Entfristung des Arbeitsvertrages / Urlaubsanspruch

4 Antworten

Es ist ein neuer Vertrag, wenn wirklich ein neuer Vertrag geschlossen wurde. Wurde dein ursprünglicher, befristeter Vertrag, umgewandelt, ist es eine Vertragsänderung.

Es kommt eben darauf an, ob im "neuen" Vertrag auf eine Umwandlung des alten Vertrages auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verwiesen wird.

Der Uebergang deines ehemals befristeten Arbeitsverhaeltnisses in ein dann unbefristetes hat keinerlei Auswirkung auf deinen Urlaubsanspruch. Schliesslich wirst du, egal ob Neuvertrag oder Vertragsaenderung, weiterhin in dem Betrieb beschaeftigt sein und nur arauf kommt es an.

Der unbefristete Vertrag kann ein Neuvertrag oder auch eine Vertragsaenderung sein. Das ist aber fuer den Urlaubsanspruch und auch fuer die Berechnung der Dauer deiner Betriebszugehoerigkeit voellig egal.

Ja, da die aus diesem Arbeitsvertrag resultierende Ansprüche auch innerhalb dieser Vertragszeit abgegoten werden müssen. Der nächste Vertrag hat ja damit nichts zu tun,das ist ein neuer Vertrag und keine Vertragsverlängerung.

Novos, jetzt erklaere uns doch bitte mal, welchen Einfluss die Uebernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis auf den Urlaubsanspruch haben soll. Erklaere dann bitte auch, inwieweit sich diese Auswirkungen jeweils bei einer Vertragsaenderung/-verlaengerung und bei einem Neuvertrag voneinander unterscheiden.

Es handelt sich um einen neuen Vertrag zu neuen Konditionen. Somit liegt Dein Chef mit seiner Ansicht wohl richtig.

Hallo, selber Vertrag und selbe Konditionen, nur der Passus warum und bis wann befristet fehlt. Und als Überschrift steht anstatt "befristeter Arbeitsvertrag" nur noch Arbeitsvertrag.