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email mit stafanzeige von overnext bekommen

gefragt von christophkchristophk am 06.07.2009 um 23:12 Uhr

guten abend.

ich habe eine frage ich habe mit ein 14 tägiges testabo von overnext geholt gehabt und hatte überlesen, das ich automatisch eine abo über 1 jahr eingehe. als overnext dann das geld abgebucht hat, habe ich es wieder zurück buchen lassen

nun habe ich monate später eine email erhalten mit dem inhalt

" wir haben strafanzeige gegen sie erstattet"

können die spinner das denn überhaupt? immerhin betrügen die ja die leute !!

lg christoph

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testabo x 2 overnext x 1 staranzeige x 1

eddali
beantwortet von eddali am 6. Juli 2009 23:14
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wenn es da stand und du es überlesen hast, ist es kein Betrug.

Kommentar von 907382e1236ae6c569a01f6297d76ddasmallSukram71 am 6. Juli 2009 23:23

Ein Rücklastschrift zu veranlassen ist niemals Betrug, sondern jedermanns gutes Recht. Schließlich können die ja ne Rechnung und Mahnung schicken und zur Überweisung auffordern, wenn die meinen ihre Forderung sei rechtens.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 6. Juli 2009 23:27

Das sehe ich anders. Wenn man jemanden die Erlaubnis gibt die Gebühr für eine Leistung abzubuchen, dann die Leistung in Anspruch nimmt, dann die genehmigte Abbuchung rückbuchen lässt, dann ist das offensichtlich Betrug.

Sicher ist die Firma unseriös, aber hier ist auch ein große Portion Dummheit vorhanden.

Kommentar von 907382e1236ae6c569a01f6297d76ddasmallSukram71 am 6. Juli 2009 23:30

Das ist kein Betrug. Das ist auch keine Straftat. Niemand muss etwas abbuchen lassen, wenn man es auch überweisen kann. Man könnte ne Abbuchung ja auch nicht verstehen und deshalb zurückholen lassen.

Anders wäre es, wenn der Kunde z. B. ne falsche Adresse angegeben hat und sich mit der Leistung aus dem Staub macht. Das wäre evtl. ne Straftat.

Aber so steht dem Händler ja noch das ganze Mahnverfahren offen, das dafür gedacht ist. (Mahnung, Gericht, Mahnbescheid)


anonym
beantwortet von mellia35 am 6. Juli 2009 23:14
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google doch einfach mal overnext, dann wirst du sehen wie viele auf die Masche reingefallen sind und was du zu befürchten hast. Leute die ihre Strafanzeige per Mail mitteilen, wollen dich nur beeindrucken. Ignoriere es!


Zackentod
beantwortet von Zackentod am 6. Juli 2009 23:15
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Hast du wenigstens vorher das Abo gekündigt und darauf hingewiesen, warum du zurückbuchst. Wenn nicht, läuft das Abo ja schließlich noch und der Vertrag ist gültig.


anonym
beantwortet von rotius am 6. Juli 2009 23:14
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jaja, das ist alles kappes, ignoriers einfach.


sandlerjack
beantwortet von sandlerjack am 6. Juli 2009 23:38
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ich würde einen Brief verfassen das kein Abo bestellt wurde, und deshalb eine Abbuchung nicht gerechtfertigt ist. Das es sich bei der Strafanzeige nur um einen Witz handeln kann. Denn ohne Leistung kein Geld. Wir sehen uns vor Gericht !!!! -- Alles was du bekommst aufheben und die Webseite speichern. Möglicherweise probieren sie es noch einmal, in einem schärferen Ton. Viel Glück


anonym
beantwortet von tr3xy am 6. Juli 2009 23:27
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wie alt bist du denn überhaupt..bist du unter 18..brauchst du dir keine Sorgen machen, da du noch nicht voll Geschäftsfähig bist!


Smash
beantwortet von Smash am 6. Juli 2009 23:24
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Sieh mal hier, es geht da genau um dies Thema und diese Firma:

http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/53320-overnext-macht-druck.html

Sicher ist das Abzocke, aber ich verstehe nicht wie jemand da seine Daten angibt und sich das nicht genau durchliest. So einfach wirst Du da nicht rauskommen.


Sukram71
beantwortet von Sukram71 am 6. Juli 2009 23:22
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Ne Rücklastschrift bei der Bank zu veranlassen ist doch kein Grund für eine Strafanzeige. Selbst wenn du das vielleicht zahlen müsstest.

Die können höchstens ne Mahnung und Rechnung schicken. Aber wieso ne Anzeige? Weswegen? Vergiss den Quatsch. Das ist nur ein Bluff.


Maryline
beantwortet von Maryline am 6. Juli 2009 23:21
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http://www.youtube.com/viewplaylist?gl=DE&hl=de&p=879C6ACF7AFB6090

Schau dir mal in Ruhe die VIdeos an. Danach wirst du dich zurücklehnen. Bin auch mal reingeflogen, weil ich die AGB nicht genau gelesen hatte. Ich habe einfach nicht reagiert und lebe immer noch - ohne Gerichtsverfahren!


Shiroga
beantwortet von Shiroga am 6. Juli 2009 23:15
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Wenn du da zugesagt hast mit einer nachricht dann kannst du versuchen dagegen zu klagen oder abwarten. solltest du aber was unterschrieben haben, dann musst du dich dran halten !!!


anonym
beantwortet von Ermittler am 6. Juli 2009 23:15
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Ja. E-Mails sind zwar juristisch belanglos, aber wenn Du einen Vertrag hast, musst Du den auch erfüllen. Und kündigen.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 6. Juli 2009 23:14
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Hast du den Vertrag denn widerrufen?

Wann und wie hast du die Widerrufsbelehrung erhalten?


anonym
beantwortet von kruemel70 am 6. Juli 2009 23:14
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Wenn überhaupt, ist dies etwas Zivilrechtliches. Strafrechtlich hat das keine Bewandnis. Brauchst Dir keine Sorgen zu machen.


kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 6. Juli 2009 23:14
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Wenn du ein Abo eingegangen bist, kommst du da eigentlich nicht mehr raus und die sind im Recht, da du verpflichtet bist dir deine Verträge genau durchzulesen, alles andere ist leider Pech... Wende dich doch aber mal an eine Verbraucherzentrale!!!


anonym
beantwortet von mzmario am 6. Juli 2009 23:14
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erst mal besser aufpassen

die mail ist erst mal nur eine einschüchterung

du mußt denen nachweisen, daß ihre seite noch koscher ist, dann hast du chancen


23Jenny23
beantwortet von 23Jenny23 am 6. Juli 2009 23:14
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Nein, die wollen Dich abzocken !!!

Wenn Du absolute Sicherheit willst geh zur

Verbraucherhilfe.


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