Inwieweit entscheidet der Kindeswille (ob es beim Vater oder der Mutter wohnen möchte)über das Sorgerecht. Kann dieser die richterliche Entscheidung maßgeblich beeinflussen?

Nein, der Kindeswille wird zwar in gewissen Maße berücksichtigt, aber entscheident für einen Richter ist er nicht ( war bei mir so ), es werden viele Dinge abgewägt, auch wird das Jugendamt gehört, das ja mit Dir und dem anderen Elternteil ein Gespräch führt auf die Aussagen des Jugendamtes legen die Richter sehr viel mehr Gewicht, ist eine Sorgerechtsverhandlung aber verfahren und Gerät ins Stocken wird der Richter einen Familiengutachter bestimmen und dann auf dessen Empfehlung entscheiden.

Es entscheidet das Kindeswohl. Ein Kriterium bei der Ermittlung, was nun dem Wohl des Kindes dient, ist der Wille des Kindes, aber nicht ausschließlich; dabei kommt es auch auf das Alter des Kindes an. Die Person des in Frage kommenden Elternteils wird aber immer in die Abwägung einbezogen.

Ab dem Alter von 12 Jahren hat der Wille des Kindes starken Einfluß.
barmbek07 am 20. Februar 2008 16:33 genau und sonst entscheiden die Lebensumstände von Vater und Mutter, arbeitet der Vater ganztägig, ist die Sache unter nomalen Umständen auch klar
Auf jeden Fall wird der Kinderwille bei der richterlichen Entscheidung stark berücksichtigt, da das Kindeswohl über dem Elternwohl steht.
Nein-dem ist nicht so. Nur wenn die Kinder über 14 Jahre alt sind-aber auch dann ist dass nicht verbindlich für den Richter. Laut Rechtsprechung ist Kindeswille nicht gleich Kindeswohl!
Das Kindeswohl entscheidet.Aber wenn die Eltern beiderseits auf das Kind einwirken,dass es nicht weiss was es tun soll,dann wird es schwierig. Ich war 8 oder 9 ,da meinte mein Vater,dass ich mich mit 12 entscheiden kann,das habe ich meiner Mutter gesagt,die dann intervenierte und letztendlich blieb ich bei meiner Mutter-mit einem psychischen Schaden der dann im Alter von 10 stationär behandelt werden musste...man kann so viel falsch machen auf Kosten des Wohl des Kindes.
Ja, leider. Mein Ex hat sich jahrelang gar nicht um die Kinder gekümmert, dann kam Er mit dem großen Geld . Die Kinder wollten zu Ihm, und ich habe Sie seither nicht mehr gesehen. Die Kinder wollten einen Roller, einen Führerschein, einen PC u.s.w. L.G.
Marvello am 28. Januar 2008 22:54 also, was ich von dir so lese, dir wird ja wohl ganz übel mitgespielt. Kriegst mal ein "erdrück Dich fast" :)
sheela2011 am 28. Januar 2008 22:59 Das tut mir Leid für Dich, bei mir war es ähnlich, aber der Richter hat gemerkt das meine Kinder von ihrem Vater stark beeinflußt wurden, hat danach das Jugendamt gehört und zur Sicherheit noch einen Familiengutachter bestellt. Da beide Jugendamt sowie Gutachter in ihren Berichten sich für mich entschieden wurden mir das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder zugesprochen. Meine Kinder waren damals allerdings erst 10 und 7 Jahre alt.
Das muß Euch nicht leid tun, mein Ex hat auch nur Die Kinder genommen, die für Ihn finanziell von Vorteil(erziehend)sind, die anderen sind noch bei mir. Die Kinder sind 3* sauer auf Ihren Vater, zu Recht. L.G.

kommt wohl mal auf das Kindsalter an, oder? Ein 16jähriger kann wohl besser entscheiden, was für ihn gut ist, als sein kleiner Bruder, der grad mal weiß, wie man grade läuft !
der kindeswille spielt erst eine rolle wenn das kind ein gewisses alter erreicht hat um sich dazu auch äußern zu können.
der kondeswille wird aber angehört und ggf. berücksichtigt.
Der Kindeswille wird zwar erfragt spielt aber bei Kindern unter 12-14 Jahren Jahren praktisch überhaupt keine Rolle, vor allem wenn die Kinder sagen dass sie beim Vater bleiben/leben wollen. Meine Kinder wurden innerhalb eines Jahres 4x befragt,obwohl sie (10 und 6) ihren Wunsch sehr wohl begründen konnten wurde er kein bißchen berücksichtigt. Der Richter meinte er entscheidet, ein eventuelles Verfahren einer höheren Instanz sei ihm egal.
Beim Sorgerecht entscheidet noch nicht der Kindeswille. Der wird vom Familiengericht angehört, wenn es um Umgang oder verlängerte Besuchskontakte (z.B.:3 Wochenende) geht. Oder wenn das Kind die ganzen Ferien mit dem einen Elternteil verbringen möchte. Dann hört sich das Gericht den Wunsch des Kindes an und wird auch hierzu Jugendamt oder wenn bestellt, die Verfahrenspflegerin befragen. Der Kindeswille wird mit einbezogen unterscheidet sich aber sehr vom Kindeswohl.