
Der Anwalt will auf jeden Fall sein Geld für die Bemühungen, die er bisher geleistet hat.
Aber an Eurer Stelle würde ich die Scheidung vorläufig nicht komplett zurück nehmen, sondern erst einmal zurück stellen. Wenn sich dann heraus stellen sollte, daß es doch nicht hinhaut, kann so das Verfahren fortgesetzt werden, ohne daß es komplett neu beginnen muß.
Das liegt im Ermessen Deines Anwaltes. Wünsche viel Glück!!! :-))

Aber das Trennungsjahr ist doch dafür da, dass man evtl. wieder zusammen kommt. Die entgültige Scheidung dürfte da wesentlich teurer kommen.
Natürlich, verheiratet zu sein ist meist recht teuer. Eine Scheidung ist allerdings manchmal noch teurer. Aber das ist wohl in den seltensten Fällen ein Kriterium.