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Entschädigung für geleistete Renovierungsarbeiten bei nicht zustande gekommenen Vertrag?

gefragt von kaschu am 17.07.2009 um 21:03 Uhr

Hallo, ich hoffe, mir kann jmd. weiter helfen. Habe die Frage grade schon gepostst, aber es geht mir darum, ob wir eine Entschädigung erwarten können! Im Mai haben wir uns ein Haus angeschaut, welches wir dann Mieten wollten. Die Vermieter baten uns zu unterschreiben, dass wir das Haus mieten wollen. Das taten wir. Ebenso unterschrieben die Vermieter und, dass sie für die Kosten sämtlicher Bödenbeläge aufkommen. Mündlich wurde abgesprochen, dass wir bald den Mietvertrag erhalten, ab sofort in das Haus können und wenn wir renoviert haben, dann auch einziehen konnen, Miete allerdings erst ab dem 01.09. bezahlen müssen. Kurz darauf kam der Mietvertrag mit einigen Sachen die uns nicht gefielen. Nach einem Gespräch mit den Vermietern sollten wir den Vertrag abtippen und eben diese Sachen weglassen.Nun sprachen wir vor ein paar Tagen mit der Vermieterin und sagten, dass wir dann Ende Juli gern einziehen wollen. Darauf sagte Sie, dass das ja nicht sein kann, wir dürften erst ab dem 01.09. rein und außerdem hätte Sie den Mietvertrag wieder rückgängig verändert. Nun haben wir sehr viele Stunden arbeit und auch Geld für Tapeten, Farbe, Fliesen und Steckdosen in das HAus gesteckt. Gibt es eine Möglichkeit, da raus zu kommen und eine Entschädigung für Arbeit und MAterial zu bekommen? Vielen Dank, Kaschu

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Mietrecht x 3.871 Entschädigung x 77

anonym
beantwortet von Obelhicks am 18. Juli 2009 12:06
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doppelte frage

noch einmal deutlich: wenn ihr arbeit reingesteckt habt, habt ihr auch den schlüssel, jeder vermieter der nicht schon früher miete erhalten kann ist blöd. wo ist der haken?


anonym
beantwortet von kaschu am 17. Juli 2009 21:18
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Naja, wir hätten im Leben nicht gedacht, dass die alle Vereinbarungen brechen. War wohl zu blauäugig..

Kommentar von Simple_avatar1smallsnoopy1974 am 18. Juli 2009 02:41

na, dann habt ihr wieder was gelernt!


snoopy1974
beantwortet von snoopy1974 am 17. Juli 2009 21:08
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das ist nicht rechtens. das was vereinbart und unterschrieben wird, gilt auch. also nicht unterschrieben = UNGÜLTIG. kann nur hoffen, das ihr die 1. vereinbarung auch unterschrieben habt. aber warum fangt ihr schon an, geld auszugeben und zu renovieren, wenn ihr nichts in der hand habt? zur not zur verbraucherzentrale gehen!


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