Hallo zusammen! Ich schildere zunächst mal die Lage: Ich bürge für einen Freund mit einer beträchtlichen Summe. Das Geld war bis vor einigen Wochen bei meiner Bank fest angelegt. Als die Anlage auslief, nahm sich die Bank des Freundes das Geld. (Ohne jegliche Information an den Freund.) Laut Auskunft meiner Bank, musste diese der Aufforderung folgen. Man sagte mir dort, dass diese andere Bank das nur darf, wenn der Freund fälligen Zahlungen nicht nachgekommen ist. Das ist nicht der Fall gewesen. Er hat sich bei seiner Bank erkundigt und bekam da die Auskunft, dass was schief gelaufen ist. Frage: Könnte ich jetzt nicht von dieser Bank entangene Zinsen forder

mit Sicherheit darfst du das..denn Haftung ist keine Einbahnstraße..
Vereinbare umgehend einen Gesprächstermin mit dem Filialleiter und kläre das ab
Wenn es tatsächlich so war, kannst Du die entgangenen Zinsen und den daraus entstandenen Schaden einfordern. So ist zumindest meine Meinung.

Ja, aber ich denke, sie werden es eh mit dem Tag der Abbuchung rückbuchen, prüf das mal, bevor Du das forderst!
Die Abbuchung ist wie gesagt schon ein paar Wochen her. Bis heute wurde nichts zurückgebucht. Der für die Aktion Verantwortliche ist telefonisch nie erreichbar. Mein Bekannter telefoniert nur noch mit der Zentrale. Eigentlich wäre ich mit der Zurückgabe des Geldes zufrieden gewesen, aber mittlerweile möchte ich diesem Sauhaufen gerne ein bißchen von meinem Ärger zurückgeben.
Tippse am 28. Mai 2008 15:22 Na dann würde ich aber tatsächlich mal in die Filiale krachen und mit dem Filialleiter ein ernstes Wörtchen reden, für sowas kannst Du die Bank sogar verklagen (zumindest bei uns geht das unter Betrug...)
Hier mal eine Rückmeldung zu er Angelegenheit: Die Bank hat sich entschuldigt. Das Geld ist zurück. Jetzt klär ich das mit den Zinsen.
Wenn es ein Irrtum der Bank war, dann müssen sie auch haften. Sie müssten sogar für weitere Kosten aufkommen, die du infolge des fehlenden Geldes hast. Wenn du z.B. selbst einen Kredit über die Höhe der offenen Forderungen aufnimmst (egal aus welchem Grund), dann müssen sie auch die Kosten dafür tragen. Aber mache so etwas nur, wenn du tatsächlich im Recht bist (also bei deiner Schilderung nichts ausgelassen hast und dein Freund dir auch nichts verschwiegen hat).
Nichts weggelassen und vollstes Vertrauen zu dem Freund. Hätte er da ein Problem, hätte er mir das gesagt. Da bin ich absolut sicher. Ich werde auf jeden Fall abwarten, bis das Geld wieder bei meiner Bank ist. Spätestens dann kann ich wohl davon ausgehen, dass es sich quasi um ein "Schuld-Eingeständnis" handelt, oder? Die werden die Kohle wohl kaum rausrücken, wenn sie nicht müssten. Tja, und dann würde ich denen gerne eine Rechung stellen. Auch wenn es sich nur um ein paar Euro handelt, denn ich finde, dass das echt eine Unverschämtheit ist.