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Entschädigung oder Einmalzahlung bei Arbeitsunfall mit Körperteileverlust?

gefragt von divel0divel0 am 21.11.2008 um 13:31 Uhr

Hallo,

mein Mann hatte im Juli einen Arbeitsunfall bei dem er an der Führungshand (links) an zwei Fingern Teile verloren hat. Am Zeigefinger bis zum 2.ten Glied und am Mittelfinger fehlt "nur" das erste.

Nun haben wir bei der Berufsgenossenschaft gefragt in wie fern er entschädigt würde. Die Antwort lautet : Nur die Tatsache das Teile fehlen, stellt keine Beeinträchtigung dar. Nur wenn Finger nach behandlungsabschluss steif bleoben würden, käme mein mann auf etwa 20% Beschädigung und würde eine monatliche Zahlung erhalten...

Soll das so stimmen? Körperteile fehlen und es ist kein Grund für Entschädigung????

Den Arbeitgeber wollen wir allerdings nicht auf Schadensersatz verklagen denn mein Mann wird später wieder dort arbeiten und würde wohl gekündigt werden wenn er sich jetzt um Geld streitet...

Wer kennt sich aus und kann uns helfen? Eine Unfallversicherung haben wir leider nicht.

LG

Divel0


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 21. November 2008 13:37
3x
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Bin jetzt kein Spezialist auf diesem Gebiet, aber es kann durchaus sein, daß der Verlust von Körperteilen als weniger schwerwiegend gewertet wird, als eine Versteifung. (Kenne das z.T. vom Schadenersatz.)

Ein Anwalt kann hier aber die Rechtslage erruieren.


anonym
beantwortet von newcomer am 21. November 2008 13:42
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du brauchst ein ärztliches Gutachten; auf das stützt sich die BG;Unfallarzt fragen


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 21. November 2008 17:19
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Einfach ausgedrückt ist ein verlustiger Finger im Gegensatz zu einem versteiften nicht ständig im Wege, man stößt sich nicht daran , geht davon aus das sich der geschädigte daran gewöhnt ! Denke schon das eine Art Schmerzensgeld/Abpfindung hierfür gezahlt wird !


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