1

Erbanspruch abtreten

Frage von emmelotte emmelotte

Ich habe mit meinen Cousins und Geschwistern zusammen ein Haus geerbt. Ein Cousin möchte das Haus haben und uns anderen ausbezahlen. Nun hat er mir folgendes Formular zugesandt:

Hiermit erkläre ich, XXX, nach einer einmaligen Zahlung von XXX € meine sämtlichen Erbansprüche an XXX zu übergeben, so dass von mir in Zukunft keinerlei Ansprüche mehr bestehen.

Denkt ihr, das geht so in Ordnung? Ich finde, man weiß ja gar nicht wer da an wen zahlen soll, und ist es selbstverständlich, dass mit meinen Ansprüchen auch meine Verpflichtungen erlöschen? Kann ich ihm einfach ein nach meinen Vorstellungen abgeändertes Formular zurück senden? Wäre toll, wenn mir jemand helfen kann oder vielleicht selber Erfahrungen hat. Danke!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von gargamel111 gargamel111

    Immobilien? Nur notariell. Anders geht nicht und ist nicht gültig in D.

    Kommentar von Maroo Maroo

    Richtig. Wenn Immobilien im Nachlass enthalten sind, geht es ohne Notar nicht!

  • 2
    Antwort von attaatta attaatta

    Erst die kohle ,dann unterschreiben

    Kommentar von curlybe curlybe

    Diese Vorgehensweise ist absolut unrealistisch, denn wer wird denn Geld aus einem Erbe ausbezahlen, ohne vorher vertraglich sicherzustellen, dass er danach nicht nochmal was bezahlen soll?? Das muss selbstverständlich vorher geregelt werden!

    Kommentar von H2SO4 H2SO4H2SO4

    zug um zug geld zum Notar ,Wisch zum Notar und gut ist

  • 0
    Antwort von SquadStein SquadStein

    Bevor Du Dir eine Erbauseinandersetzung oder Ähnliches aufschwatzen lässt, schau mal hier: http://www.erbrecht-papenmeier.de/erbrecht/fragen/abschichtung.jsp

  • 0
    Antwort von curlybe curlybe

    Natürlich kannst Du ihm ein nach Deinen Vorstellungen geändertes Formular schicken - was spricht denn dagegen? Und natürlich würde ich da UNBEDINGT vermerken, dass mit Deinen Erbansprüchen auch Deine Verpflichtungen erlöschen. Aber natürlich würde ich auch er mal den Wert des Hauses ermitteln - und auch, was genau das Erbe sonst noch beinhaltet.

  • 0
    Antwort von kafrmefr kafrmefr

    habt ihr den Wert des Hauses schon ermittelt? Ich würde das alles über einen Notar laufen lassen (Erbauseinandersetzungsvertrag). Kostet den Käufer etwas, dann bist Du aber auf der absolut sicheren Seite.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.