Klingt jetzt vielleicht seltsam, aber ich bin mir nicht sicher, da auf den Fahrpreisen explizit nichts drauf steht. Ich muss meine Umsatzsteuer-Voranmeldung (selbstständig) abgeben und weiß jetzt nicht, ob ich die Mwst. bei meinen Fahrtkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln rausrechnen muss. Wer weiß Bescheid?

In den Fahrpreisen der öffentlichen Nahverkehrsmittel ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% beinhaltet (wie bei Lebensmitteln und Büchern).
Jetzt habe ich 3 völlig unterschiedliche Aussagen (ja, nein, 7% Ust) auf meine Frage und weiß leider nicht, welche stimmt... ;-)
linuxopa am 2. April 2008 22:02 So setzt uns das Finanzamt bei der Umsatzsteuervoranmeldung die Fahrkarten für den ÖPNV an, also mit 7% Vorsteuerabzug.

Wenn eine USt nicht ausgewiesen ist darfst Du sie auch nicht rausrechnen.
Also wenn dir Firma XYZ eine Rechnung stellt und dabei keine USt ausweißt, dann darfst Du das auch nicht als Vorsteuer geltend machen.
Gilt das wirklich auch für den öffentlichen Personen-Nahverkehr? Ich nutze die öffentlichen Verkehrsmittel und kein Auto, um zu meinen Auftraggebern zu fahren...

So weit ich weis fallen bei Taxifahrten unter 50 km nur 7 % Mehrwertsteuer an!