Hallo,
mein Mann hatte im Juli einen Arbeitsunfall bei dem er an der Führungshand (links) an zwei Fingern Teile verloren hat. Am Zeigefinger bis zum 2.ten Glied und am Mittelfinger fehlt "nur" das erste.
Nun haben wir bei der Berufsgenossenschaft gefragt in wie fern er entschädigt würde. Die Antwort lautet : Nur die Tatsache das Teile fehlen, stellt keine Beeinträchtigung dar. Nur wenn Finger nach behandlungsabschluss steif bleoben würden, käme mein mann auf etwa 20% Beschädigung und würde eine monatliche Zahlung erhalten...
Soll das so stimmen? Körperteile fehlen und es ist kein Grund für Entschädigung????
Den Arbeitgeber wollen wir allerdings nicht auf Schadensersatz verklagen denn mein Mann wird später wieder dort arbeiten und würde wohl gekündigt werden wenn er sich jetzt um Geld streitet...
Wer kennt sich aus und kann uns helfen? Eine Unfallversicherung haben wir leider nicht.
LG
Divel0

Bin jetzt kein Spezialist auf diesem Gebiet, aber es kann durchaus sein, daß der Verlust von Körperteilen als weniger schwerwiegend gewertet wird, als eine Versteifung. (Kenne das z.T. vom Schadenersatz.)
Ein Anwalt kann hier aber die Rechtslage erruieren.
du brauchst ein ärztliches Gutachten; auf das stützt sich die BG;Unfallarzt fragen

Einfach ausgedrückt ist ein verlustiger Finger im Gegensatz zu einem versteiften nicht ständig im Wege, man stößt sich nicht daran , geht davon aus das sich der geschädigte daran gewöhnt ! Denke schon das eine Art Schmerzensgeld/Abpfindung hierfür gezahlt wird !