guten abend.
ich habe eine frage ich habe mit ein 14 tägiges testabo von overnext geholt gehabt und hatte überlesen, das ich automatisch eine abo über 1 jahr eingehe. als overnext dann das geld abgebucht hat, habe ich es wieder zurück buchen lassen
nun habe ich monate später eine email erhalten mit dem inhalt
" wir haben strafanzeige gegen sie erstattet"
können die spinner das denn überhaupt? immerhin betrügen die ja die leute !!
lg christoph

wenn es da stand und du es überlesen hast, ist es kein Betrug.
google doch einfach mal overnext, dann wirst du sehen wie viele auf die Masche reingefallen sind und was du zu befürchten hast. Leute die ihre Strafanzeige per Mail mitteilen, wollen dich nur beeindrucken. Ignoriere es!

Hast du wenigstens vorher das Abo gekündigt und darauf hingewiesen, warum du zurückbuchst. Wenn nicht, läuft das Abo ja schließlich noch und der Vertrag ist gültig.

ich würde einen Brief verfassen das kein Abo bestellt wurde, und deshalb eine Abbuchung nicht gerechtfertigt ist. Das es sich bei der Strafanzeige nur um einen Witz handeln kann. Denn ohne Leistung kein Geld. Wir sehen uns vor Gericht !!!! -- Alles was du bekommst aufheben und die Webseite speichern. Möglicherweise probieren sie es noch einmal, in einem schärferen Ton. Viel Glück
wie alt bist du denn überhaupt..bist du unter 18..brauchst du dir keine Sorgen machen, da du noch nicht voll Geschäftsfähig bist!

Sieh mal hier, es geht da genau um dies Thema und diese Firma:
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/53320-overnext-macht-druck.html
Sicher ist das Abzocke, aber ich verstehe nicht wie jemand da seine Daten angibt und sich das nicht genau durchliest. So einfach wirst Du da nicht rauskommen.

Ne Rücklastschrift bei der Bank zu veranlassen ist doch kein Grund für eine Strafanzeige. Selbst wenn du das vielleicht zahlen müsstest.
Die können höchstens ne Mahnung und Rechnung schicken. Aber wieso ne Anzeige? Weswegen? Vergiss den Quatsch. Das ist nur ein Bluff.

http://www.youtube.com/viewplaylist?gl=DE&hl=de&p=879C6ACF7AFB6090
Schau dir mal in Ruhe die VIdeos an. Danach wirst du dich zurücklehnen. Bin auch mal reingeflogen, weil ich die AGB nicht genau gelesen hatte. Ich habe einfach nicht reagiert und lebe immer noch - ohne Gerichtsverfahren!

Wenn du da zugesagt hast mit einer nachricht dann kannst du versuchen dagegen zu klagen oder abwarten. solltest du aber was unterschrieben haben, dann musst du dich dran halten !!!
Ja. E-Mails sind zwar juristisch belanglos, aber wenn Du einen Vertrag hast, musst Du den auch erfüllen. Und kündigen.

Hast du den Vertrag denn widerrufen?
Wann und wie hast du die Widerrufsbelehrung erhalten?
Wenn überhaupt, ist dies etwas Zivilrechtliches. Strafrechtlich hat das keine Bewandnis. Brauchst Dir keine Sorgen zu machen.
Wenn du ein Abo eingegangen bist, kommst du da eigentlich nicht mehr raus und die sind im Recht, da du verpflichtet bist dir deine Verträge genau durchzulesen, alles andere ist leider Pech... Wende dich doch aber mal an eine Verbraucherzentrale!!!
erst mal besser aufpassen
die mail ist erst mal nur eine einschüchterung
du mußt denen nachweisen, daß ihre seite noch koscher ist, dann hast du chancen

Nein, die wollen Dich abzocken !!!
Wenn Du absolute Sicherheit willst geh zur
Verbraucherhilfe.
Ein Rücklastschrift zu veranlassen ist niemals Betrug, sondern jedermanns gutes Recht. Schließlich können die ja ne Rechnung und Mahnung schicken und zur Überweisung auffordern, wenn die meinen ihre Forderung sei rechtens.
Das sehe ich anders. Wenn man jemanden die Erlaubnis gibt die Gebühr für eine Leistung abzubuchen, dann die Leistung in Anspruch nimmt, dann die genehmigte Abbuchung rückbuchen lässt, dann ist das offensichtlich Betrug.
Sicher ist die Firma unseriös, aber hier ist auch ein große Portion Dummheit vorhanden.
Das ist kein Betrug. Das ist auch keine Straftat. Niemand muss etwas abbuchen lassen, wenn man es auch überweisen kann. Man könnte ne Abbuchung ja auch nicht verstehen und deshalb zurückholen lassen.
Anders wäre es, wenn der Kunde z. B. ne falsche Adresse angegeben hat und sich mit der Leistung aus dem Staub macht. Das wäre evtl. ne Straftat.
Aber so steht dem Händler ja noch das ganze Mahnverfahren offen, das dafür gedacht ist. (Mahnung, Gericht, Mahnbescheid)