Entspricht ein alter gemeinsamer Hausanschluss den heutigen anerkannten Regeln der Technik?
Hallo, Es geht um den Punkt Mängel beim Hauskauf und ggf. zu deren Haftung : gehört denn ein alter, gemeinsamer Hausanschlusskasten Strom für zwei Doppelhaushälften mit Alu-Verkabelung zu den ....anerkannten Regeln der Technik...... ?????? Ich habe das Haus im Frühjahr erworben, bei dem dieses Alu-Stromkabel zum Nachbarn in den Keller rüber geht. Dies wurde allerdings erst im Zuge meiner andauernden Modernisierungsmaßnahmen durch einen Elektriker festgestellt. Sowas habe ich ja noch nie zuvor gesehen und bei Haus-Besichtigung durch vorhandenen Zählerkasten auch nicht in Frage gestellt. Ich bin doch kein Elektriker. Zählerkasten da, alles gut.
Bei einer Beratung wurde mir von einem Anwalt gesagt, kein Mangel, weil es sich um eine für diese Zeit ( Baujahr 1985 ) übliche Beschaffenheit handelt, die nicht beanstandet werden kann. Im Vertrag wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, gekauft wie gesehen. Ohne genaue Angaben zur Beschaffenheit des Haus und Grundstückes.
Da mir aber diverse Elektriker geraten haben, diesen alten Anschluß auf den neuesten Stand zu bringen ( ist auch bereits alles in die Wege geleitet ) stellt sich mir natürlich die Frage, ob das "Alte" ( Bestandsschutz ), den heute anerkannten Regeln der Technik entspricht. Die Frage zielt jetzt wirklich darauf ab, ob ein Mangel vorliegt, an dessen Beseitigung sich die Verkäuferin mindestens beteiligen muss, weil sie mir diesen veralteten Zustand verschwiegen hat ( wäre zumindest für mich ein Grund gewesen, den Kaufpreis weiter zu verhandeln ) obwohl sie zuvor bereits mit den Nachbarn wegen sämtliche Trennungen gemeinsamer Anschlüsse zu tun hatte. Obwohl sie es bestreitet, wusste sie um diese zu bereinigende Angelegenheit. Das können die Nachbarn ja bezeugen. Hat sie mir da nicht etwas sehr Wichtiges verschwiegen ?
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen ? Danke schonmal im voraus. Lieber Gruß kangela
6 Antworten
Mehr als Dein Anwalt können Dir auch die "Rechtsexperten" in diesem Forum nicht sagen.
Ich bin keiner und weiß daher auch keinen Rat.
Naja, der Anwalt selbst meinte, dies wäre seine Meinung. Man könnte durchaus tätig werden, aber er persönlich rät mir davon ab. Für mich sind aber mind. 2000 EUR kein Pappenstiel. Und das mit den zu erwartenden "anerkannten Regeln der Technik" habe ich auch nicht von ihm, sondern im Internet recherchiert. Deswegen wären mir weitere Meinungen und Wissen sehr lieb.
Und allein diese negative Antwort des Anwaltes kostet mich schon 180 EUR extra. :-((
Trotzdem Danke erstmal.
kangela
Meines Wissens war 1985 die Zeit bereits vorbei gewesen, da man Aluminium Leitungen verlegte.
Alumimium Leitungen worden Haupsächlich nach dem 2. Weltkrieg verwendet. Die elektrische Leitfähigkeit und die Verfügbarkeit war hier wichtig. Aluminium mit 33 hatte, hier nach Gold, Silber und Kupfer, die beste Leitfähigkeit. Alu war auch besser und billiger zu beschaffen. In meiner Lehrzeit, um Anno 1969, habe ich noch in Haushalten mit Aluminiumleitung reparaturen durchführen müssen.
Neuinstallationen wurden zu dieser Zeit bestimmt nicht mehr in Aluminium durchgeführt.
Ausserdem kommt es bei der Verbindung Aluminium auf Kupfer zu einem Element. Das niederwertigere Alu auf höherwertiges Kupfer. Ausserdem ist Alu, mechanisch nicht sehr belastbar. Ein paarmal hin und her gebogen, und ab ist der Anschluß.
Wenn da Verpflichtungen bestehen, dann kann man das doch am Grundbucheintrag erkennen.
Ich würde jetzt behaupten, wenn man ein Haus aus 85 kauft, muß man auch mit entsprechender Technik rechnen. Gerade bei einer Doppelhaushälfte ist das ja wohl auch heute noch üblich.
Ich sehe da jetzt keinen Anspruch an die Verkäuferin.
Habe im Grundbuch überhaupt keine Eintragungen hierzu. Keine Pflichten oder irgendwelche Dienstbarkeiten oder so.
normaler stromanschluss ist nicht im grundbuch eingetragen.wäre nur der fall wenn eine leitung das grundstück queert,der vorbesitzer mit einverstanden war und entschädigung erhalten hat
Wenn es damals - nach Aussage des Technikers - Stand der Technik war, gibt es keinen Grund, daran etwas zu ändern. Bei Doppelhäusern ist ein gemeinsamer Anschlusskaste in einer der HAushälften durchaus üblich. HAt auch keine Nachteile, abgesehen von der Zugänglichkeit. Bin in der Wohnungswirtschaft, und am Anschlusskasten ist nie ein problem aufgetreten. höchstens, wenn die HAuptverteilung uzmgebaut werden soll, muss da mal jemand dran. Und das kann man sicherlich mit dem NAchbarn absprechen.
Hab ja auch mit dem Nachbarn kein Problem. Er hatte eins mit meiner Vorgängerin, weil sie so beharrlich die Trennung der gemeinsamen Anschlüsse betrieb und selbst keinen Beitrag dazu geleistet hat.
Geht halt einfach nur ums Prinzip. Sie wusste es einfach. Ein Hinweis vorher hätte genügt.
Lieber Gruß
wurde bei uns nicht gemacht aber bei anderen versorgern war es üblich,entspricht durchaus dem stand der technik.alternative wäre nur neuanschluss für die andere haushälfte und eine kostenfrage.wenn der nachbar nicht einwilligt hast pech gehabt denn er hat ja strom.die anschlusskosten wurden zu der zeit 50/50 geteilt
gut es kann sein das der querschnitt nicht reicht hat aber mit alu nichts zu tun.bei uns wird noch heute 50² alu als standartanschluss verbaut,ebenso die hauptkabel im straßenzug bis 185²
Der Nachbar wollte ja die Trennung zu Zeiten der Nachbarin. Im Gegenzug zu seiner vollen Kostenübernahme bei TrinkWasser, Sammelgrube, Heizung sollte sie den eigenen Stromanschluss beauftragen. Das ließ sie jedoch völlig unter den Tisch fallen.
Mir gegenüber besteht der Nachbar nicht auf die Trennung.Aber ich wollte Photovoltaik (PV) aufs Dach machen lassen. Dabei entdeckte man diesen alten Anschluss mit Alu-kabeln, was technisch nicht zulässig ist. Daher ist das Projekt PV mit diesem Anschluss gestorben. Das alles hätte ich eben gerne im Vorfeld gewusst, dann wäre enormer Aufwand von Firmen vermeidbar gewesen.
Lieber Gruß