommentar von curlybe am 5. Februar 2009 17:51

Diese Vorgehensweise ist absolut unrealistisch, denn wer wird denn Geld aus einem Erbe ausbezahlen, ohne vorher vertraglich sicherzustellen, dass er danach nicht nochmal was bezahlen soll?? Das muss selbstverständlich vorher geregelt werden!

Kommentar von H2SO4 am 5. Februar 2009 18:06

zug um zug geld zum Notar ,Wisch zum Notar und gut ist


SquadStein
beantwortet von SquadStein am 9. Februar 2009 11:35
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Bevor Du Dir eine Erbauseinandersetzung oder Ähnliches aufschwatzen lässt, schau mal hier: http://www.erbrecht-papenmeier.de/erbrecht/fragen/abschichtung.jsp


anonym
beantwortet von curlybe am 5. Februar 2009 17:49
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Natürlich kannst Du ihm ein nach Deinen Vorstellungen geändertes Formular schicken - was spricht denn dagegen? Und natürlich würde ich da UNBEDINGT vermerken, dass mit Deinen Erbansprüchen auch Deine Verpflichtungen erlöschen. Aber natürlich würde ich auch er mal den Wert des Hauses ermitteln - und auch, was genau das Erbe sonst noch beinhaltet.


anonym
beantwortet von kafrmefr am 5. Februar 2009 17:43
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habt ihr den Wert des Hauses schon ermittelt? Ich würde das alles über einen Notar laufen lassen (Erbauseinandersetzungsvertrag). Kostet den Käufer etwas, dann bist Du aber auf der absolut sicheren Seite.


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