Ich hatte mit einer Firma überwiegend Email Kontakt. Nun geht es um eine offene Provisionszahlung. Ich habe der Firma etliche Emails zugesandt und teilweise auch Antworten bekommen, also funktioniert diese Adresse. Nun behaupten sie nie Emails bekommen zu haben, ich habe aber die ganze Korrespondenz ausgedruckt und da sieht man ja genau wann ich was verschickt habe. Genügt das als Beweis?
Ja Immer wieder trifft man auf Aussagen wie "Emails sind nicht rechtsgültig". Diese Aussage ist falsch.
Emails sind grundsätzlich ebenso "rechtsgültig" wie mündliche Zusagen oder schriftliche Erklärungen. Das OLG Oldenburg (Urteil vom 28.07.2005, Az. 8 U 93/05; CR 2005, 828; MDR 2006, 80; MMR 2005, 766; NJW 2005, 2556) ließ z.B. ausdrücklich die Anfechtung eines Vertrages per Email zu.
Nur in wenigen Fällen erfordert das Gesetz die Schriftform, also die eigenhändige (physische) Unterschrift, § 126 Abs.1 BGB. Nur in diesen Fällen können Erklärungen tatsächlich nicht rechtsverbindlich per Email abgegeben werden.
Etwas anderes gilt allerdings wiederum bei digital signierten Emails. Die qualifizierte digitale Signatur ersetzt die Schriftform, § 126 Abs. 3 BGB und § 126a BGB.

Einen Versuch ist es wert wenn Du sonst nichts als Beweis hast.

Zumindest ist es ein Indiz. Technisch ließe sich auch ein Emailverkehr zwischen zwei Rechnern nachweisen. Per richerlichem Beschluß müsste der Internetprovider die Daten herausrücken. Aber ob das in diesem speziellen Fall tut? Vielleicht kann man damit gegenüber der anderen Seite bluffen.