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Entfernungspauschale bei der Steuererklärung

gefragt von darkangel82darkangel82 am 14.03.2008 um 17:30 Uhr

Ist das jetzt beschlossene Sache, dass seit dem 01.01.2007 das Kilometergeld erst ab dem 21. Kilometer angerechnet wird, oder ist man sich darüber immer noch nicht einig. Bin mir nicht sicher. Danke schon mal für die Antworten.


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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 14. März 2008 17:38
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Die Regel ist erstmal gekippt. Also wenn das FA das nicht anerkennt -Widerspruch einlegen mit Hinweis auf den Spruch des Verfassungsgerichts.

Herrn Steinbrück passt das natürlich nicht und er wird nach anderen Wegen suchen. Aber solange gilt: ab dem 1. Kilometer

Kommentar von A37063602dcd17c5d106d9b7debc8e0fsmalldarkangel82 am 14. März 2008 17:41

Das dachte ich mir, was mir nur nicht sicher. Danke für die Antwort und werde den Tipp beherzigen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 14. März 2008 17:50

die steuerbescheide werden alle vorläufig erklärt, ein widerspruch erübrigt sich somit.

sollte das alles doch anders berechnet werden müssen, erfolgt das von amts wegen.


Weitere gute Antworten


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 14. März 2008 17:36
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ist noch nicht endgültig.

daher die vollen kilometer in die steuererklärung eintragen.

die steuerbescheide 2007 werden derzeit alle für vorläufig erklärt, weil eben noch mal was anders werden kann.

Kommentar von A37063602dcd17c5d106d9b7debc8e0fsmalldarkangel82 am 14. März 2008 17:39

danke, hab auch alles eingetragen. Mal schauen.


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 14. März 2008 17:31
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das ist immer noch nicht abgeschlossen und soll wieder rückgängig gemacht werden.

Kommentar von A37063602dcd17c5d106d9b7debc8e0fsmalldarkangel82 am 14. März 2008 17:38

Danke dir


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