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Energieausweis mit einbeziehen in Wohnungssuche?

gefragt von Eirand am 29.09.2009 um 13:15 Uhr

Ich bin momentan auf Wohnungssuche und stoße immer wieder auf den so genannten Energieausweis. Mir ist diese Sache völlig neu und ich weiß nicht genau, wie ich dieses Teil interpretieren soll, beziehungsweise was davon in meine Wohnungsentscheidung mit einfließen sollte. Wer kann mir weiterhelfen?


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Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 29. September 2009 13:16
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Ist ne ganz feine Sache. Wenn Du auch ein schlecht isoliertes Dach hast wie meinereiner, dann zahlst Du Dich nämlich an Heizkosten mitunter dumm und dämlich - ferner ist es im Sommer affenheiss.

Kommentar von F9ec6a79833e8aa5d38a72474d808560smallpeterunddoris am 29. September 2009 13:17

und wer, wo und wie erhält man diesen Energieausweis?

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 29. September 2009 13:19

Von dem zukünftigen Vermieter bekommst Du einen vorgelegt. Das ist jetzt zum Glück mittlerweile Pflicht, dass ein VM den aushändigen muss.

Kommentar von F9ec6a79833e8aa5d38a72474d808560smallpeterunddoris am 29. September 2009 13:19

aha, Danke

Kommentar von Eirand am 29. September 2009 13:20

Viele Makler weisen gleich in der Anzeige darauf hin, dass ein Energieausweis vorliegt. Man kann ihn entweder beim Vermiter oder der Hausverwaltung einsehen. Ich glaube in ein paar Jahren soll gesetzlich eingeführt werden, dass jeder Hausbesitzer einen hat.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 29. September 2009 13:23

Soviel ich das weiss, ist genau diese Vorschrift schon festgelegt. Ich glaube in diesem Jahr ist das gekommen.


anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 29. September 2009 13:17
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Ich halte das für ein LariFari-Ding, das man bestenfalls als Anhaltspunkt nehmen kann, denn der echte Energieverbrauch hängt maßgeblich vom Lüftungs- und Heizverhalten ab. Ich sage mal, vergleich es mit dem angegebenen Spritverbrauch eines Autos, der sagt auch nicht wirklich viel über den tasächlichen Verbrauch.

Kommentar von F9ec6a79833e8aa5d38a72474d808560smallpeterunddoris am 29. September 2009 13:24

Da magst Du zwar Recht haben, aber es ist immerhin ein Anhaltspunkt

Kommentar von profitnews am 29. September 2009 13:28

Ist nicht ganz richtig, denn bei "Grün" sind die Wände, Decken, Dach, Fenster und Heizung auf einem guten Stand. Wenn Du Dich an die Norm und den Stand der Technik hälst, wo klar die Nutzung festgelegt ist, dürften die Energiekosten niedrig ausfallen.


anonym
beantwortet von profitnews am 29. September 2009 13:25
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Der Energiepass ist eine sinvolle Sache und es wäre schön, wenn der Vermieter diesen nicht nur vorlegen müsste, sondern auch die Miete entsprechend staffeln müsste. Bei der Wohnungsnot kann ein Vermieter trotz schlechter Werte hohe Mieten nehmen.

Bei Hausverkäufen ist dass anderes, denn der Neue Käufer hat einen berechtigten Grund zu drücken des Kaufpreises. Es sind halt je nach Wertung bis zu 50.000 Euro an Sanierungskosten fällig. Daher sind unsanierte Häuser deutlich im Preis gefallen.

Ein Energiepass, aber nur der Bedarfsausweis, hat eine Prüfung aller wichtigen, energetischen Bauteile wie Kellerdecken, Außenwand, Fenster, Dach und Heizung hinter sich. Daraus errecnet sich ein Wert, der auf dem Energiepass als farblichen Balken gekennzeichet ist. Den Farbverlauf kennen wir schon vom Kühlschrank und ist genauso zu lesen. Rot ist schlecht, Grün ist gut.

Vermieter, die einen Verbrauchsausweis vorlegen, brauchten (nur) die Energiekosten der letzten 3 Jahre vorlegen. Ist ein wenig Augenwischei, denn es war die Jahre nicht mehr richtig kalt und da täuscht der angegebene Wert über die tatsächlichen baulichen Mängel.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 29. September 2009 13:26
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Sie können vor dem Abschluß eines Mietvertrages die Vorlage des Energieauswesies für das Haus in dem sich Ihre Wohnung befindet verlangen. Die Ausweise, die bedarfsorientiert erstellt wurden, geben einen Rückschluß über den wärmedämmtechnischen Zustand des Gebäudes, verraten aber nichts über den Energieverbrauch der Wohnung selbst. Ausweise, welche verbrauchsorinetiert erstellt wurden sind samt und sonders Schummelei! Diese geben Aufschluß über den Verbrauch an Heizöl des Gebäudes. Sie sagen nichts über den Wärmebedarf der anzumietenden Wohnung aus. Der Vermieter ist dessen ungeachtet verpflichtet, einen solchen Ausweis der einen oder der anderen nichtssagenden Sorte bereitzuhalten.

Sicher ist, dass ein gut gedämmtes Haus neuerer Bauart, für das kein Ausweis erforderlich ist, weniger Energie verbraucht als ein ungedämmter Altbau. Andererseits sind die Mieten in den Altbauten regelmäßig erschwinglicher als in teuer und aufwendig errichten Neubauten. - So! - und jetzt entscheiden Sie selber, was Sie wollen!

Kommentar von profitnews am 29. September 2009 13:30

Wer den Ausweis nicht auf Verlangen vorlegt, riskiert ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro. Einfach Anzeigen, wenn er sich weigert.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 29. September 2009 13:36

Jeder Vermieter legt den Ausweis auf Verlangen vor! Wer weigert sich denn da?


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